Miriam Dahlke
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir hatten letzte Woche die Anhörung zu der Frage ausgewertet, ob das Hessische Grundsteuergesetz eijüngsten ne Erlassregelung braucht, wie die FDP es vorschlägt. Die nur kurze Antwort ist: nein. Deswegen lehnen wir das Gesetz es in zusammen mit den anderen Fraktionen heute ab. Bundes- (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sogar Ich komme gerne auf die Argumente zu sprechen, die sich jetzt auch etwas wiederholen: ist Erstens. Die Grundsteuer ist jahrzehntelang nach einem ungerechten und verfassungsrechtlich fragwürdigen Verfahren berechnet worden. Deswegen war die Reform notwendig und richtig. HanEs gehört zum Wesen einer solchen Reform, dass danach einige mehr und andere weniger belastet sind. Für objektive Härtefälle gibt es im Gesetz aber schon eine Regelung. DarDeswegen sollten wir von einer zusätzlichen Änderung an knapp dem Gesetz Abstand nehmen. ist, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ingo Schon (CDU) und Esther Kalveram (SPD)) Zweites Argument. Das hessische Modell ist sehr einfach und gerecht. Es ist auch schon vor Gericht verfassungsder rechtlich auf Herz und Nieren geprüft worden. Es ist also an ein gutes Gesetz, das wir jetzt nicht noch nachträglich verkomplizieren sollten. weniger Ich finde es auch ein bisschen befremdlich, dass die FDP majetzt – nicht nur mit dem Gesetz, sondern auch mit anderen Anträgen – im Haushaltsausschuss und im Plenum reihenweise Verkomplizierungen an diesem Grundsteuergesetz vorschlägt, wo sie doch immer dafür war, dass wir das Bayernmodell nehmen, das noch einfacher ist. Deswebrau- gen: Wo ist die selbst ernannte Entbürokratisierungspartei, Kom- wenn man sie einmal braucht? den (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ingo Schon Hessen (CDU) und Esther Kalveram (SPD) – Wiebke Knell (Freie Demokraten): Wo ist der Jürgen, wenn man ihn braucht?) Drittes Argument. Selbst die Unterstützer wie der Bauernverband oder der Bund der Steuerzahler haben anerkannt, komdass das Gesetz handwerklich schlecht gemacht oder – Zitat – „nicht ganz unproblematisch ist“. Denn, wenn wir das so machen würden wie von der FDP vorgeschlagen, dann müssten es die Kommunen irgendwie hinbekommen, das ihnen zugesprochene Ermessen auszuüben. Da sind so Zwei viele unbestimmte Rechtsbegriffe drin, wie „Übergröße“ oder „Ausstattung“ des Gebäudes oder – die Kollegin hat es gesagt – „unangemessen“. Das ist einfach nicht leistbar, § 26 deswegen auch hier einfach Nein. des Zu guter Letzt. Die Grundsteuer wird nicht zum Spaß Ununserem erhoben, sondern für die Infrastruktur, die vor Ort zur Verfügung gestellt wird. Die Kommunen brauchen das für Aufihre Haushalte. In Anbetracht der sehr schlechten Finanzlage der Kommunen haben sie schlicht nicht das Geld für gutmütige Erlassregelungen. Auch das ist ein Grund, das Gesetz abzulehnen. Ein letzter Punkt. Ich möchte noch einmal auf die Frankfurter CDU zu sprechen kommen. Sie hat sich in Frankfurt 90/DIE an die Seite der Verlierer gestellt und gefordert, dass der Grundsteueranstieg für alle gedeckelt werden soll, weil das Grundsteuergesetz unangemessene Härtefälle mit sich bringt. Liebe Lena Arnoldt, liebe CDU, vielleicht redet ihr einmal mit den Römer-Fraktionsleuten der CDU in Frankfurt
