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Elke Barth

SPD 01.10.2025 Sitzungen 21/49

Um schneller Aufträge zu vergeben, müssen Vergabegrenzen und Schwellenwerte angehoben werden. Hierbei Ihr Entwurf in die richtige Richtung. Aber öffentliche schreibungen werden wir – das auch aus gutem Grund erst recht, wenn es um 14 Millionen Euro geht – weiterhin haben. Das heißt, sie müssen auch unbürokratischer den. Dazu steht in Ihrem Gesetzentwurf nichts. Das übrigens auch in der Anhörung kritisiert. Ich habe extra das Protokoll über die mündliche Anhörung einmal durchgelesen. Allein deshalb ist Ihr Gesetzentwurf auch abzulehnen. Sie verändern den Anwendungsbereich des Gesetzes, aber das Gesetz selbst verändern Sie nicht. Drittens. Das Gesetz heißt Vergabe- und Tariftreuegesetz. Daher muss das Ziel sein, dass die Tariftreue mit Gesetz besser als bisher gefördert wird. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Neue kratie!) Das ist übrigens auch ein Thema der EU-Mindestlohnrichtlinie, die die Mitgliedstaaten verpflichtet – ich hoffe, bei habe ich auch einmal die GRÜNEN an meiner Herr Frömmrich –, die Tarifbindung zu stärken. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich habe doch gar nichts gesagt!) Bei uns ist sie unter der festgelegten Schwelle der EU von 80 %. Demo- Wenn Sie das nicht überzeugt, Herr Dr. Naas, sollten Sie wenigstens betrachten, dass dem Land Hessen durch Tarifflucht jedes Jahr 1 Milliarde Euro entgehen. geahnt sich Wir haben in unserem Koalitionsvertrag vereinbart, dass Di- wir auch – das ist der vierte und letzte Punkt – wirkungsdes vollere Kontrollmechanismen einführen. Den Satz haben es Sie von mir aus Oppositionszeiten schon öfter gehört: Das in beste Gesetz nutzt nichts, wenn es nicht kontrolliert wird. weitere (Beifall SPD) Mit Ihrem Gesetzentwurf haben wir also nur in einem Punkt eine Vereinfachung, indem wir weniger Ausschreibungen haben. Aber an den komplizierten Vergabepraktikommt ken, an der häufig nur auf dem Papier stehenden Tariftreue und an den fehlenden Kontrollmechanismen ändert sich rein gar nichts. Wie es auch in der Anhörung gesagt wurde, wird die Vergabepraxis durch die alleinige Anhebung der gehen. Wertgrenzen gerade „nicht verbessert; sie wird nur zum Teil intransparenter“. Das ist ein Zitat aus der Anhörung. Der Schuss geht also auch noch nach hinten los. Jürgen ist Das würde übrigens gerade auch den kleinen und mittelständischen Unternehmen, die Sie eben angesprochen haben, schaden, die dann nämlich überhaupt nicht mehr an die Aufträge der öffentlichen Hand herankommen, noch weniger als bisher. Wir brauchen schnellere Vergaben, wir uns brauchen bürokratieärmere Vergaben, und wir brauchen mehr Tariftreue bei öffentlichen Vergaben, damit nicht mehr der Ehrliche, der ein gutes Angebot abgibt, der seinen Mitarbeitern faire Löhne zahlt, der ausbildet, am Ende Wahnder Dumme ist, weil er wieder gegen die Schmutzkonkurrenz aus dem Ausland – oft ist es die fünfte verschachtelte Subunternehmerkette aus Osteuropa, wenn es um BauleisKolletungen geht – bei Ausschreibungen verliert. (Zuruf Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Gehen Sie einmal auf Baustellen der öffentlichen Hand, Herr Frömmrich, und schauen Sie einmal, wie viele deutweist sche Unternehmen Sie dort finden. Da gibt es schon eine Ausgroße Grauzone von Unternehmen, die dort keine Chance und haben. wer- Ich kann Ihnen versprechen, dass wir sehr bald erneut wurde darüber diskutieren, aber dann zu einem Gesetzentwurf, gestern der alle genannten Aspekte berücksichtigt und nicht nur noch einen Teilaspekt, der als alleinige Änderung sogar schaden würde, wie Ihr heute vorgelegter Gesetzentwurf. – Vielen Dank. eben (Beifall SPD und CDU) diesem Vizepräsident Frank Lortz: Vielen Dank, Kollegin Barth. – Das Wort hat der Abgeordnete Jürgen Frömmrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. BüroBitte sehr, Jürgen. hier- Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Seite, Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gestern trefflich über Bürokratieabbau geredet. Wir haben eine Regierungserklärung unseres einzigartigen Entbürokratisierungsministers gehört. Ich will einen Satz aus seiner Regierungserklärung zitieren. Da hat er gestern vor vollem Hause erklärt: „Eine der wenigen internationalen Ranglisten, auf denen Deutschland noch einen vorderen Platz erreicht, ist bei den Bürokratiekosten für Unternehmen und bei der Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger, ...