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Andreas Hofmeister

CDU 10.09.2025 Sitzungen 21/46

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und KolTaulegen! Die Emotionalität der Kollegin Herz kann ich nicht der bieten, wenngleich die aufgeregten Unterstellungen gegenzulassen über meiner Partei und Fraktion durchaus grenzwertig waren – aber geschenkt. 90/DIE (Vereinzelter Beifall CDU – Zuruf: Was war denn falsch?) Die Debatte ist nicht neu. Wir haben das schon an verschiedener Stelle diskutiert. Es ist auch von Vorrednern die ver- schon teilweise aufgerufen worden. Deshalb ist es nicht überraschend, ich sage es gleich zu Beginn: Wir bleiben als CDU-Fraktion bei unserer Auffassung, das Wahlalter mit BÜND- der Volljährigkeit gekoppelt zu lassen. Diese liegt bei 18 Jahren. Es ist keine Tendenz zur Änderung des BGB auf Bundesebene für eine Absenkung bekannt. Insofern ist das Junge ein Grundsatz, an dem wir festhalten. Wenn (Beifall CDU) langDie Kollegin Knell hat gerade so schön gesagt: Reife steht nicht im Ausweis. – Das ist in der Tat so, deswegen trifft braucht es irgendein Kriterium. Das Kriterium an der Stelle schon ist eben die Volljährigkeit. akadebreites (Wiebke Knell (Freie Demokraten): Das könnten der auch 16 Jahre sein!) Damit tritt es ein. Es gibt keine individuelle WahlaltersJugrenze. Das wäre eine interessante Debatte. Dann könnte man möglicherweise auch in höheren Altersstufen darüber diskutieren, aber das geht eben nicht. Daher brauchen wir ein festes Kriterium. Meine Damen und Herren, so einheitlich befürwortet und der rechtlich eindeutig machbar, wie von Kollegin Herz und Frage, teils auch Kollegin Knell dargestellt, ist die Einführung des damit Wahlalters 16 bei Kommunalwahlen eben nicht. Das ist eher eine selektive Wahrnehmung, die hier deutlich wurde. (Beifall CDU) Die Anhörung – das ist ein Unterschied zur ersten Leeine sung, Anhörungen haben insofern durchaus immer wieder Es ihren Sinn – hat einen Aspekt verdeutlicht, der in der Ver– Es gangenheit nur sehr zurückhaltend geäußert wurde, aber Wählen mittlerweile von Rechtsgelehrten durchaus deutlicher hernicht vorgehoben wird. Die Verfassungsrechtler Friehe, Detterkönnen. beck und Grzeszick betonen erhebliche Bedenken an eisondern ner einfachgesetzlichen Regelung. Der Gesetzentwurf von Le- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wäre demnach bereits in der vorgelegten Fassung verfassungswidrig. Wir müssten am Ende des Tages unsere Landesverfassung anpassen, sprich: Chance durch Volksentscheid vorgehen. Insofern werden wir dieunser sen Weg nicht mitgehen. VereinsMeine Damen und Herren, wir reden über ein Gesetz, das maßgeblich auf kommunaler Ebene umgesetzt wird, weil die kommunalen Gebietskörperschaften die Kommunalwahl tragen und stemmen. Die Kommunalen Spitzen90/DIE verbände lehnen den Gesetzentwurf ab. Auch das ist ein Punkt, den wir natürlich beachten. (Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die sind maßgeblich von der CDU!) Meine Damen und Herren, wichtig ist: Die Mär von der breiten Erwartung der Bevölkerung, endlich das Wahlalter auf 16 abzusenken – das wird hier immer wieder vorgetragen –, ist eben eine Mär und bleibt eine Mär. (Beifall CDU) Frau Herz hat eine gewisse Attacke geritten, das sei ganz anders. Meine Damen und Herren, ganz ehrlich, die Realität draußen ist eine andere, wie man feststellt, wenn man sich vom politischen Aktivismus trennt. Umfragen zeigen regelmäßig, dass es eine klare Mehrheit in der Bevölkerung gibt, die gegen die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ist. (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Weil es mehr Alte gibt!) Auch im persönlichen Austausch in meinem Wahlkreis begegnet mir dieses Thema äußerst selten. Auch und gerade bei jungen Menschen ist es nicht so, dass die einem die Tür einrennen und sagen, sie wollten endlich wählen, sondern sie sind zu einem guten Großteil vollkommen damit d’accord. Es gibt natürlich auch welche, das ist vollkommen in Ordnung, darüber kann man diskutieren. Wir sagen, wir haben unseren Grundsatz, dabei bleiben wir. Das ist in der Demokratie aber auch hoffentlich akzeptabel. (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, es braucht doch ein objektives und logisch begründbares Kriterium für ein Wahlalter. (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was ist logisch daran?) Für uns ist dieses Kriterium nun einmal die Volljährigkeit. Mit 18 Jahren erreicht man die Volljährigkeit, hat alle Rechten und Pflichten eines Erwachsenen, ist für sein Handeln selbst verantwortlich. Im Strafrecht hat man noch ein paar Jährchen mehr Zeit, je nachdem, wie der Richter das feststellt. (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist nicht logisch!) Es entfallen rechtliche Beschränkungen, die für Minderjährige gelten. Die Eltern sind nicht mehr die gesetzlichen Vertreter. Man muss für seine Entscheidungen geradestehen. Insofern ist es ein klar herleitbares Kriterium, weshalb wir auch das Wahlalter daran koppeln. Es ist nicht beliebig. Es ist ganz klar definiert. Meine Damen und Herren, unstreitig ist, dass Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen, sowie diese für demokratische Prozesse und das Sich-Einbringen in die Gesellschaft zu begeistern, wichtig sind. Das soll auch gefördert werden. Dass dies aber durch ein Wahlrecht ab 16 besser wird, ist aus unserer Perspektive nicht belegt. (Beifall CDU) Exemplarisch sei aber genannt: Wir haben doch Angebote – sei es im Landtag, sei es aber auch in der Fläche. Ich denke an meine Heimatstadt Bad Camberg, den Landkreis Limburg-Weilburg, wo wir zum Beispiel mit „Pimp your Town!“ oder „Pimp your Landkreis!“ gerade wieder Projekte mit Schulklassen durchgeführt haben. Da werden politische Abläufe erlernt. Da werden konkrete Anträge mit Kommunalpolitikern diskutiert. Diese werden weitergegeben an die Kommunalparlamente, an die Ausschüsse, werden dort diskutiert, und den jungen Menschen wird eine Rückmeldung gegeben, wie mit den Anträgen umgegangen wird. Das sind Beispiele für ganz praktische Beteiligungsformate, die wir haben, die ich nur jedem empfehlen kann. Es sind hier ganz viele Kommunalpolitiker vertreten. Nehmen Sie den Tipp mit.

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