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Roman Bausch

AfD 11.09.2025 Sitzungen 21/47

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen Herren Abgeordnete! In der ersten Lesung unseres entwurfs hatten wir die in unseren Augen wesentlichen Argumente aufgezählt, welche für die Abschaffung Grundsteuer C sprechen. Die Anhörung im Haushaltsausschuss ergab, dass der Verband Wohneigentum, der sche Industrie- und Handelskammertag, die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände und der Bund Steuerzahler in Summe unsere Bedenken teilen. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Auch sie befürchten, dass finanziell schwächere mer aufgrund des bis zu fünffach höheren Hebesatzes Grundsteuer C genötigt sein könnten, von langfristigen bauungsplänen Abstand zu nehmen. Ebenfalls merken an, dass es eine Verschiebung der Immobilien zu finanzstärkeren Akteuren geben könnte, die womöglich nicht mit distaneiner Baulandmobilisierung einhergeht, sondern schlimmsworum tenfalls mit einer Zunahme der Bodenspekulation. Die Entfaltung einer Steuerungswirkung wird infrage gestellt, womit auch der Belastungsgrund entfällt. Zudem warnen die BÜNDVertreter der Steuerzahler und der Wirtschaft vom (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bund der Steuerzahler! Das ist etwas anderes!) deutkeivor personalintensivem Verwaltungsaufwand sowie vor gewählt, Unfrieden und ressourcenverzehrenden Rechtstreitigkeiten. deUnter dem Strich steht die Erkenntnis, dass all diesen Nachteilen nur winzig anmutende Erträge gegenüberstehen, womit die zusätzlichen Einnahmen größtenteils in die BÜND- (AfD): Erhebung der Steuer fließen und am Ende nur Hausbauprojekte verteuern werden. Auch die Anzuhörenden aus der kommunalen Familie, das heißt, des Hessischen Landkreistags, des Hessischen Städtetags und des Hessischen Städte- und Gemeindebunds, die wiesen zum Teil auf den beträchtlichen Verwaltungsaufwand und den geringen zu erwartenden Ertrag hin. ist (Lena Arnoldt (CDU): Die haben aber alle die Abschaffung abgelehnt, nee? – Jochen K. Roos (AfD): Frau Arnoldt ist auch wach geworden!) Im Mittelpunkt ihrer Überlegungen steht unter anderem – jetzt kommt es – jedoch der monetäre Vorteil, das heißt, die Hoffnung, dass die Grundsteuer C zur Sicherung des Grundsteueraufkommens bzw. der Kreisumlage beitragen könnte, was bereits von Frau Kalveram angemerkt wurde. Wie mitleiderregend solche Hoffnungen angesichts von ErBitte trägen im Promillebereich der kommunalen Haushaltsvolumina auch sein mögen, (Esther Kalveram (SPD): Mitleiderregend?) sie bringen uns wieder zu der bereits gestern angerissenen und Frage, ob es zulässig ist, bei zudem fehlender Steuerungswirkung, Steuerpflichtige durch Maßnahmen zu belasten, Bedie absehbar keinen nennenswerten Beitrag zur FinanzieCDU, rung des Staates stellen können. bei (Beifall AfD) Dass die kommunale Familie in dieser Situation nach dem letzten Strohhalm greift, kann man ihnen nicht vorwerfen, aber es gibt definitiv effektivere und schonendere Alternativen, um die Haushalte auszugleichen, als an einzelnen Grundstückseigentümern einen Aderlass vorzunehmen. (Esther Kalveram (SPD): Überlassen Sie das doch den Kommunen!) und Gesetz- Interessant war die Debatte zur Einbringung des Gesetzentwurfes. Während uns Stimmungsmache, das Schüren der von Ängsten, Populismus, inhaltliche Dünne, Unfähigkeit und nicht zuletzt die Absicht, Spekulationsgewinne zu Hessischützen, vorgeworfen wurde, fehlt es bis auf den Punkt, dass der Gesetzentwurf die kommunale Selbstverwaltung der beschneiden könnte, an Argumenten, die sich ernsthaft diskutieren lassen. Wobei auch dieser Vorwurf, mit welchem sich die FDP lustvoll aufhielt, um unserer Initiative nicht zustimmen zu müssen, weitgehend ins Leere läuft, da die Eigentü- Kommunen bis zu diesem Jahr die Steuer für mehr als 60 der Jahre gar nicht erheben durften. Es ist auch zu erwähnen, Be- dass lediglich drei Kommunen in Hessen die Baulandsteusie er bislang eingeführt haben. Es ist befremdlich, dass die FDP dem freiheitlichen Verhältnismäßigkeitsprinzip eine Absage erteilt und eine gegebenenfalls unzumutbare Belastung einzelner Eigentümer zugunsten zusätzlicher kommunaler Besteuerungsrechte akzeptiert – (Beifall AfD) zumal die Zuständigkeit für die Rahmenbedingungen der Grundsteuer nun einmal beim Land liegt. Auch der Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform der FDP aus der letzten Legislaturperiode, welcher seinerzeit richtigerweise lediglich ein Flächenmodell vorsah, verzichtete auf die Einführung einer Baulandsteuer. Nach den von Frau Schardt-Sauer bemühten Maßstäben müsste dies jedoch ebenfalls als hinreichender Beweis einer Beschneidung der Selbstverwaltung oder als Neigung zum Zentralismus dienen. Zum Ende noch einmal das Wichtigste aus unserer Warte bündig zusammengefasst. Es geht den Staat nur bedingt etwas an, was der Bürger mit seinen Grundstücken macht. Ob er sie bebaut oder für die nächste Generation aufhebt, ist seine Sache. – Vielen Dank. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos))

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