Prof. Dr. R. Alexander Lorz
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Mit der Einbringung dieses Gesetzentwurfs setzen wir wir Schlusspunkt unter eine langjährige Evaluation des Kommunalen Finanzausgleichs. Es war eine gute Evaluation, und es ist ein erfolgreicher Schlusspunkt. Selbstverständinitiierte lich werden wir in diesem Hohen Haus auch weiterhin über länderdie kommunalen Finanzen und den Kommunalen FinanzWir ausgleich im Besonderen diskutieren, allein schon, weil die RegulaFinanzausgleichsmasse immer wieder neu bestimmt und festgesetzt werden muss. Aber der Evaluationsprozess, der 2019 angestoßen wurde und in den die kommunale Familie eng eingebunden war, findet mit diesem Gesetzentwurf genauer seinen Abschluss. BadenKnapp 30 Sitzungen lang hat die dafür eingerichtete Fachschlechdazu. arbeitsgruppe die bisherigen Festlegungen zum vertikalen einen und horizontalen KFA auf den Prüfstand gestellt. Ein unabhängiges Expertengremium unter dem Vorsitz von Prof. Eibelshäuser, dem früheren Rechnungshofpräsidenten, hat die Evaluierung begleitet und durch seine praxisnahen ErGRÜfahrungen und Empfehlungen maßgeblich bereichert. Finanzwissenschaftlich begleitet wurde die Evaluierung gesagt durch ein Gutachterteam der Universität Leipzig, das umund fangreiche Prüfungen vorgenommen und zahlreiche MoMindset dellberechnungen angestellt hat. Zusammengekommen ist ein Gesamtgutachten mit knapp 300 Seiten. Politisch bewertet haben wir das in vier Sitzungen des Lenkungsausschusses unter dem Vorsitz des Finanzministers. Europas. Diese Evaluierung leuchtete alle Bereiche des KFA aus. auch Sie umfasste den vertikalen wie den horizontalen KFA, die Berechnungsgrundlagen und das Verwaltungsverfahren. Dabei hat sich gezeigt, dass wesentliche Bereiche der bisherigen KFA-Systematik bereits auf eine breite Akzep- (Taunus) tanz innerhalb der kommunalen Familie stoßen. für Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eine gute Botschaft und auch ein Kompliment für diejenigen, die den Kommunalen Finanzausgleich in der Vergangenheit bereits gestaltet haben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir jetzt das um, worüber als Ergebnis der Evaluation zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung Einigkeit besteht. Votum. (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE die GRÜNEN): Außer der Höhe!) bei – Vollkommen richtig, lieber Herr Kollege Wagner. – Alverlerdings nicht nur das; denn es gibt auch Regelungsnotwendigkeiten, die sich nicht aus dieser Evaluation ergeben Herzlich haben, denen dennoch nachgekommen werden muss und bei denen sich – das sage ich auch mit Blick auf die Pressemeldungen der letzten Woche, auf die Sie anspielen – nicht immer hat Einigkeit erzielen lassen. (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das klang aber letzte Woche noch anders! – Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Schön gesagt! – Unruhe – Glockenzeichen) Finanz– Nein, nein. Lesen Sie es gerne nach, genau das habe ich Rechtsletzte Woche auch gesagt: Über das Ergebnis der Evaluation haben wir Einigkeit erzielt. Das war auch die Voraussetzung im Lenkungsausschuss. Wir haben gesagt, wir regeln mit diesem Gesetzentwurf das, was geregelt werden muss, Staatsund wir regeln das, worüber Einigkeit besteht. Über das Ergebnis der Evaluation besteht Einigkeit. Ein paar Dinge müssen auch geregelt werden, die gar nicht Gegenstand der Evaluation waren. Herren! Wenn Sie mich jetzt weiterreden lassen, dann will ich Ihden nen auch gerne drei Beispiele für jeden dieser Bereiche nennen, also drei Beispiele für die konsensualen Evaluationsergebnisse einerseits und drei Beispiele für die Regelungsnotwendigkeiten andererseits, um das zu illustrieren und um zugleich wesentliche Inhalte dieses Gesetzentwurfs zu charakterisieren. Selbstverständlich beginne ich Ihnen zuliebe mit den Regelungsnotwendigkeiten und innerhalb derselben mit der Festsetzung der Schlüsselmassen. Meine Damen und Herren, wir haben uns dafür entschieden, das Festbetragssystem im KFA für zwei weitere Jahre fortzusetzen. Ich glaube, das ist auch die richtige Entscheidung angesichts der anhaltenden geopolitischen Spannungen und der daraus resultierenden gesamtwirtschaftlichen Risiken. Wir wissen alle nicht so ganz genau, was uns im übernächsten Jahr noch erwarten wird, was vor allem externe Einflüsse auf unsere Volkswirtschaft angeht. Insofern ist ein Festbetragssystem auch eine Garantie, die wir gegenüber der kommunalen Familie übernehmen, dass sie das auf jeden Fall bekommen. Das Risiko, dass sich das nicht so verwirklichen lässt, wie im Moment die gesamtwirtschaftlichen