Prof. Dr. R. Alexander Lorz
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In diesen Tagen sprechen wir viel und oft über unsere Finanzen. Das ist gut so, weil wir in Hessen und in Deutschland aktuell viele wichtige Entscheidungen treffen müssen, mit denen wir unser Land finanziell und wirtschaftlich wieder auf den Erfolgspfad bringen wollen. Heute sprechen wir in zweiter Lesung über unseren Nachtragshaushaltsentwurf 2025 und über den Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Finanzausgleichsgesetz. Ich bin – das sei zunächst einmal gesagt – dankbar dafür, dass wir heute beide Gesetzentwürfe zusammen beraten, weil sie im Kern das gleiche Ziel haben. Wir wollen und wir werden unsere Kommunen finanziell bestmöglich unterstützen. (Beifall CDU und SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte das an drei Zahlen konkretisieren, die Sie kennen. Sie wissen: Wir unterstützen aus dem Nachtragshaushalt – wenn dieses Hohe Haus zustimmt – mit einer Soforthilfe im Umfang von 300 Millionen Euro schnell und unbürokratisch unsere hessischen Kommunen, die Tag für Tag Hervorragendes für unser Gemeinwesen leisten. Sie wissen: Der Umfang des Kommunalen Finanzausgleichs steigt – wenn Sie dem Gesetzentwurf zustimmen – im Jahr 2026 auf den neuen Rekordwert von 7,4 Milliarden Euro. Und Sie haben es gerade eben vom Ministerpräsidenten noch einmal gehört: Wir geben den Löwenanteil aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“, 4,7 Milliarden Euro, an die Kommunen. Das sind drei starke Signale. Wir kümmern uns um unsere Kommunen; denn der Einsatz für die Kommunen zählt zur DNA dieser Landesregierung. (Beifall CDU und SPD) Beginnen wir mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes. Der in dieses Hohe Haus am 1. Oktober eingebrachte Gesetzentwurf setzt die Ergebnisse der Evaluierung um. In diesem Gesetzentwurf wird das geregelt, wozu ein dringender Anpassungsbedarf bereits ab dem KFA 2026 besteht, und darüber hinaus das, worauf wir uns mit den Kommunalen Spitzenverbänden und worauf sich die Verbände untereinander geeinigt haben. Gleichwohl haben sich die Fraktionen von CDU und SPD zu weiteren Anpassungen entschlossen. Mit dem eingebrachten Änderungsantrag soll der Gesetzentwurf daher um einen Ergänzungsansatz für Kinder unter sechs Jahren ergänzt und sollen die Prozentsätze der Ergänzungsansätze für Gemeinden mit ländlicher Siedlungsstruktur noch einmal erhöht werden. Die Einführung eines Ergänzungsansatzes für Kinder wurde in zahlreichen Sitzungen der Arbeitsgruppen zum KFA diskutiert. Die Idee an sich kommt aus der kommunalen Familie selbst, ist aber auch eine Vorgabe unseres Koalitionsvertrags. Hier möchte ich betonen, meine Damen und Herren: Der Ansatz an sich ist unumstritten, aber auf seine Ausgestaltung konnten sich die Mitglieder der kommunalen Familie untereinander nicht einigen. Ich bin daher dankbar, dass die Regierungsfraktionen darüber eine eigene Entscheidung getroffen haben. (Beifall CDU und SPD) Beim ländlichen Raum sieht das etwas anders aus. Denn bereits der im Oktober eingebrachte Gesetzentwurf hat den angepassten Ergänzungsansatz zur Stärkung des ländlichen Raums enthalten. Dieser bekommt nicht nur einen neuen Namen – er heißt jetzt „Ergänzungsansatz für Gemeinden mit ländlicher Siedlungsstruktur“, weil in Zukunft der Siedlungsindex und damit die Siedlungsstruktur einer Kommune das maßgebliche Kriterium ist –, sondern er soll auch noch einmal signifikant erhöht werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit wird noch einmal ein deutliches Zeichen für den ländlichen Raum gesetzt. Wir wollen, dass sich ländliche und urbane Räume gleichermaßen gut entwickeln, und dafür bedarf es einer gezielten Stärkung der ländlichen Regionen. (Beifall CDU und SPD) Selbstverständlich war von Anfang an klar, dass sich die Kommunen noch mehr Geld wünschen würden. Damit war auch klar, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, vor allem die Höhe der Finanzausgleichsmasse in den Jahren 2026 und 2027 kritisieren