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Prof. Dr. R. Alexander Lorz

11.11.2025 Sitzungen 21/52

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Abgeordnete Schardt-Sauer, Ihre Fragestellung bezieht sich erneut, wie bereits im Dringlichen Berichtsantrag Ihrer Fraktion vom 17. Juli 2025, welcher ausführlich in der Sondersitzung des Haushaltsausschusses am 14. August 2025 behandelt wurde, auf ein presseinduziertes Thema. Wie in diesem Zusammenhang bereits mehrfach ausgeführt wurde, ist es aus Gründen der Vertraulichkeit und bestehender Verschwiegenheitspflichten nicht möglich, dazu im Einzelnen Stellung zu nehmen. Ich nutze aber gerne die Gelegenheit, um in diesem Kontext noch einmal die Rolle des Landes Hessen zu erläutern, welches als ein Träger der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, der Helaba, mit seinen Gremienmitgliedern in der Trägerversammlung und dem Verwaltungsrat sowie in dessen Ausschüssen vertreten ist. Die Ausübung der dort wahrgenommenen Mandate unterliegt gemäß der Satzung der Helaba und den Geschäftsordnungen der Gremien umfassenden Verschwiegenheitsund Geheimhaltungspflichten. Dementsprechend sind die Landesvertreter wie alle anderen Gremienmitglieder hinsichtlich aller Tatsachen, die in den Gremien besprochen werden, verpflichtet, strengstes Stillschweigen – übrigens auch noch nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt – zu bewahren. Dies haben die Gremienmitglieder gegenüber der Bank schriftlich zu versichern. Diese Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten verhindern es, zu ausschließlich auf Presseberichterstattung basierenden Fragen Stellung zu nehmen. Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden im Rahmen ihrer Überwachungs- und Kontrollfunktion jedoch grundsätzlich auch bei Erwerbsvorgängen involviert und unterziehen solche Prozesse einer sorgfältigen Prüfung. Allerdings liegt die operative Geschäftsführung innerhalb der Beteiligungsunternehmen ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Geschäftsleitung – im Falle der Helaba also bei deren Vorstand. Das Land hat durch die Entsendung seiner Mitglieder in die Gremien der Helaba und deren Wahrnehmung der Mitgliederrechte im Verwaltungsrat und in der Trägerversammlung hingegen keine operativen Geschäftsführungsrechte. Ungeachtet dessen kann ich an dieser Stelle jedoch gerne abschließend feststellen: Vonseiten meines Hauses oder der Landesregierung ist in der durch die Fragestellung aufgeworfenen Sache – unabhängig von ihrer tatsächlichen Existenz – kein Euro geflossen. Die Kosten belaufen sich folglich in jedem Fall auf 0 Euro.

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