Robert Lambrou
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen Herren! Voraussetzung für eine Einbürgerung ist § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz der Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache. (Beifall AfD) Als Nachweis gilt ein Sprachzertifikat der Stufe B1. ches gilt für Niederlassungserlaubnisse. Bundesweit sind laut aktuellen Medienberichten und hörden Tausende gefälschte Sprachzertifikate im Betrüger bieten das Zertifikat online zum Kauf an nutzen soziale Medien zur Vermarktung, und zwar schon seit Jahren. (Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): stimmt doch nicht!) Aus einem Artikel des „Focus“ vom 10. September Jahres ein Zitat: „Die Recherchen, die auf Gesprächen mit beamten und Ausländerbehördenmitarbeitern einem Selbstversuch des Reporterteams zeigen, wie der Staat offenbar daran scheitert, dem Betrug entgegenzustellen. Die Bundesländer haben demnach größtenteils keinen Überblick das Ausmaß und können keine Statistiken zur zahl der Betrugsfälle angeben. Die Betrugsmasche zieht sich quer durchs Land.“ (Andreas Lichert (AfD): Hört, hört!) Trotzdem werden fast alle Einbürgerungswilligen auch gebürgert – fast alle. Es ist sehr wahrscheinlich, dass Wir in Hessen sehr viele Niederlassungserlaubnisse und Einjetzt bürgerungen mit gefälschten Sprachzertifikaten erschlichen errei- wurden. (Beifall AfD – Zuruf Turgut Yüksel (SPD)) Was sagt das Gesetz? Zitat aus § 35 Staatsangehörigkeitsgesetz: „Eine rechtswidrige Einbürgerung kann nur zurückgenommen werden, wenn der Verwaltungsakt durch keine arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung Stunde oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind, erwirkt worden ist.“ Das Vorlegen gefälschter Sprachzertifikate ist eine arglistige Täuschung. (Beifall AfD) zurückEinbürgerungen, die in Hessen durch diesen unrechtmäßigen Verwaltungsakt zustande gekommen sind, müssen auf Rücknahme geprüft werden. Ansonsten macht sich der Rechtsstaat zur Farce. (Beifall AfD) Deshalb fordern wir in unserem Antrag die LandesregieNie- rung erstens dazu auf, die hessischen Regierungspräsidien und Ausländerbehörden anzuweisen, alle in den vergangenen fünf Jahren vorgelegten Sprachzertifikate für Niederlassungserlaubnisse und Einbürgerungen auf ihre Echtheit Kollege zu überprüfen. Diese Prüfung muss einen genauen Abgleich der Identität der Zertifikatsinhaber mit den Sprachkursdaten des ausstellenden Instituts zum Gegenstand haben. Es muss geprüft werden, ob der Zertifikatsinhaber an dem angegebenen und Kurs teilgenommen hat, ob es den Kurs überhaupt gab und gemäß ob der Inhaber des Zertifikats die Prüfung nachweislich persönlich abgelegt und bestanden hat. (Beifall AfD) Die Prüfung von QR-Codes oder eine bloße AugenscheinGleiprüfung reicht offensichtlich nicht aus. Zweitens fordern wir die Landesregierung dazu auf, ein BeVerfahren zur Verifizierung von Sprachzertifikaten zu etaUmlauf. blieren, das Fälschungen für die Zukunft ausschließt und und die Ausländerbehörden bei der Prüfung entlastet. wohl (Beifall AfD) Das Das wäre über die Einrichtung eines Portals möglich, in das anerkannte Sprachkursanbieter ihre Prüfungsergebnisse einstellen und auf das die Ausländerbehörden und die dieses Regierungspräsidien zum Zweck des Abgleichs Zugriff erhalten. Es gibt überhaupt keine Ausreden, das nicht sofort Polizei- in Angriff zu nehmen. sowie (Beifall AfD) beruhen, sich Bevor hier der Vorwurf aufkommt, wir würden die Verwaltung schlechtmachen: Das Folgende sagte kürzlich der Leiüber ter einer Ausländerbehörde aus dem süddeutschen Raum, Ander in einer einzigen Woche im Alleingang rund 340 gefälschte Zertifikate (Dr. Frank Grobe (AfD): Hört, hört!) gegenüber dem Fernsehsender RTL ermittelte: Inzwischen ein- habe er Zweifel, ob es überhaupt noch ehrliche Antragstelauch ler gebe. (Beifall AfD) Wohlgemerkt: Das sagt der Leiter einer Ausländerbehörde und nicht die AfD. Was macht unser zuständiger Innenminister in dieser Sache? Letzte Woche war in der „FAZ“ zu lesen: „Eine generelle nachträgliche Überprüfung von Einbürgerungen hält das Ministerium jedoch nicht für sinnvoll.“ Herr Minister, wen wollen Sie eigentlich hinter die Fichte führen? Sie wollen nicht rückwirkend prüfen lassen. Es geht gar nicht darum, ob ein Einbürgerungswilliger trotz gefälschtem Zertifikat genügend Deutsch spricht, sondern es geht darum, dass er getäuscht hat und niemals eine Niederlassungserlaubnis oder die Einbürgerung hätte erhalten dürfen. (Beifall AfD) Man muss sich das einmal vorstellen. Die meisten in Hessen eingebürgerten Personen stammen aus Syrien. Bereits der Grenzübertritt nach Deutschland erfolgte in den meisten Fällen illegal. Auf diesen Betrug folgte dann oft der nächste Betrug, weil viele Syrer zu Besuch oder in den Urlaub in ihr Heimatland gereist sind, ohne dadurch ihren Schutzstatus zu verlieren. (Beifall AfD) Dann folgte der nächste Betrug bei der Niederlassungserlaubnis, die womöglich mit einem gefälschtem Sprachzertifikat erschlichen wurde. (Zuruf Turgut Yüksel (SPD)) Bei der Einbürgerung wird dasselbe Sprachzertifikat nicht noch einmal auf Echtheit geprüft. Ich komme zum Ende. Herr Minister, das wollen Sie einfach so durchgehen lassen? Das erklären Sie bitte einmal den Bürgern. Die Erschleichung des deutschen Passes ist kein Kavaliersdelikt. (Beifall AfD) Herr Minister Poseck, Sie machen da weiter, wo Angela Merkel mit ihrem unsäglichen Ausspruch: „nun sind sie halt da“ aufgehört hat. Unser Fazit: Wer als Bürger eine echte Wende in der Migrationspolitik will, kann nur die Alternative für Deutschland wählen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)
