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Klaus Gagel

AfD 11.09.2025 Sitzungen 21/47

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ich glaube, die Debatte hat schon gezeigt, in welchen Widersprüchen sich die Landesregierung bezüglich des erst zwei Jahre in Kraft stehenden Klimagesetzes befindet. Auch wir fanden die Antworten der Landesregierung auf die Große Anfrage der GRÜNEN recht interessant, zielt sie doch auf den Gold-Plating-Paragrafen des Hessischen Klimagesetzes ab. Denn beim Gold-Plating wird in über die sogenannte Vorbildrolle des Landes Hessen det. In dieser Vorbildrolle sind natürlich nun einige en hinterlegt. Insofern war für mich die Antwort bezüglich des § 7 Absatz 3 sehr interessant. Die Landesregierung antwortet, dass einheitliche Verfahren und Kriterien der Umsetzung des § 7 Absatz 3 nicht benannt können, obwohl die Regierung – ich zitiere aus der Anfrage – „Klimaschutz … bei allen Entscheidungen Landesregierung“ mitdenkt. Das ist eine ganz tolle aber superschwammig, also insofern für die Umsetzung eines Gesetzes eigentlich nicht weiter verwertbar. Meine Damen und Herren, diese schwammige kann man im Grunde genommen nur noch toppen, man sich die Antwort der Landesregierung bezüglich § 7 Absatz 4 anschaut. Da geht es um den CO -Schattenpreis. Da heißt es wörtlich in der Antwort der Landesregierung: „Die Vorgaben des § 7 Absatz 4 HKlimaG sind Sicht der Landesregierung derzeit nicht anwendbar.“ Das ist wunderbar. Wenn ein Gesetzesparagraf nicht wendbar ist, dann sollte man sich überlegen, ihn lich zu streichen. Frau Arnoldt hat es ja angedeutet, bar zieht die Landesregierung tatsächlich in Erwägung, diesen Paragrafen zu streichen. Denn es wird auch auf Bürokratie und den nicht zu vertretenden Aufwand zielt. Aber, meine Damen und Herren, wenn wir uns noch weiteren Unterpunkte des § 7 anschauen – nämlich, angestrebt wird, dass das Land Hessen im Jahr 2030 Zertifikaten klimaneutral werden soll und nach Absatz im Jahr 2045 ohne Zertifikate klimaneutral werden soll dann zeigt das nichts anderes, als dass mit der Einführung dieses Hessischen Klimagesetzes Gold-Plating betrieben wurde. Im Grunde genommen wollte man eine füllung erbringen, obwohl dazu eigentlich gar keine wendigkeit besteht. Insofern kann man aus unserer eigentlich auch sagen: Das Beste, was die Landesregierung machen kann: Sie kann diesen ganzen § 7 einfach fen. (Beifall AfD) Bezüglich der 23 Millionen Euro, die eben auch wurden, die in den Klimaschutz geflossen sind: Das alles schön und gut, wenn 23 Millionen Euro in den maschutz geflossen sind. Aber was bringt es? Wenn Landesregierung noch nicht mal weiß – das haben aus früheren Anfragen in der letzten Wahlperiode gefunden; mein Kollege Andreas Lichert hat das sehr schön herausgearbeitet –, wie viele Tonnen CO durch diese Maßnahmen eingespart werden, dann wir uns bezüglich des Klimagesetzes komplett im meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Wenn wir dann überlegen und noch nicht mal wissen: viele Tonnen CO sparen wir denn ein?“, dann wissen überhaupt nicht, in welchem Verhältnis das überhaupt Einsparungen, die in den Klimazielen definiert sind, zu den Mengen, die insgesamt gehandelt werden, steht. Meine Damen und Herren, diese Große Anfrage hat plarisch gezeigt, mit welchen Widersprüchlichkeiten und Dekarbonisierung verbunden sind. Hessen Meine Damen und Herren, schaffen Sie es einfach ab. Es gere- ist nutzlos, es bringt sowieso nichts. Kriteri- (Beifall AfD) Unsere grundsätzlichen Positionen zum Thema Dekarbonibei sierung und Klimaschutz kennen Sie. Ich will sie in den werden letzten 32 Sekunden nicht wiederholen. Insofern: Wenn wir Großen uns das Ganze sparen, leben wir alle besser. – Vielen Dank. der (Beifall AfD) Sache,

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