Roman Bausch
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen Herren Abgeordnete! Jetzt ist es so weit: Bundestag Bundesrat haben neben der Änderung von Artikel des Grundgesetzes auch das Ausführungsgesetz, das genannte Strukturkomponente-für-Länder-Gesetz, auf Weg gebracht. Das gibt den hiesigen Akteuren die lichkeit, nach den Versprechen des Bundestagswahlkampfs auch die des Landtagswahlkampfs in den Papierkorb legen. Tatsächlich wähnt man sich in der Lage, durch sätzliche Schulden das Ausmaß des eigenen Missmanagements zu kaschieren. Mit ein bisschen Pathos wird den Schuldenpaketen zuweilen sogar ein „Dienst an Demokratie“. Aber ob sich Schwarz-Rot mit dem des finanziellen Handlungsspielraums unserer Kinder Kindeskinder noch einmal in Bund und Ländern über nächsten Wahlen retten kann, bleibt abzuwarten. (Beifall AfD) Die bürgerliche Mitte ist gerade dabei – das zeigen aktuellen Umfragen –, ihre erlernte Hilflosigkeit abzustreifen. Im Netz wurde die Aufnahme der Schuldenberge jüngst als „Insolvenzverschleppung“ beschrieben. das trifft es nicht; denn es gibt eigentlich keinen diese gewaltigen Summen am Kreditmarkt aufzunehmen. Tatsächlich steigen die Steuereinnahmen im Jahr 2025 27,3 Milliarden Euro auf 27,9 Milliarden Euro. Im 2026 werden es bereits 28,3 Milliarden Euro sein. In zug auf die Planzahlen macht das knapp 1 Milliarde darf mehr in den Kassen der Finanzverwaltung. Somit ist „Ineinem solvenzverschleppung“ das falsche Wort, „-beförderung“ würde weitaus besser passen. (Beifall AfD) der auf Wer denkt, wir würden nur über 1,15 Milliarden Euro reden, dem sei gesagt, dass es um den Anteil Hessens an der jährlichen strukturellen Verschuldungsmöglichkeit der Länder von 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts nominell geht. Von der zusätzlichen Verschuldungsmöglichkeit über die Strukturkomponente bleibt auf Basis eines maßgeblidie chen Bruttoinlandsprodukts von rund 4,3 Milliarden Euro im Jahr 2025 nicht einmal mehr ein Anstandsrest übrig. Ebenso wird es im Jahr 2026 sein. Dass sich die Landesregierung beim jährlichen strukturelmüslen Verschuldungsspielraum in den darauffolgenden Jahren stellen. zurückhalten wird, dürfte ein frommer Wunsch des BunMit des der Steuerzahler bleiben. Innerhalb der zwölf Jahre, dies. in welchen parallel Mittel aus dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz nach Hessen fließen, wird sich das Land vermutlich zusätzlich zu den bereits bestehenden Kreditschulden des Kernhaushalts von rund 45 Milliarden Euro und der weiterhin konjunkturabhängig wir möglichen Verschuldung im Rahmen der Schuldenbremse seinen bei einem nominellen Wirtschaftswachstum von jährlich und 3 % über die neue strukturelle Verschuldungsmöglichkeit um weitere 19 Milliarden Euro verschulden, davon allein 3 Milliarden Euro für Zinsen. Ein Schuldenberg, der selbst das ursprüngliche GZSG-Sondervermögen von 12 Milliarden Euro in den Schatten stellt. Dabei belasten die ungetilgten und Altschulden den Landeshaushalt bereits jetzt schwer, und dies mit steigender Tendenz. der In diesem Jahr betragen die Zinslasten 1,09 Milliarden Euro. Im Jahr 2026 werden es bereits 1,26 Milliarden Euro sein. 1,26 Milliarden Euro sind mehr als die geplante strukturelle Verschuldung und mehr als die Einnahmen des Landes aus der Grunderwerbsteuer. 