Roman Bausch
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Herr Weiß, es ist beachtlich, was alles an finanziellen Ungereimtheiten in diesem Tagesordnungspunkt zusammengeschnürt wurde: die Novelle des Kommunalen Finanzausgleichs, der Einstieg in den Ausstieg aus dem sogenannten Alterssparbuch der Beamten, die faktische Beerdigung der hessischen Schuldenbremse und die Schuldenorgie namens Nachtragshaushalt 2025. Die Novelle des Kommunalen Finanzausgleichs sticht heraus, weil sie die einzige Änderung ist, bei der es nicht um wesentlich mehr Geld geht, wenngleich man es sich aufgrund der miserablen Lage der kommunalen Haushalte durchaus wünschen würde. Da es kaum zusätzliches Geld gibt, ist natürlich wichtig, ob das vorhandene so verteilt wird, dass vor Ort entschieden werden kann, wo das Geld am besten eingesetzt ist – anders gesagt: dass ein bedarfsgerechter Einsatz vor Ort möglich ist. Hier ist jedoch absolute Fehlanzeige. Entsprechend war in den Stellungnahmen zu dem Gesetzgebungsvorhaben auch die Kritik der Anzuhörenden an der politischen Vorstrukturierung der Finanzausgleichsmasse deutlich herauszulesen. So bemängelt beispielsweise der Bund der Steuerzahler, dass die besonderen Finanzund Investitionszuweisungen unter 20 Millionen Euro im Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes nicht angefasst wurden. Er sieht eine Chance vertan, die Erziehung der Kommunen mit dem goldenen Zügel zu beenden. (Beifall AfD) Der Hessische Landkreistag positioniert sich ebenfalls für eine Stärkung der allgemeinen Schlüsselzuweisung zulasten der Zweckbindung. Er spricht sich im Sinne einer transparenten Verteilungssystematik zudem gegen die Vorwegentnahmen aus der Gesamtschlüsselmasse zugunsten des Landeswohlfahrtsverbands aus. Unseres Erachtens sollte in der kommenden Evaluierung des hessischen Finanzausgleichs den Vorwegentnahmen in ihrer Gesamtheit besondere Aufmerksamkeit zukommen. (Beifall AfD) Wenn am Ende eine weitgehende Aufhebung der Zweckbindung im KFA herauskäme, wäre den Kommunen unterm Strich sicherlich sehr geholfen. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften ist, wie der Name sagt, ein Omnibusgesetz. Die drei zusätzlichen Passagiere, die seit dem Änderungsantrag neben der mutlosen HFAG-Novelle sitzen, sind, finanzpolitisch betrachtet, ziemlich gefährliche Mitfahrer. (Beifall AfD) Die Frage ist, warum diese Passagiere mitgenommen werden. Vermutlich geschieht das, damit die letzten konservativen Renegaten innerhalb der Regierungsfraktionen nicht ausbrechen und wie immer alles brav mit abwinken. (Beifall AfD) Da wäre einmal die Abwendung von der Schuldenbremse in Form der Änderung des Artikel 141-Gesetzes, sodass dieses der strukturellen Verschuldung nicht mehr entgegensteht. Den Widerspruch zwischen Artikel 141 der Hessischen Verfassung und dem neu gefassten Artikel 109 des Grundgesetzes heilt das Ausführungsgesetz nicht. Vermutlich geht es aber auch nur um die Umgehung der Volksabstimmung. Wer in den Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2029 schaut, weiß, weshalb. Allein in den fünf Jahren bis 2029 will die Landesregierung 7 Milliarden Euro zusätzliche Schulden aufnehmen – 7 Milliarden. Dem würden die hessischen Bürger, wenn man sie denn fragen würde, mit großer Sicherheit eine Absage erteilen. (Beifall AfD) Dann ist da noch die Abwendung vom Kern der Doppik für den Kernhaushalt über die Änderung der Landeshaushaltsordnung. Die Vermögensrechnung wird im Sinne einer Verschlankung von Verwaltungsprozessen gestrichen. Was daran erinnert, wie im Juli 2020 im ersten Jahr der Anwendung der Schuldenbremse das Zweidrittelmehrheitserfordernis für ihre Aussetzung geschliffen wurde. Tatsächlich ist das keine Entbürokratisierung, sondern eine Entwicklungsregression unseres Staatswesens – und das, nachdem mehr als 25 Jahre lang auf eine Abbildung des Vermögenverzehrs in allen Bereichen des Landes und damit vor allem in der Kernverwaltung hingearbeitet wurde. Blicken wir auf die Kommunen. Selbst den kleinsten Kommunen hat man einen immens hohen operativen Aufwand zugemutet, alle drei Elemente der Doppik – Vermögens-, Finanz- und Ergebnisrechnung – aus Gründen der Transparenz über deren Substanz und Ertragsfähigkeit einzuführen. Bei der Landesverwaltung wird einfach so auf einen wesentlichen Bestandteil der Doppik verzichtet. Dabei haben die Vertreter der Landesregierung die Doppik viele Jahre wie eine