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Prof. Dr. R. Alexander Lorz

01.10.2025 Sitzungen 21/49

Herr Präsident, ich werde auf die Schlusskurve einbiegen. Den dritten Punkt will ich aber auch noch erwähnen. – müssen, auch wenn das Ergebnis nicht jedem gefällt, KFA 2027 auf den Zensus 2022 als Berechnungsgrundlage übergehen. Damit komme ich, wie gesagt, zum Ende. Meine und Herren, diese Landesregierung steht fest an der unserer hessischen Kommunen. Sie ist auf allen aktiv, um im kommunalen Interesse gute Ergebnisse erzielen, übrigens auch in Berlin, und zwar egal, ob es um die Kompensation der Steuermindereinnahmen den Wachstumsbooster geht oder um die Ausgestaltung neuen Infrastruktursondervermögens. Auch da treten gemeinsam auf. Trotz der extrem schwierigen Haushaltslage aufgrund der schwachen Konjunktur – wo wir gleiche Schicksal mit unseren Kommunen teilen; das der Punkt, über den wir gerade eben schon miteinander diskutiert haben – wächst der KFA auch in den kommenden Jahren weiter auf. Wir reduzieren Komplexität und legen Ihnen einen setzentwurf vor, der die im jahrelangen vertrauensvollen Umgang erarbeiteten Ergebnisse der Evaluation widerspiegelt. Ich habe das Wort schon benutzt, und ich will gerne wiederholen: Das ist ein Schulterschluss zwischen Land und Kommunen. Einfach, pragmatisch, zielgerichtet, so wie die neue Realpolitik der christlich-sozialen Koalition auf allen Ebenen aussieht. Dafür bitte ich Sie Ihre Unterstützung. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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