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Bernd Erich Vohl

AfD 10.09.2025 Sitzungen 21/46

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Anlässlich der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs – somit der fünften Plenardebatte zu diesem Thema in den letzten vier Jahren – (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist auch ein wichtiges Thema!) möchte ich ein paar grundsätzliche Anmerkungen machen. Wenn Sie wirklich etwas gegen diese bestehende Politikverdrossenheit tun wollen, dann sollten Sie bitte diese unsäglichen Spielchen lassen. (Beifall AfD) Natürlich hat es den Vertretern der SPD Spaß gemacht, in der letzten Legislaturperiode einen entsprechenden Gesetzentwurf zum Kommunalwahlrecht einzubringen, den die Vertreter der GRÜNEN aus Koalitionsräson und gegen ihre Überzeugungen ablehnen mussten. Und natürlich macht es den GRÜNEN Spaß, jetzt den Spieß umzudrehen. Aber glauben Sie denn wirklich, dass ein entsprechendes Vorgehen von der Bevölkerung ernst genommen wird? Vom Wähler ganz bestimmt nicht; (Beifall AfD – Zuruf AfD) denn unsere Bürger wissen genau, dass es diesen Gesetzentwurf der GRÜNEN-Fraktion nie gegeben hätte, wenn sie weiterhin Teil der Regierungskoalition geblieben wäre. (Beifall AfD – Zuruf Katy Walther (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)) Aber mit durchschaubaren taktischen Manövern schaffen Sie nicht mehr Vertrauen, sondern Sie schaden damit unserer Demokratie, Frau Walther. (Beifall AfD) Der vorliegende Gesetzentwurf zeigt auch, dass Sie nicht wirklich an einer besseren Beteiligung der 16- bis 17-Jährigen interessiert sind. (Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): 16 oder 60?) Wenn Sie tatsächlich eine echte Reform gewollt hätten, dann hätten Sie gleichzeitig eine Absenkung der Altersgrenze bei Landtagswahlen gefordert. Doch diesen Schritt wollen Sie offenbar nicht gehen; denn dann müssten nicht wir als Landtag darüber entscheiden, sondern der oberste Souverän, und das ist die hessische Bevölkerung. (Beifall AfD) Da die Umfrageprognosen eher eine ablehnende Haltung der Bürger in dieser Frage erwarten lassen, machen Sie sich lieber einen schlanken Fuß und beschränken sich auf einen Reformvorschlag auf kommunaler Ebene. Jetzt will ich einmal mit dem Märchen aufräumen, das Sie eben erzählt haben, alle oder fast alle Sachverständigen hätten dem Gesetzentwurf zugestimmt. (Zuruf Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Damit will ich jetzt einmal aufräumen; denn dieser Gesetzentwurf ist rechtspolitisch umstritten. (Widerspruch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Interessanterweise haben sich in der Anhörung Professoren, ausgewiesene Staatsrechtler, dafür ausgesprochen, die Absenkung des Wahlalters auf kommunaler ne nur gemeinsam mit einer entsprechenden Änderung Landesebene durchzuführen. (Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): nen wir gerne machen!) Als problematisch wird dabei nicht nur die Unlogik funden, warum man auf zwei Ebenen ein unterschiedliches Wahlalter verankern sollte. Das eigentliche Problem ist Artikel 73 Absatz 1 unserer Landesverfassung, (Beifall AfD) in dem es heißt: „Stimmberechtigt sind alle über achtzehn Jahre ten Deutschen …, die in Hessen ihren Wohnsitz ben …“ Nach Ansicht von Prof. Friehe bezieht sich diese Regelung sowohl auf Landtags- wie auch auf Kommunalwahlen. Ebenso kommt Prof. Grzeszick zu dem Ergebnis, eine Absenkung auch auf kommunaler Ebene einer sungsänderung bedürfe. (Ingo Schon (CDU): Hört, hört!) Auch Prof. Detterbeck, der Richter am Hessischen gerichtshof ist, teilt mit: „[Es] … bestehen erhebliche Zweifel, ob eine senkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen einfaches Gesetzesrecht zulässig ist. Gute sprechen dafür, dass dies nur im Wege einer rung der Hessischen Verfassung möglich ist.“ Unerwähnt bleiben darf nicht, dass sich bei der Anhörung wie auch in der Vergangenheit alle drei Kommunalen zenverbände gegen diesen Vorschlag ausgesprochen (Beifall AfD – Zuruf Felix Martin (BÜNDNIS DIE GRÜNEN) – Gegenruf Ingo Schon (CDU)) Prof. Friehe hat im Übrigen einen weiteren Aspekt nannt, der diesen Gesetzentwurf als mehr denn erscheinen lässt. Er stellte fest: „In rechtspolitischer Hinsicht möchte ich zu ken geben, dass der vorliegende Gesetzentwurf Bemühungen untergräbt, im Rahmen der Enquetekommission Jugendbeteiligung zu einem fundierten überparteilichen Konsens zur Frage Wahlalters zu kommen.“ (Beifall AfD) Ein meiner und unserer Ansicht nach valider und durchaus berechtigter Einwand. Ich komme zum Schluss. Der vorliegende Gesetzentwurf ist nicht nur rechtlich höchst problematisch, sondern in sich nicht stimmig, hauptsächlich wahltaktisch motiviert und auch noch falsch platziert. (Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): haupt nicht!) Natürlich müssen wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD) mehrere Vizepräsidentin Dr. Daniela Sommer: Für die SPD-Fraktion hat nun die Abgeordnete KunzEbeStrueder das Wort. Bitte sehr. auf

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