1,26 Milliarden Euro, und die einfach so aus dem Haushalt abfließen, mit denen keine Brücken und keine Straßen gebaut werden können, und und zwar Jahr für Jahr. so- (Beifall AfD) den Mög- Sollten die Zinsen allgemein steigen und die Märkte im Hinblick auf die ausbleibenden Tilgungsanstrengungen des zu Landes auf die Idee kommen, dass wir uns langfristig zu- verheben, werden sich die Finanzierungskonditionen deutlich verschlechtern, was dann bei Anhalten der aktuellen aus Bräsigkeit in der Politik eine Zins-Defizit-Spirale auslösen der könnte. Verzehr Historisch dürfte der gesamte Vorgang rund um die Schulund denpakete ohnehin einmalig sein. Interessant ist nicht nur die der quantitative Umfang der Kreditaufnahme im Hinblick auf die damit verbundene intergenerationelle Belastungsverschiebung, sondern auch die Genese der Regelungen, welche nun zur Vorlage des Nachtragshaushalts geführt die haben. Schließlich wurde der Beschluss zur Änderung der Artikel 109, 115 und 143h vor der Konstituierung des bereits neu gewählten Bundestages der 21. Legislaturperiode Doch durch den Bundestag der 20. Legislaturperiode getroffen, Grund, (Andreas Lichert (AfD): Hört, hört!) von Jahr also durch ein Parlament, das für sich nicht mehr in AnBe- spruch nehmen konnte, die politischen Kräfteverhältnisse Euro im Land widerzuspiegeln. (Beifall AfD) Sodann wurde, um der Verwirklichung der Ausgabenwünsche die lästigsten Hürden zu nehmen, der folgende Satz in Artikel 109 des Grundgesetzes aufgenommen: „Bestehende landesrechtliche Regelungen, die hinter der gemäß Satz 7 festgelegten Kreditobergrenze zurückbleiben, treten außer Kraft.“ Dass damit die in die hessische Landesverfassung aufgenommene Schuldenbremse ad acta gelegt wird, wenngleich mit 70 % eine große Mehrheit der hessischen Bürger in einer Volksabstimmung im Jahr 2011 für sie gestimmt hat, beeindruckt in Berlin erwartungsgemäß niemanden. (Beifall AfD) Aber was ist das für eine Landesregierung, die im Bundesrat gegen den erklärten Willen ihrer Bürger und den Geist der eigenen Verfassung vorgeht? (Zuruf AfD: Eine schlechte!) Die Frage ist nun, wie die neue Regelung aus Artikel 109 des Grundgesetzes Eingang in die hessische Schuldenbremse finden wird. Schließlich gibt es damit erneut – man denke an die Föderalismusreform 2011 – einen offenkundigen Widerspruch zwischen dem hessischen Verfassungstext und dem in Absatz 3 neu gefassten Artikel 109 des Grundgesetzes. Artikel 123 der Hessischen Verfassung verlangt nach wie vor eine Volksabstimmung über Verfassungsänderungen. (Beifall AfD) Auch ist von der am 27. März per Pressemitteilung angedeuteten Änderung des Artikel 141-Gesetzes bis heute nichts zu hören und nichts zu sehen. Ebenfalls bedarf es einer Regelung zum Umgang mit dem hessischen Anteil von 7,4 Milliarden Euro an den Sonderschulden für Infrastruktur und Klimaneutralität. Gemäß dem Länder-undKommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz können Investitionsmaßnahmen finanziert werden, sofern mit diesen nach dem 1. Januar 2025 begonnen wurde. Die Landesregierung wird im Jahr 2026 somit ein Budget von rund 2,5 Milliarden Euro aus konjunkturellen, strukturellen und Berliner Sonderschulden verwalten. Da sich zumindest einer der beiden Koalitionäre Generationengerechtigkeit auf die Fahne schreibt, stellt sich die Frage, wie diese im Rahmen der aktuellen Vorhaben gewährleistet werden soll. (Beifall AfD) Operativ erfordert Generationengerechtigkeit, dass jegliche Neuverschuldung ausschließlich für investive, aber nicht für konsumtive Zwecke erfolgt. Im Hinblick auf die bislang gemäß der Konjunkturkomponente der Schuldenbremse zulässige Verschuldung lohnt sich ein Blick auf den jährlich wachsenden Ressourcenverzehr, um zu verstehen, dass mit den berechtigten Interessen der nachfolgenden Generationen bis zum heutigen Tage in Wiesbaden ein stiefmütterlicher Umgang gepflegt wird. Mit der nun zusätzlich möglichen Verschuldung auf Bundes- und Landesebene stellt sich die Frage nach der Generationengerechtigkeit umso mehr. (Beifall AfD) Während sich das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz auf eine wachsweiche Vorgabe