Monstranz vor sich hergetragen, um sich selbst den Anschein fiskalischer Seriosität zu geben. (Beifall AfD) In diesen Schritt zur Schwächung der Doppik fügt sich die Änderung des Hessischen Versorgungsrücklagengesetzes nahtlos ein, wobei die Entnahme von Erträgen im Umfang von 180 Millionen Euro nur den Anfang eines tiefgreifenderen Aderlasses markieren dürfte. In der Begründung des Gesetzes ist klar zu lesen, dass die Landesregierung nicht mehr davon ausgeht, mit der Rücklage die 10-prozentige Abdeckung der Pensionsrückstellungen, die für Entnahmen Bedingung sein soll, zu erreichen. Das mit der Einrichtung des Sondervermögens verbundene Ziel, die Auswirkungen des demografischen Wandels auf den Landeshaushalt abzufedern, gibt sie auf und bekundet dies sogar recht offen. Somit dürfte es nur noch eine Frage der Zeit sein, wann die Versorgungsrücklage aufgelöst wird. Die nächste Evaluierung soll innerhalb von fünf Jahren erfolgen, und das Ergebnis steht vermutlich bereits fest. Interessant wäre eine Plünderung des Alterssparbuchs auch deshalb, weil es sich um eine in Teilen schuldenfinanzierte Rücklage handelt. (André Stolz (CDU): Na, na, na, na!) Wenn das Sondervermögen über derzeit 6 Milliarden Euro aufgelöst und die Mittel ähnlich wie bei einer allgemeinen Rücklage für alle möglichen Zwecke verwendet werden, dürfte dies den Landesrechnungshof auf den Plan rufen. (Beifall AfD) Denn dieser kritisiert schon heute, dass eine Entnahme von 180 Millionen Euro bei Erträgen von unter 180 Millionen Euro das Symmetriegebot verletzen würde. Schließlich werden Zuführungen an die Versorgungsrücklage § 1 Absatz 1 des Artikel 141-Gesetzes nicht auf die lässige Nettokreditaufnahme angerechnet und sind schuldenbremsenneutral. Die Frage ist, wie wir von hier aus weitermachen. fen wir nächstes Jahr auch den Geschäftsbericht ein, mit die restlichen Fehlbeträge aufgrund der Versorgungsverpflichtungen endlich aus der Diskussion verschwinden? Anstatt das Haushaltsgebaren tendenziell intransparenter zu machen, wären strukturelle Reformen beim Land auch bei den Kommunen notwendig. (Beifall AfD) In den Kommunen kommt hinzu, dass die bestehenden Finanzierungslücken in den Haushalten auf eine fende Unterfinanzierung bei gegebenem Aufgabenkatalog hinweisen. Einmalzahlungen wie die 300 Millionen welche im Rahmen des Nachtragshaushalts 2025 an Kommunen gehen sollen, schaffen keine Abhilfe, Weiß. Somit ist es auch nicht verwunderlich, dass der sische Städtetag recht unverblümt fordert, die kommunale Familie jährlich an den Milliarden aus der Ausschöpfung der strukturellen Verschuldung zu beteiligen. Ja, das die Geister, die Sie riefen. (Beifall AfD) Wie wir bereits in der ersten Lesung des Nachtrags festgestellt haben, dürfte die Soforthilfe für die Kommunen jedoch nicht der Grund für den Nachtragshaushalt sein, sondern vielmehr die Möglichkeit, die allgemeine Rücklage in einer Zeit sprudelnder Steuereinnahmen ditfinanziert aufzufüllen. Wie der Dritte Senat des Hessischen Rechnungshofs in ner Beratenden Äußerung darlegt, entspricht der auf eine Entnahme aus der Rücklage bei gleichzeitiger höhung der Verschuldung einer kreditfinanzierten rung an eine Rücklage. Die kreditfinanzierte Rücklagenbildung ist laut Rechnungshof aber nicht nur angesichts verfassungsrechtlichen Gebots der Wirtschaftlichkeit, dern auch aufgrund des Jährlichkeitsgebots sehr lich. Festzuhalten ist, dass die an Artikel 109 Absatz Grundgesetz vorgenommene Änderung den Charakter Schuldenbremse nicht nur erheblich verändert, sondern auch die Substanz nimmt. (Beifall AfD) Die Nutzung der strukturellen Verschuldungsmöglichkeit wird den finanziellen Handlungsspielraum künftiger rationen erheblich beschränken und sollte daher unbedingt vermieden werden. Dies gilt natürlich auch für den halt 2026, der morgen mitsamt dem bereits angesprochenen Finanzplan eingebracht wird, sowie für die Sonderschulden. Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Landesregierung in dieser Plenarwoche klar ihren finanzpolitischen plan preisgegeben hat. In keinem der Tagesordnungspunkte befassen wir uns mit Konsolidierungsbemühungen. Es lediglich darum, wie die Landesregierung möglichst stört weitere Schulden anhäufen kann. Die Massierung ser sehr heiklen gesetzlichen Vorhaben ist Ausdruck sehr unguten Richtungswechsels. Hessen nimmt mit Fahrt Kurs auf den Eisberg. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
