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Roman Bausch

AfD 01.10.2025 Sitzungen 21/49

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie der Vorlage zu entnehmen ist, stand die Komplexität des Bedarfsmodells einer bedarfsgerechten Verteilung der Mittel im Weg. Das System war anscheinend so wenig zielführend, dass die errechnete Mindestausstattung nicht mehr für die Dotierung der Finanzausgleichsmasse, sondern lediglich ex post als Referenz herangezogen werden soll. In der geplanten Fortführung des Festbetragsmodells kennt der Gesetzgeber zwar, wie vom Staatsgerichtshof gefordert, vermeintlich die Bedarfe, beschließt dann aber einen KFA, der nicht auf diesen basiert – wohlgemerkt: um „erratische“ Ergebnisse zu vermeiden. Das klingt nach dem Satiremagazin „extra 3“, steht aber so in der lediglich 2.509 Seiten starken Vorlage zur KFA-Novelle. (Beifall AfD) Letztlich ist es wie bei allen zentralen Plansystemen. Die permanente Parametrisierung von Daten führt zu einem immensen bürokratischen Gebilde, und die gesammelten Informationen geben die Knappheiten, wenn überhaupt, nur sehr beschränkt wieder – mit der bekannten Folge, dass es zu Fehlallokationen kommt. Viel Komplexität wurde auch dem neuen System, welches auf einer Fortschreibung der Verstetigungsgröße beruht, nicht genommen. Bei der Durchsicht der Unterlagen fallen unzählige Detailregelungen und willkürlich anmutende Zuschläge und Abzüge auf. So gibt es beispielsweise Zuschläge für Bevölkerungszuwächse und Zuschläge für Bevölkerungsverluste. Sodann kann in einer Kommune ein Metropolenzuschlag gleichzeitig mit der Solidarumlage zum Ansatz kommen. Das ist vermutlich alles durchdacht, aber das Land nimmt und gibt im Wechsel und kommt am Ende, oh Wunder, zu schwer vermittelbaren Ergebnissen. (Beifall AfD) Da immer, wenn Geld nach Bedürftigkeit verteilt wird, auch der Anreiz entsteht, sich bedürftiger zu machen, als man ist, setzt der KFA, um des selbst geschaffenen Bedarfswirrwarrs Herr zu werden, auf Nivellierungshebesätze, was besagt, dass für die Kommunen, natürlich getrennt nach kreisfreien und kreisangehörigen Gemeinden, in den Berechnungen jeweils eigene Mindesthebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer und die daraus resultierende Finanzkraft angenommen werden. Ziel und Zweck des Instruments ist, dass sich Kommunen mit Hebesätzen unter diesem Minimum entgangene Steuereinnahmen nicht zulasten ihrer Nachbargemeinden aus Mitteln des KFA holen können. Jedoch gibt es 153 kreisangehörige Gemeinden, die vor der Grundsteuerreform mit ihren Hebesätzen der Grundsteuer B über dem Nivellierungshebesatz lagen und nun auf Basis der vom HMdF empfohlenen aufkommensneutralen Hebesätze unter dem neuen Nivellierungshebesatz liegen. Jetzt könnte man schlussfolgern, dass zwar die empfohlenen Hebesätze aufkommensneutral waren, jedoch nicht die Nivellierung – geschickt. Da nun aber ohnehin bereits 84 % der Kommunen von den Hebesatzempfehlungen nach oben abweichen, ist dies vergossene Milch bzw. nur insofern von Bedeutung, als hierdurch verdeutlicht wird, wie schwer es augenscheinlich geworden ist, den Bürokratiekoloss KFA so zu justieren, dass er allen Kommunen gerecht wird. Dabei würden sich die kommunalen Finanzierungslücken leicht schließen lassen, und zwar indem die Kommunen für die zugewiesenen Aufgaben auch die zur Erfüllung notwendigen Mittel erhalten oder die auferlegten Aufgaben verringert werden. (Beifall AfD) Die Lösung ist, dass das Konnexitätsprinzip auch durch den Bund ohne Wenn und Aber eingehalten werden muss, womit auch die jährliche Aufstockung der Finanzausgleichsmasse als Daueraufgabe des Landes an Bedeutung verlieren würde. Dies wäre insofern hilfreich, als die Aufstockung dem Land beobachtbar immer schwerer fällt. So steigt die Finanzausgleichsmasse im Jahr 2026 nur um 274 Millionen Euro und im Jahr 2027 gerade einmal um 127 Millionen Euro. Nicht zu vergessen ist, dass in der Finanzausgleichsmasse auch Gelder enthalten sind, die aus einer Rücklage der Heimatumlage sowie dem aktuellen Aufkommen der Heimatumlage, der Solidaritätsumlage und der Krankenhausumlage stammen. Summa summarum entfallen in beiden Jahren auf die eigenen Mittel der Kommunen mehr als 11 % des Kommunalen Finanzausgleichs. So speist sich auch das minimale Wachstum in den Jahren 2026 und 2027 zum Teil aus originär kommunalen Mitteln, womit der Zuwachs aus Landesmitteln 2026 tatsächlich nur bei 240 Millionen Euro und 2027 bei mageren 114 Millionen Euro liegt. Für das Jahr 2026 entspricht dies einem Zuwachs von 3 %. Zieht man hiervon die Inflation 2025 von, laut Prognose des ifo Instituts, 2,1 % ab, so bleibt den Kommunen des Milliardendefizits – das waren übrigens 3 Milliarden Euro im Jahr 2024 – für das Jahr 2026 real gerade ein Plus von 0,9 %. Für das Jahr 2027 sieht es noch düsterer aus. Aus landesseitigen Steigerung von gerade einmal 1,7 % inflationsbereinigt – real – sogar ein Verlust werden. Steigerungen fallen daher nicht in die Kategorie „Tropfen auf dem heißen Stein“, sondern müssen als Globuli bucht werden. Da nun keine nennenswerten zusätzlichen Landesmittel Verfügung stehen bzw. eine Einhaltung des Konnexitätsprinzips auf allen Ebenen vermutlich nur bedingt setzbar ist, sollte ernsthaft darüber nachgedacht wie aus den vorhandenen Mitteln des KFA zusätzliches Volumen für die Schlüsselmasse geschöpft werden kann. Tatsächlich hat die Landesregierung mit ihren Überlegungen zu den besonderen Finanzzuweisungen und den titionszuweisungen genau hiermit begonnen. Aber genau so, wie man es nach den Ankündigungen aus HMdF und dem Postulat im Gesetzentwurf – der müsse nicht neu erfunden werden – befürchten musste: zaghaft, dass es selbst bei vollständiger Umsetzung Pläne niemals jemand merken dürfte. Weder konnten sich die Koalitionäre darauf einigen, maßgeblichen Umfang Zweckbindung entfallen zu noch, welche Zweckbindungen definitiv gestrichen sollen. Dies soll erst in der Haushaltsaufstellung 2026 schieden werden, wobei überhaupt nur Positionen unter Millionen Euro zur Disposition stehen. Bestenfalls würden der Schlüsselmasse aus den zweckgebundenen Zuweisungen in Summe somit gerade 115 Millionen Euro zufließen, was in Bezug auf den samtbetrag der gebundenen Mittel in Höhe von 2,2 den Euro wieder einmal zeigt, wie wenig Veränderungsund Reformwillen die Kommunen, aber vor allem die Bürger, von dieser Landesregierung erwarten dürfen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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