Volker Richter
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten und Herren! Seit Tagen erleben wir nun den Versuch, sere Klage gegen die Beschneidung des Corona-Untersuchungsausschusses zu diskreditieren. Dabei ist das teil richtig: Dieses Urteil des hessischen Staatsgerichtshofes ist ein Erfolg für die Rechte des Parlaments und für Transparenz gegenüber den hessischen Bürgern. (Beifall AfD – Lachen CDU – Glockenzeichen) Richtig ist: Der hessische Staatsgerichtshof hat unmissverständlich klargestellt, dass der Hessische Landtag mit radikalen Kürzung des Untersuchungsausschussmandates zu weit gegangen ist. Das möchten Sie nicht hören, ist klar. Durch die Klage der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag ist klar geworden: Es war der Hessische der unsere Oppositionsrechte verfassungswidrig hat; und nur deshalb stellen Sie heute diesen Antrag. Lassen Sie mich auch die Frage klären, wer in Haus wirklich für Aufklärung gearbeitet hat und wer Während wir als Opposition für Transparenz gekämpft haben, versuchten andere, den Ausschuss zu entkernen, teils mit abenteuerlichen Begründungen. Ich erinnere die absurde Forderung, die Arbeit des Ausschusses unserer Klage auszusetzen. Jedem hier war klar, und Gutachten hat es auch bestätigt, dass eine Verfassungsklage keine aufschiebende Wirkung hat. (Beifall AfD) Trotzdem haben Sie dieses Scheinargument monatelang genutzt, um die Ausschussarbeit zu verzögern. Herr sün, genau das, was Sie gerade eben gesagt haben, hier nicht zu, es ist einfach falsch. Wir haben gar verzögert. (Beifall AfD) Es kommt noch gravierender: Die Mehrheitskoalition stützt sich bei der Kürzung des Untersuchungsauftrags sentlich auf ein einziges Gutachten, nämlich auf das Herrn Dr. Schwerdtfeger. Dieser erklärte unter die Fragen 29 und 30 für verfassungswidrig. Der Staatsgerichtshof hat aber genau diese beiden Fragen für erklärt. Warum also stützt sich der Hessische Landtag im unserer Wesentlichen auf dieses eine Gutachten? Herr Dr. Schwerdtfeger stufte zudem die Fragen 13, 14, 15, 41 und 43 als mangels öffentlichen Interesses unzulässig Pan- ein. Das Gericht sah jedoch nur bei den Fragen 41 und 43 wie kein öffentliches Interesse. In drei von fünf Fällen lag Ihr Gutachter also falsch. gehen: (Beifall AfD) darauf Nach Ihren eigenen Maßstäben müssten wir von einer FehAuflerquote von 60 % sprechen. die (Stephan Grüger (SPD): Rechnen könnt ihr auch nicht!) Grüger Wenn sich also schon Ihr Gutachter derart irrt, mit welchem Recht tadeln Sie uns dann hier? (Beifall AfD) Wir haben im Hauptausschuss sogar angeboten, den UnAbgetersuchungsauftrag entsprechend dem Gutachten von Frau Prof. Dr. Schönberger zu reduzieren. Das war das Angebot unseres Fraktionsvorsitzenden Robert Lambrou. Sie aber haben dieses Angebot ausgeschlagen. Heute bestätigt das Sondervotum von vier Verfassungsrichtern, das Votum Damen von Herrn Detterbeck, Herrn Fachinger, Herr Gasper und unHerrn Wack, genau diesen Weg, den wir gegangen sind, als verfassungsrechtlich geboten. Unsere Klage war also Gegenfolgerichtig. (Beifall AfD) die Meine Damen und Herren von CDU und GRÜNEN, unser Antrag war erfolgreicher als Ihr Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz, besser bekannt als das Corona-Sondervermögen, mit dem Sie sich in der vergangenen Legislaturperiode eider nen 12-Milliarden-Euro-Blankoscheck in der Corona-Zeit gönnen wollten. Wir erinnern uns. Dieses Gesetz wurde das vom Staatsgerichtshof als nicht mit der Landesverfassung vereinbar verworfen. Wir als AfD hatten in der damaligen Landtag, Zeit als einzige Fraktion in allen Punkten recht bekommen. verletzt Der Staatsgerichtshof hat Ihr verfassungswidriges Handeln als Regierungsparteien gestoppt, genauso wie er jetzt erneut die verfassungswidrige Verletzung von Oppositionsdiesem rechten gestoppt hat. nicht. (Beifall AfD) an Der Staatsgerichtshof hat vier konkrete Fragen unseres Untersuchungsauftrags wieder ins Recht gesetzt. Diese Punkte wegen ein sind zentral für die Aufarbeitung der Pandemiepolitik in Hessen. Ohne unsere Klage hätten wir zu diesen wichtigen Themen überhaupt keine Beweisanträge stellen dürfen. (Stephan Grüger (SPD): Umgekehrt wird ein Schuh daraus!) Pür- Machen wir uns also nichts vor. Genau das war der Zweck trifft Ihres Vorgehens. Sie haben verzögert. Sie wollten verhinnichts dern, was immer Ihnen zu verhindern möglich war. (Beifall AfD – Zuruf Ingo Schon (CDU)) Lassen Sie mich die vier nun erlaubten Untersuchungsfelder und ihren Nutzen kurz benennen. Frage 14 bewe- trifft Impfnebenwirkungen und Impfschäden. Der Untervon suchungsausschuss kann endlich die tatsächlichen Impfneanderem benwirkungen erfassen und sowohl die aufgetretenen gesundheitlichen Folgen als auch das Vorgehen der Landesrezulässig gierung prüfen. Frage 19: Überlastung des hessischen Gesundheitssystems. Wir können nun auch prüfen, wann das hessische Gesundheitssystem, insbesondere die Intensivstationen, tatsächlich überlastet war. Schauen wir einmal, wie hoch der Wahrheitsgehalt dieser Aussage gewesen ist. (Beifall AfD) Die Fragen 29 und 30 betreffen Vorschläge und das Abstimmungsverhalten Hessens bei Bund-Länder-Maßnahmen. Die Kommunikation der Landesregierung steht also ebenfalls auf dem Prüfstand.