“ Dann geht es weiter: „Die Hessische Landesregierung ist angetreten, dieses Verhältnis umzudrehen.“ – So weit, so gut, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber warum fangen wir nicht damit an, wenn wir Gesetzentwürfe vorliegen haben, die genau das zum Ziel haben? Warum fangen wir damit nicht an? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Wir haben gestern auch über das Deutschlandtempo geredet, das in Berlin immer wieder erwähnt wird. Ich habe darauf gesagt, dass ich mich ein bisschen daran erinnert fühle, dass wir in vielen Bereichen eher Schneckentempo haben. Wir sind uns doch darüber einig, dass wir für gewisse Dinge, wenn wir sie umsetzen wollen, an Geschwindigkeit zulegen müssen. Frau Kollegin Barth, viele Dinge, die Sie gerade angesprochen haben, sind richtig. Dieser Gesetzentwurf der FDP regelt natürlich nicht die umfassenden Tariftreue- und Vergaberechtsregelungen, die Sie vielleicht planen. Ich bin gespannt, was Heiko Kasseckert nachher noch zu den Aufsichtsgeschichten sagen wird. Da bin ich sehr gespannt, wie sich die Koalition da committet, aber okay. (Zuruf Elke Barth (SPD)) Sie haben recht, dass das natürlich nicht die umfassende Reform des Tariftreue- und Vergabegesetzes ist. Das ist aber auch nicht das Ziel dieses Gesetzentwurfs gewesen, liebe Frau Kollegin Barth. Dann sollten Sie über diesen Gesetzentwurf reden. Dieser Gesetzentwurf – deswegen ist er so einfach – hat zwei Dinge zum Ziel. Erstens die Frage: Wann tritt der Fall überhaupt ein, dass das Tariftreue- und Vergabegesetz angewendet werden muss? Da sagt der FDP-Vorschlag, die Grenze von 10.000 auf 50.000 Euro zu erhöhen. Das ist ein ganz einfacher Satz, der darin steht. Zweitens sollen die verschiedenen Schwellenwerte, die in dem Gesetz geregelt sind, angehoben werden. Das ist im Übrigen kein Alleinstellungsmerkmal. Andere Bundesländer um uns herum haben das bereits getan. Ich habe das gestern schon einmal angeteasert. Wir hören auch von Firmen, die in Grenzbereichen sind, die sowohl in BadenWürttemberg oder in Rheinland-Pfalz als auch in Hessen tätig sind. Insbesondere für diese Unternehmen ist es wichtig, dass sie nicht mit unterschiedlichen gesetzlichen Normen arbeiten müssen, sondern dass wir ihnen das Leben in diesem Geschäft einfacher machen. Der Vorschlag der FDP macht es einfacher und schnell. Liebe Kolleginnen und Kollegen, warum wenden Sie sich gegen diesen Gesetzentwurf? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Ich war in der angesprochenen Anhörung auch anwesend. Ich will Ihnen ein paar Zitate vorlesen. Die Ingenieurkammer Hessen begrüßt den oben genannten Gesetzentwurf. Der Hessische Städte- und Gemeindebund begrüßt den Gesetzentwurf: „Wir sprechen uns dem Grunde nach … für die Erhöhung der Schwellenwerte aus, ...“ Der Hessische Landkreistag: „Eine zeitnahe Erhöhung der Wertgrenzen im hessischen Vergaberecht wird ausdrücklich begrüßt.“ Der Handwerkstag: „Die Anhebung des Schwellenwerts auf 50.000 Euro“ ist zu begrüßen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, waren wir in unterschiedlichen Anhörungen? Das, was ich Ihnen jetzt vorgelesen habe, sind alles nur positive Stellungnahmen zu diesem Gesetzentwurf. Wo leben Sie eigentlich? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Wenn Sie es wirklich ernst meinen mit schneller Entbürokratisierung – Manfred Pentz ist leider nicht da – (Robert Lambrou (AfD): Vielleicht ist das Absicht!) und mit Vereinfachung von Verfahren für unsere hessischen Unternehmen und für unsere hessischen Kommunen, dann muss man doch wirklich die Chance ergreifen, die sich hier ergibt. Wir haben das jetzt zum zweiten Mal gelesen. Wir könnten heute eine positive Entscheidung treffen. Wir könnten es Ende dieses Monats ins Gesetzblatt bringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dann hätte es Wirkung für die hessischen Unternehmen und für die hessischen Kommunen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Daher noch einmal der Appell an Sie: Nicht nur Sonntagsreden, wenn es um Bürokratieabbau und Beschleunigung geht, sondern dann, wenn man die Möglichkeit hat, handeln. Diese Möglichkeit haben Sie heute mit der Abstimmung, die wir nachher durchführen. Ich will noch etwas sagen. Wenn Ihnen der Briefkopf nicht gefällt – das ist offensichtlich das eigentliche Problem; auf dem Gesetzentwurf steht „Fraktion der FDP“, da steht nicht „Fraktionen der SPD und der CDU“; das ist doch Ihr eigentliches Problem –, dann ändern Sie den Briefkopf.

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