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Martina Feldmayer

30.09.2025 Sitzungen 21/48

Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, begrüßen wir auf der Besuchergalerie Seine Exzellenz Gökhan Turan, den Botschafter der Republik Türkiye, der heute zu seinem Antrittsbesuch im Hessischen Landtag ist. Er wird begleitet von Frau Generalkonsulin Nagihan İlknur Akdevelioğlu (Allgemeiner Beifall) sowie von Frau Vizekonsulin Saliha Atalar. Seien Sie uns recht herzlich willkommen. (Allgemeiner Beifall) Wir sind am Ende der Tagesordnungspunkte 2 und 3. Die Regierungserklärung ist entgegengenommen und besprochen. Der Gesetzentwurf wird zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den zuständigen Ausschuss für Europa, Internationales und Entbürokratisierung überwiesen. Damit komme ich zum nächsten Tagesordnungspunkt. Das ist der Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren – Drucks. 21/2750 – Für die Landesregierung bringt Staatsminister Mansoori das Gesetz ein. Bitte schön. Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, ne sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf das rungsgesetz zum INGE-Gesetz einbringen. Wir alle ein Interesse daran, dass es belebte Innenstädte gibt. geht im Rahmen von INGE darum, Projekte zur Belebung von Innenstädten und Kommunen für die Gewerbetreibenden und Eigentümerinnen und Eigentümern auf eine fähige Finanzierungsgrundlage zu stellen. Warum wird Gesetz nun verändert? Weil es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt, das die bisherige Berechnungsgrundlage, die an den sogenannten Einheitswert zur Berechnung der Grundsteuer anknüpft, für verfassungswidrig hat. Der Vorschlag der Landesregierung lautet nun, die nungsgrundlage auf eine neue Basis zu stellen, den munen dabei auch mehr Freiräume bei der Berechnung der Abgaben zu geben, und orientiert sich dabei beispielsweise an den Maßstäben, die in Rheinland-Pfalz umgesetzt sind und mit denen das benachbarte Bundesland gute Erfahrungen macht. Natürlich sind die Veränderung dieses Gesetzes und ne Neugestaltung der Berechnungsgrundlage kein zweck. Denn unmittelbar im Anschluss an diese che Veränderung wollen wir auch eine umfassende che Evaluierung des Gesetzes vornehmen und uns anschauen, was gut funktioniert und was verändert muss, mit Blick auf das Ablaufdatum des Gesetzes, um nen dann auf Basis der Evaluierung Vorschläge zu wie es anschließend weitergehen soll. Zugegeben, in Hessen gibt es nicht so viele sogenannte Business Improvement Districts. Aber dort, wo es sie machen wir gute Erfahrungen. Deswegen freuen wir auf die Beratung. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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