der Investitionsbereiche beschränkt, sieht weder Artikel 109 Absatz 3 des Grundgesetzes noch das Strukturkomponentefür-Länder-Gesetz eine Zweckbeschränkung für die strukturelle Verschuldung vor – was die berechtigte Frage aufwirft, ob mit dem Geld landesseitig überhaupt Ausgaben zu werbenden Zwecken verbunden sein werden oder ob das Ganze, wie so oft, auf eine Mittelverwendung nach politischem Gutdünken hinausläuft. (Beifall AfD) Bei den Kommunen darf man sich im Hinblick auf das wachsende Delta zwischen den Zuwendungen und den Transferaufwendungen ohnehin keinen Illusionen über die Mittelverwendung hingeben. Wen nun aber der Mut verlässt, dem sei gesagt, dass die Landesregierung weiterhin „bewusst konsolidieren“ will. Dies lief bislang allerdings so geräuschlos ab, dass man davon gar nichts mitbekam. In naher Zukunft wird sich daran aber wohl auch nichts ändern. So sollen beispielsweise die Personalausgaben des Landes im Jahre 2026 kräftig steigen, während das Volumen der Finanzhilfen und der Verwaltungsausgaben nahezu unverändert bleiben soll. Wenngleich das Finanzministerium anerkennt, dass auf Dauer nur Wachstum und Strukturreformen helfen können, sollen diese doch vor allem vom Bund ins Werk gesetzt werden. Mit strukturellen haushaltspolitischen Reformen möchte man selbst lieber nichts zu tun haben. Aber da Schwarz-Rot auch in Berlin das Ruder in den Händen hält, ist Reformunwilligkeit keine Wiesbadener Spezialität. (Beifall AfD) Eine Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen dürfte somit ausfallen. Zur Verteilung der Mittel aus der strukturellen Verschuldungsmöglichkeit ist zu sagen, dass die Unterstützung der Kommunen wohl kaum der Hauptgrund für die Einbringung des Nachtragshaushaltsentwurfs gewesen sein wird. Sicherlich haben die Kommunen durch zweckgebundene Zuweisungen, bürokratische Auflagen und den damit verbundenen Personalaufbau, durch die Ausrichtung auf ökologische Nachhaltigkeit, durch die kommunale Wärmeplanung und durch explodierende Sozial- und Migrationsausgaben – so gesehen, weisungsgebunden – strukturelle Probleme entwickelt. Aber im Nachtragshaushaltsentwurf müssen die Kommunen als Feigenblatt herhalten; denn von den mehr als 1,1 Milliarden Euro im Entwurf erreichen die städtischen Kassen gerade einmal 300 Millionen Euro. Zudem scheint noch immer nicht klar zu sein, über welchen Schlüssel das Geld an die Kommunen fließen soll, was ebenfalls für die Nachrangigkeit dieses Postens aus Landessicht spricht. Die wirkliche Musik spielt woanders. So verhält es sich auch mit den weiteren Positionen des Nachtragshaushaltsentwurfs, welche ebenso gut im Haushalt für das Jahr 2026 aufgehoben wären. Der rote Faden ist, ähnlich der für 2026 angekündigten Vereinnahmung der Erträge aus der Versorgungsrücklage, die Gewinnung zusätzlichen finanziellen Handlungsspielraums für die Landeskasse. Dass dafür bewährte Regeln aufgehoben oder umgangen werden, interessiert im Finanzministerium anscheinend niemanden. (Beifall AfD) Und so wird mit den ach, so sehr benötigten Mitteln der strukturellen Verschuldungsmöglichkeit nahezu die allgemeine Rücklage befüllt, sodass dieses Geld in kommenden Jahren zusätzlich zur gemäß der Schuldenbremse zulässigen Kreditaufnahme zur Verfügung Es ist nicht das erste Mal, dass diese Landesregierung die Schuldenbremse ins Leere laufen lässt; denn für regulären Haushalt 2025 hat sie bereits zusätzlich zu zulässigen Verschuldung, die knapp unterschritten ganze 741 Millionen Euro aus den allgemeinen Rücklagen entnommen. All das zeigt: Es handelt sich bei der Schuldenbremse mehr nur noch um einen Pfeiler der Marketingstrategie CDU und nicht mehr um eine restriktive Budgetregel. Vielen Dank. (Anhaltender Beifall AfD)