würden. Das das gute Recht der Opposition, die solche Anträge ja nicht mit einer Finanzierung unterlegen muss. Allerdings sitzen wir alle im gleichen Boot. Wir leben alle vom chen Steuertopf, und die Summen, von denen wir reden, sind Ausdruck einer echten Kraftanstrengung das Land. Es freut mich daher umso mehr, dass in der Sitzung Haushaltsausschusses in der vergangenen Woche wurde, dass das Land und die Kommunen gemeinsam realitätsgerecht einschätzen, was für eine schwierige haltslage in allen öffentlichen Haushalten herrscht und die Festlegung von Festbeträgen deshalb auch in den menden beiden Jahren sinnvoll ist, um den Kommunen Planungssicherheit zu geben. Wir richten den Blick vorn. Mit den 300 Millionen Euro Soforthilfe aus Nachtragshaushalt zeigen wir eindrücklich, dass wir Gelegenheit nutzen und uns stets mit voller Kraft einsetzen, die Einnahmesituation der Kommunen zu bessern. Meine Damen und Herren, wenn wir über den angestrebten Zukunftspakt mit den Kommunen reden – das habe bereits in meiner Einbringungsrede erwähnt –, dann aber ein wesentlicher Teil auch die Verbesserung der gabenseite sein; denn das wurde ebenfalls im Rahmen Anhörung deutlich, und es ist ein gemeinsames Verständnis von Land und Kommunen, diese Seite besonders in Blick zu nehmen. Mit der Einführung eines weiteren Ergänzungsansatzes für Bevölkerungswachstum werden relativ stark wachsende Kommunen bei der Bewältigung ihrer Ausgabenbelastungen künftig zielgerichtet unterstützt. Dieser zungsansatz ist mit einem Vergleichszeitraum von Jahren und dem Verzicht auf eine Einwohnergewichtung sachgerecht ausgestaltet worden. Im Ergebnis ist es halb mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes gelungen, die Komplexität der bisherigen Regelungen des KFA zu verringern und aktuelle lagen gezielt zu adressieren. Ich möchte mich an Stelle noch einmal ausdrücklich für die gute und ensvolle Zusammenarbeit zwischen Land und kommunaler Familie bedanken. (Beifall CDU und SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zum tragshaushalt 2025. Lassen Sie mich, nachdem der haltsausschuss in der vergangenen Woche auch dazu ten und die erforderliche Anhörung insbesondere der munalen Spitzenverbände durchgeführt hat, noch Punkte beleuchten. Ich will dabei natürlich besonders die Stellungnahme des Hessischen Rechnungshofs hen, zu der wir heute schon einige Einlassungen aus Opposition vernehmen konnten, und vor allem das der Rücklagen adressieren. Meine Damen und Herren, zum Ersten. Das Land im Haushalt 2025 keine neuen kreditfinanzierten gen, sondern es verzichtet lediglich auf die Entnahme bereits bestehenden Rücklagen. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Ich bin dem Kollegen Stolz dankbar, dass das hier bereits herausgearbeitet hat. (Beifall CDU und SPD) Er hat auch bereits auf das Urteil des Bundesverfasist sungsgerichts vom 15. November 2023 verwiesen – alauch so nach verfassungsgerichtlichen Maßstäben quasi noch druckfrisch –, wo die Subsidiarität der Kreditaufnahme glei- gerade verneint wurde. Deswegen gibt es mittlerweile auch hier einschlägige Rechtsgutachten dazu – beispielsweise vom für Kollegen Hanno Kube, erstattet für die Landesregierung von Baden-Württemberg –, die eine solche Rücklagenbildung keineswegs per se ausschließen, ihr keineswegs abdes lehnend gegenüberstehen. deutlich Aber ich will an diesem Pult jetzt nicht in eine verfasund Haus- sungsrechtliche Fachdiskussion eintreten, sondern, meine Damen und Herren, sondern ich möchte herausarbeiten, dass dass es einen guten Grund für diese Rechtsprechung und komdiese juristischen Interpretationen gibt. Denn Rücklagen sind keine Belastung, sondern im Gegenteil eine Entlasnach tung künftiger Haushalte. dem jede (Vereinzelter Beifall CDU und SPD) dafür ver- Die Schonung der allgemeinen Rücklage bei gleichzeitiger Neuverschuldung ist auch nicht unwirtschaftlich, weil unser modernes Liquiditätsmanagement dafür sorgt, dass Kredite nur dann aufgenommen werden, wenn sie auch ich tatsächlich benötigt werden. muss Wir