Prognosen aussehen, trägt in diesem System natürlich das Land. Das will ich an dieser Stelle auch einmal unterstreichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns ist die derzeitige prekäre Lage der kommunalen Finanzen sehr wohl bewusst. Wir wissen daher auch, dass alles, was das Land in der gegenwärtigen schwierigen wirtschaftlichen Situation geben kann, den Kommunen wie der sprichwörtliche Tropfen auf dem heißen Stein vorkommen muss. Aber das ist nicht primär ein Problem fehlender Einnahmen, nicht ein Problem fehlender Geldzufuhr, sondern es ist ein Problem der explodierenden Ausgaben in den kommunalen Haushalten. (Zurufe Freie Demokraten: Ah! – Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Das hört sich wie eine Oppositionsrede an!) Deswegen, meine Damen und Herren, haben wir auch im Sommer die Zukunftswerkstatt ins Leben gerufen. In dieser Zukunftswerkstatt beraten wir gerade mit der kommunalen Familie gemeinsam über die Reduzierung von Aufgaben und Anforderungen sowohl seitens des Landes als auch vonseiten Berlins und Brüssels. Da müssen natürlich noch ein paar andere Player mitspielen. Aber wir werden alles dafür tun, gemeinsam mit der kommunalen Familie, im Schulterschluss mit der kommunalen Familie, um Verbesserungen zu erreichen. Denn das ist die einzige Möglichkeit, um diesen Ausgabenpfad zu verändern und damit langfristig und nachhaltig wieder für eine gute Entwicklung der kommunalen Finanzen zu sorgen. (Beifall CDU und SPD) Aber gleichzeitig stocken wir natürlich auf der Einnahmenseite auch den KFA unter Ausnutzung aller Möglichkeiten so weit auf, wie es nur irgend geht, aus den Landesmitteln und im Einvernehmen mit den Kommunalen Spitzenverbänden auch unter Heranziehung von Solidaritäts- und Heimatumlage. So kommen wir 2026 auf eine neue Höchstsumme von mehr als 7,4 Milliarden Euro im Kommunalen Finanzausgleich. 2027 werden wir die Marke von 7,5 Milliarden Euro überschreiten. Das zeigt, meine Damen und Herren, wir mobilisieren wirklich alles, was möglich ist. (Beifall CDU und SPD – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das sehen die Kommunen anders! Gibt es da auch Einigkeit mit den Kommunen?) Die Kommunen bestreiten auch nicht, dass wir das tun, was möglich ist. (Lachen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das haben wir anders gehört! – Weitere Zurufe) Unser Problem ist, ich sage immer, wir sitzen im Moment als Land und Kommunen in einem Boot, und wir leiden alle unter der gegenwärtigen wirtschaftlichen Stagnation und den daraus resultierenden Steuereinnahmen. (Zurufe) Deswegen müssen wir auch die Konsequenzen aus dieser Situation gemeinsam tragen. (Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir müssen nicht, wir wollen! – Gegenruf J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU)) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Auskreisung der Stadt Hanau ist ein weiteres Beispiel für eine Regelungsnotwendigkeit im neuen KFA. Hanau gehört ab dem 01.01.2026 – das ist eine Entscheidung dieses Hohen Hauses – zur Gruppe der kreisfreien Städte und muss daher natürlich auch so behandelt werden. Das erfordert eine Umschichtung bei den Teilschlüsselmassen, damit auch weiterhin die erforderliche finanzielle Mindestausstattung in allen drei Gruppen sichergestellt ist. Um die aus der Auskreisung resultierenden Umverteilungseffekte innerhalb der Gruppe der kreisfreien Städte abzufedern, schaffen wir eine Übergangsregelung und lassen Hanau sukzessive in diese Gruppe hineinwachsen. Das dritte Beispiel für eine Regelungsnotwendigkeit sind die Nivellierungshebesätze im KFA. Die sind veraltet. Deswegen werden wir in einem ersten Schritt die Auswirkungen der Grundsteuerreform auf die Steuermessbeträge durch eine entsprechende Anpassung der Nivellierungshebesätze auffangen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir nun auch zu den Neuerungen, die sich aus der Evaluation ergeben und die wir dementsprechend mit den Kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam erarbeitet und verabredet haben. Wir führen einen neuen Ergänzungsansatz für Bevölkerungswachstum ein. Damit können stark wachsende Kommunen bei der Bewältigung der daraus resultierenden Belastungen – hier geht es vor allem um die Ausweisung von Wohnbauflächen und die daraus resultierenden Konsequenzen – künftig zielgerichtet unterstützt werden. Wir stärken den ländlichen Raum durch ein neues Kriterium der Zersiedelung von Kommunen und eine erhebliche Erhöhung des entsprechenden Ergänzungsansatzes, wodurch deutlich mehr Kommunen als bisher davon profitieren werden. (Beifall CDU und SPD)
