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Bernd Erich Vohl

AfD 01.10.2025 Sitzungen 21/49

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen. – Gerade von der FDP hätten wir erwartet, dass sie sich an diesem Grundsatz des französischen Staatstheoretikers Montesquieu orientiert. Aber der Vorschlag, den uns die Fraktion der FDP hier präsentiert, ist das völlige Gegenteil. (Beifall AfD) Sie schlägt vor, dass die Kommunen in jedem Einzelfall über mögliche Erlasse bei der Grundsteuer entscheiden und gleichzeitig auf die Zahlungen verzichten. Sie schlägt damit nicht nur einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand bei gleichzeitigen Einnahmeausfällen für die hessischen Kommunen vor, sondern würde auch noch den öffentlichen Druck der Fehlentwicklungen bei der Grundsteuerreform vergrößern. Dass es Fehlentwicklungen bei der Grundsteuerreform gibt, insbesondere auch in Hessen, kann nach der Berichterstattung niemand ernsthaft bezweifeln. Dazu zwei kurze Fakten. Eine dpa-Umfrage ergab, dass Hessen die meisten Klagen von Immobilieneigentümern gegen das Grundsteuergesetz gegeben hat. Unser land führt die bundesweite Rangliste mit 636 Klagen noch vor Nordrhein-Westfalen mit 425 Klagen an. Meine Damen und Herren, die Aufkommensneutralität und war ein leeres Versprechen. (Lebhafter Beifall AfD) Laut Hebesatz-Monitor der hessischen Industrie- und delskammern liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in der 421 hessischen Kommunen über der aufkommensneutralen Hebesatzempfehlung des Finanzministeriums. unter gab es Abweichungen von sage und schreibe 400 Prozentpunkten. Wenn das keine Fehlentwicklung was soll dann eine Fehlentwicklung sein? (Beifall AfD) Nach dem leeren Versprechen bei der aufkommensneutralen Grundsteuerreform ist ein gewisses Misstrauen in Bevölkerung durchaus verständlich, und es ist wirklich der Zeit, dass wir uns ernsthaft Gedanken über Entlastungen der hessischen Städte und Gemeinden durch Bürokratie und eine bessere finanzielle Ausstattung chen. (Beifall AfD) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der FDP-Fraktion würden wir aber genau das Gegenteil erreichen. Wir chen endlich eine generelle Strukturreform bei den munalfinanzen und natürlich auch eine Grenze bei Härtefällen. Die Spanne bei den Hebesätzen in reicht von 160 bis 1.327 Prozentpunkte.

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