Annette Wetekam
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das On-Board Fuel Consumption Monitoring, kurz OBFCM, wurde im Jahr 2021 von der EU-Kommission zur Erfassung des tatsächlich verbrauchten Kraftstoffs von Fahrzeugen eingeführt. Diese Maßnahme basiert auf der Diskrepanz zwischen den Herstellerangaben auf der einen Seite und den tatsächlich verbrauchten Kraftstoffmengen auf der anderen Seite. Wir alle kennen das und wissen, dass die sogenannten Herstellerangaben häufig etwas schöngerechnet erscheinen und bisweilen von den tatsächlichen Verbräuchen durchaus markant abweichen können. Mithilfe der über das OBFCM-System übermittelten realen Daten werden Kaufinteressenten künftig bei ihren Kaufentscheidungen valide unterstützt. Es handelt sich hierbei also in erster Linie um eine Verbraucherschutzmaßnahme, die dieser Verordnung zugrunde liegt. (Beifall CDU, SPD und Katy Walther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Des Weiteren lassen sich so zuverlässig Angaben über die CO -Emissionen, den Fahrzeugtyp und das individuelle Fahrverhalten ableiten, die beispielsweise auch als Grundlage für zukünftige technische Innovationen im Bereich des Klimaschutzes von den Fahrzeugherstellern herangezogen werden können, was natürlich insbesondere für den schwächelnden Automobilmarkt in Deutschland von großer Bedeutung ist. Momentan sind reine Elektrofahrzeuge genauso wie Fahrzeuge, die mit Bioerdgas und Flüssiggas betrieben werden, von dieser Verordnung noch ausgenommen. Die Übertragung der Daten erfolgt absolut anonymisiert, und zwar einmal im Jahr im Rahmen der Hauptuntersuchung über das Kraftfahrt-Bundesamt an die Europäische Umweltagentur. Dabei werden von den Fahrzeugen, die seit dem Jahr 2021 zugelassen sind, der Kraftstoffverbrauch, die zurückgelegte Strecke in Kilometern, die Fahrzeuggeschwindigkeit sowie bei Hybridfahrzeugen oder Plug-in-Fahrzeugen die eingespeiste Netzenergie bzw. der Gesamtkraftstoffverbrauch nach kompletter Entladung der Batterie erfasst und übermittelt. Auch wird die sogenannte FIN, also die Fahrzeugidentifikationsnummer, übermittelt. Da diese unter die DSGVO fällt, hat der Fahrzeughalter natürlich die Möglichkeit, der Datenerhebung und -übermittlung zu widersprechen. Dies kann er gegenüber der die Hauptuntersuchung durchführenden Stelle oder beim Werkstattbesuch seines Autoherstellers völlig unproblematisch tun. Diese in der Verordnung ganz klar hinterlegte Widerspruchsmöglichkeit bleibt in Ihrem Antrag, Herr Bletzer, vollkommen unerwähnt. Um es noch einmal glasklar auf den Punkt zu bringen. Diese Vorschriften richten sich nicht zuletzt wegen der Software-Mauscheleien, an die wir uns natürlich noch erinnern, an die Fahrzeughersteller und dienen nicht der Überwachung der Autofahrer, sondern im Gegenteil, sie sollen sie schützen. Wenn wir also zukünftig auf dem Weltmarkt wieder wettbewerbsfähig mitspielen wollen, sind Daten über das Konsumverhalten, über das Verhalten der Autofahrer die Basis für jede technologische Innovation im Bereich von Ökonomie und Ökologie. Man kann sich jetzt natürlich, wie im vorliegenden Antrag, darüber echauffieren und versuchen, alles irgendwie schlechtzureden und den dringend gebotenen technologischen Fortschritt auch und gerade auf EU-Ebene auszubremsen. Klar, das kann man machen. Als überzeugte Europäer stehen wir hinter dieser Verordnung, da diese für die Verbraucherinnen und Verbraucher, für den Klimaschutz und für den technologischen Fortschritt steht. Wir freuen uns auf den Austausch im jeweiligen Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)
