Mirjam Glanz
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Recht auf Wohnen ist eine Frage der Gerechtigkeit. Deshalb müssen wir dringend mehr Wohnraum schaffen, deshalb müssen wir spekulativen Leerstand beenden; denn spekulativer Leerstand ist ein Problem, wenn Menschen in unserem Land keine Wohnung mehr finden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Heute beraten wir in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf gegen spekulativen Leerstand. Ein solches Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung; denn in Hessen stehen 122.000 Wohnungen leer. Das sind Wohnungen, die dringend benötigt werden. Wo der Gesetzentwurf von CDU und SPD ansetzen will, bleiben aber viel zu viele Schlupflöcher. Leerstand wird nicht grundsätzlich verboten, sondern kann genehmigt werden. Dafür schafft der Gesetzentwurf gleich mehrere Ausnahmen. Das sind alles Gründe, die erst einmal nachvollziehbar sind – Erbstreitigkeiten, wirtschaftliche Unzumutbarkeit, umfassende Sanierung –, aber diese Gründe sind gleichzeitig auch Schlupflöcher, die genutzt werden können, die Spekulation Tür und Tor öffnen. Was bleibt, ist zusätzliche Bürokratie, die ehrlichen Vermieterinnen und Vermietern das Leben schwer macht, aber Spekulanten in keiner Weise daran hindert, Wohnraum grundlos leer stehen zu lassen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Tobias
