Prof. Dr. R. Alexander Lorz
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will angesichts der reduzierten Redezeit einmal eine andere Herangehensweise wählen. Ich schildere Ihnen einen Echtfall – wegen des Steuergeheimnisses natürlich anonymisiert –, einen von vielen Fällen, die sich zu Erlassanträgen berufen fühlten, wenn der FDP-Gesetzentwurf Gesetz würde. Der Bürger in diesem Fall hatte sich nach erfolglosem Einspruch schriftlich bei mir über einen starken Anstieg der Grundsteuer beklagt. Es handelt sich um ein altes Wohnhaus an einer stark befahrenen Straße in einer großen Stadt. (Robert Lambrou (AfD): Frankfurt!) Bisheriger Einheitswert: 8.000 Euro. Das ist relativ wenig für ein Wohnhaus in einer großen Stadt. Daraus ergaben sich 25 Euro Steuermessbetrag und 125 Euro Grundsteuer. Mit der Reform ergibt sich jetzt ein Steuermessbetrag von 47 Euro – das ist eine Verdoppelung –, und die Grundsteuer verdreifacht sich auf rund 400 Euro. (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ganz schön viel!) Ist das jetzt unangemessen hoch? (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein, ist es nicht!) Eine Verdoppelung oder Verdreifachung, ich kann den Bürger im Grundsatz sogar verstehen – aber 400 Euro für ein Wohnhaus in der großen Stadt, auch wenn es vielleicht alt ist und nicht so toll liegt? (Beifall Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Ich weiß nicht, ob man das wirklich als unangemessen oder sogar als ungerecht bezeichnen kann, Frau Kollegin Schardt-Sauer. War nicht vielmehr der alte Einheitswert von 8.000 Euro an dieser Stelle ungerecht, oder war überhaupt richtig berechnet? Diese Fragen müsste die beim Erlassantrag zuallererst klären. Das geht übrigens durch Einbindung des Finanzamtes, da haben Sie schon nächste Bürokratieschleife. Dann müsste sich die Kommune, wenn sie von einer angemessenheit ausgehen würde, noch anschauen, ob an der Verdoppelung des Steuermessbetrags oder an Verdreifachung der Steuer aufgrund der kommunalen besatzentscheidung liegt. Die Kommune müsste über Angemessenheit ihrer eigenen Hebesatzentscheidung Einzelfall noch einmal richten. Letzte Bemerkung. Sie propagieren immer so gerne reine Flächenmodell à la Bayern. Da mag ein Erlass noch angebracht sein, aber wir haben für solche Fälle den Faktor bereits einen Lageabschlag drin. Der richtwert für das Grundstück, das ich geschildert habe, nämlich niedriger als der durchschnittliche Bodenrichtwert in der Stadt. Hier spielt sicherlich auch der starke an der Straße eine Rolle. Deswegen: Das ist bereits sichtigt. Auf diese Art und Weise stellen wir schon messenheit her. Dieses Beispiel zeigt, die Erlassregelung, die die FDP schlägt, hieße einfach nur, Erwartungshaltungen der gerinnen und Bürger zu schüren, schwierige Fragen zu müssen, um am Ende in einem solchen Fall wahrscheinlich doch feststellen zu müssen, ein Erlass kommt infrage. Meine Damen und Herren, das ist Bürokratie ohne wert, und zwar vor allem für die ohnehin stark belasteten Kommunalverwaltungen. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BÜNDNIS DIE GRÜNEN) Liebe Kollegin Schardt-Sauer von der FDP, gestatten mir die abschließende Bemerkung. Sie haben sich Morgen sehr engagiert in Ihren Forderungen, was wir Gutes für die Kommunen tun sollen. Ich sage Ihnen, Sie wirklich etwas Gutes für die Kommunen tun Hören Sie einfach auf, sich mit solchen Ideen auf ihre ten zu profilieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und vereinzelt SPD)
