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Stephan Grüger

SPD 02.10.2025 Sitzungen 21/50

Nein. – Das widerspricht in keiner Weise der Europäischen Menschenrechtskonvention. Es ist die gemeinsame Arbeit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, um gemeinsam die Problematik einer nicht untereinander abgestimmten Asylpolitik anzugehen und das in ein gemeinsames europäisches Asylsystem zu überführen. Denn selbstverständlich gibt es da Probleme, die angegangen werden müssen und die angegangen werden. Es war unsere Innenministerin Nancy Faeser, die dies auf den Weg und erfolgreich zum Abschluss gebracht hat. Darauf sind gerade wir Sozialdemokraten stolz, dass wir das so hinbekommen haben. (Beifall SPD und Freie Demokraten) – Vielen Dank. Ich werde es gerne weitergeben. – Das zeigt, dass wir schon längst auf dem Weg sind, die Probleme, die von der AfD hier als ungelöst dargestellt werden, zu lösen. Kollege Utter hat dankenswerterweise darauf hingewiesen, dass sich das bereits in den Zahlen niederschlägt und dass wir deutlich weniger Asylanträge zu verzeichnen haben. Im Übrigen sind natürlich die große Masse derer, die als Flüchtlinge hierherkommen, gar nicht Asylbewerber, sondern Bürgerkriegsflüchtlinge, die unter dem Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention stehen. Aber auch dies ist ein Thema internationaler Politik, die eigentlich Bundespolitik ist und gar nicht in den Hessischen Landtag gehört. Aber man kann natürlich sagen, dass wir von allem betroffen sind. Von daher müssen wir über alles reden. Ich bin froh, dass wir auf diese Art und Weise auch über die Europäische Menschenrechtskonvention reden, weil sie, wie gesagt, wesentlicher Bestandteil auch der hessischen Politik ist, insofern als dass wir ein teilsouveräner Staat in der föderalen Bundesrepublik Deutschland sind. Von daher können wir auch darüber diskutieren, inwiefern wir zu dieser Konvention stehen. Wir stehen zu ihr, weil sie, wie gesagt, auch Teil dessen ist, was uns als Bundesrepublik ausmacht. Wir sind stolz darauf, dass es so eine Regelung auf unserem Kontinent gibt und dass die Bundesrepublik Deutschland immer ein wesentlicher Bestandteil dessen war. (Beifall SPD, CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Meine sehr verehrten Damen und Herren, das bringen wir in unserem Antrag noch einmal zum Ausdruck. Es ist uns wichtig, noch einmal zu unterstreichen, wie wichtig diese Politik ist, wie wichtig die Europäische Menschenrechtskonvention und auch der europäische Menschenrechtsgerichtshof sind. Wir sind davon überzeugt, dass sie einer vernünftigen Regelung im Rahmen des GEAS und Rahmen einer europäisch abgestimmten Flüchtlingspolitik nicht im Wege stehen, sondern, im Gegenteil, die lage dafür ist, dieses menschenrechtskonform und im Sinne der europäischen Werte darzustellen, umzusetzen und abzuwickeln. Ich bitte daher um Zustimmung zu Antrag, den CDU und SPD hier vorgelegt haben. – Dank. (Beifall SPD und CDU)

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