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Ingo Schon

CDU 11.09.2025 Sitzungen 21/47

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das Fragerecht des Parlaments – da gebe ich meinen Vorrednern recht – ist ein verfassungsrechtlich hochwertiges Recht. Das ist bedeutsam in einer Demokratie und hat auch im Hessischen Landtag eine hohe Bedeutung, das ist klar. Deswegen haben wir auch gleich mehrere Instrumente, die wir nutzen können: Berichtsanträge, Kleine und Große Anfragen, Untersuchungsausschüsse und – davon haben wir am Dienstag eine Menge behandelt – mündliche Fragen. Die Opposition macht davon rege Gebrauch, und es sind beispielsweise – nur, um einfach einmal eine Zahl zu nennen – im letzten Jahr doppelt so viele Dringliche Berichtsanträge gestellt worden wie noch vor 25 Jahren. Also, die Zahlen gehen schon deutlich nach oben. (Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Deswegen will ich an dieser Stelle zunächst einmal all denen, die diese vielen Hunderte, Tausende von Fragen, die jede Legislaturperiode kommen, bei uns im Lande innerhalb der Landesverwaltung, der Landesbehörden beantworten, herzlich Danke sagen für die viele Zeit, die sie damit verbringen, und für die Arbeit, die sie da machen. (Beifall CDU und SPD) Ich sehe durchaus ein, dass Sie in der Opposition – das haben wir ja gehört – nicht mit allen Antworten einverstanden sind und dass die eine oder andere zu lange dauert. Aber ich will auch klar sagen: Schuld daran ist sicherlich nicht nur die Landesregierung, das sind zu einem großen Teil auch Sie selbst. Das möchte ich gerne mit dem einen oder anderen Punkt hinterlegen. Wir haben in § 35 GOHLT geregelt, für was man Kleine Anfragen stellen kann. Darin steht, man kann „Auskunft über bestimmte Angelegenheiten verlangen“. Man kann keine Aufklärung über Rechtsfragen erlangen und verfassungsrechtliche Sachverhalte klären lassen, dafür gibt es andere Möglichkeiten. Dann haben wir schon einmal einen Großteil der Fragen erledigt; Sie haben es eben gesagt. Außerdem steht dort: „Die Anzahl der Fragen, einschließlich der Unterfragen, darf zehn nicht überschreiten.“ Inzwischen kommen Sie eigentlich bei allen Kleinen Anfragen – wenn man sich mal an frühere Zeiten erinnert, gab es da eine, zwei, drei, wenn einen ein Thema interessierte – bei jeder Frage auf zehn Unterfragen. Ich will Ihnen beispielhaft nur eine zeigen. (Der Redner hält ein Dokument hoch.) Drucks. 21/1329, das ist die Anfrage, die größer ist als die meisten Antworten: zehn Fragen mit über 32 Unterfragen, also fast 40 Fragen. Manchmal muss man wirklich das Gefühl gewinnen, dass es Ihnen weniger um die Antworten geht als vielmehr um das Lahmlegen der Verwaltung in den hessischen Ministerien. (Beifall CDU und SPD – Zurufe AfD) Außerdem regelt § 35 GOHLT, dass man Fragen „knapp und sachlich“ formulieren solle, sodass sie „von der Landesregierung in kurzer Form beantwortet werden können“; auch das steht in unserer Geschäftsordnung. (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So wie die Antworten in der Fragestunde, oder?) Zahlreiche Fragen werden auch fristgemäß beantwortet, wenn Sie das eben so machen. Aber in der Regel stellen Sie immer diese zehn Fragen, und jedes Thema – das manchmal durchaus berechtigt ist – pumpen Sie noch mit neun weiteren Fragen auf. Allein heute, um es auch mal zu sagen – es kommen ja permanent neue Sachen rein –, kamen sechs Kleine Anfragen, zwei Berichtsanträge, insgesamt 85 Fragen. Insofern ist das eine Menge Arbeit, die Sie da der Landesverwaltung machen; das muss man auch einfach mal sagen. (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist doch ihre Aufgabe!) – Na ja, die Landesregierung hat schon auch noch anderes zu tun, als nur Anfragen zu beantworten. (Beifall CDU und SPD – Zurufe)

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