haben aber vor allem gute finanzpolitische Gründe Ausdafür, in diesem Haushaltsjahr 2025 die Risikovorsorge der im Landeshaushalt zu stärken. Wir müssen mit zwangsläufigen Mehrbedarfen rechnen, die uns beispielsweise über den Rechtsänderungen im Bund ereilen können und die auf diese Weise abgefedert werden. Hier ist eine weitsichtige Vorsorge sehr sinnvoll. Sie ist auch sinnvoll mit Blick auf die Haushaltsrisiken aus bestehenden Ausgaberesten in Höhe von über 1 Milliarde Euro. ErgänUnd schließlich, meine Damen und Herren: Auch mit der fünf Inanspruchnahme des Verschuldungsspielraums für 2025 kommen wir im Ergebnis gerade auf eine Rücklage in Hödeshe von 2 % unserer bereinigten Gesamtausgaben. Wir reden an anderer Stelle ganz viel über Finanzbildung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie sich jetzt einmal vorBedarfsstellen, wir übertragen das auf die Stellung individueller dieser Bürgerinnen und Bürger, wir geben denen den Ratschlag, vertrau2 % ihrer Ausgaben als Risikopuffer in einer Rücklage vorzuhalten: Zeigen Sie mir die Expertin oder den Experten, die das für übertrieben und unwirtschaftlich halten. (Beifall CDU und SPD) Nach- Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will noch kurz auf Haus- zwei haushalterische Änderungsanträge eingehen, die hier beramit dem Finanzausgleichsgesetz mitberaten werden. KomDabei geht es zum einen um eine Änderung der Landeseinige haushaltsordnung, mit der die Pflicht zur Erstellung einer auf Bilanz für den Kernhaushalt – das ist wichtig, ich betone: eingefür den Kernhaushalt – entfällt. Hier können wir es eigentder lich ganz kurz machen: Seit 2009 erstellen wir eine von Thema unabhängigen Wirtschaftsprüfern testierte Konzernbilanz. Damit sind wir einzigartig in Deutschland. Wir stellen damit die maximale Transparenz über die Vermögenslage bildet Rückla- des Landes Hessen her, weil wir uns gerade nicht auf den von Kernhaushalt beschränken, sondern alles, was zum Haushalt gehört, in irgendeiner Form mit einbeziehen. Unter er diesen Umständen noch eine zusätzliche, separate Vermögensrechnung in Form einer Bilanz für die Kernverwaltung zu erstellen, das bringt keinen Mehrwert gegenüber unserer Konzernbilanz und ist ein bloßer Formalismus, für den in Zeiten notwendiger Entbürokratisierung einfach kein Platz mehr ist. (Beifall CDU und SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Ende noch auf das Thema „Entnahme aus der Versorgungsrücklage“ kommen. Es ist nicht neu, dass Erträge entnommen werden können. Wichtig ist, dass die Entnahme, wie bisher auch, auf die Höhe der Erträge des angesammelten Kapitals beschränkt bleibt. Der Vermögensbestand bleibt hingegen unangetastet – im Interesse der künftigen Generationen. Die Regelung der Schuldenbremse, dass keine Mittel zur Entlastung des Haushalts entnommen werden dürfen, die zuvor kreditfinanziert dem Sondervermögen zugeführt worden sind, diesen Grundsatz halten wir selbstverständlich auch ein. Aber wir wollen auch eines ganz klar feststellen: Wir stehen kurz vor dem Peak der Zahl unserer Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Das heißt, wir kommen jetzt genau in die Situation, für die die Versorgungsrücklage von Anfang an gedacht war. Deswegen ist es auch gerechtfertigt, jetzt mit einer solchen maßvollen Entnahme der laufenden Erträge zu beginnen. Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen. Mit dem Nachtragshaushalt 2025 stärken wir unsere Kommunen, treffen wichtige Vorsorgen und berücksichtigen Mehrbedarfe. Ja, wir schöpfen dafür den rechtlichen Rahmen der Schuldenbremse aus, und das fällt uns nicht leicht. Aber in diesen herausfordernden wirtschaftlichen Zeiten halte ich es für notwendig und richtig; denn die massiven Steuermindereinnahmen können wir nicht wegdiskutieren. Und wenn wir unseren Kommunen helfen und gleichzeitig diese Mindereinnahmen kompensieren wollen, dann können wir nicht anders handeln. Deswegen werbe ich um Ihre Zustimmung für dieses Gesetzespaket. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD)
