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Markus Fuchs

AfD 10.09.2025 Sitzungen 21/46

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und legen! Wir beraten jetzt in zweiter Lesung das Dritte setz zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften. Bis lag der Schwerpunkt in der Diskussion – das haben heute auch wieder gesehen – auf dem Reformstaatsvertrag, der die öffentlich-rechtlichen Medien betrifft. Dazu mein Kollege Enners schon in der ersten Lesung alles sentliche gesagt, deswegen kann ich mir das ersparen. Der zweite Bestandteil des Gesetzes, nämlich der Medienänderungsstaatsvertrag, der den Jugendschutz trifft, wurde bis jetzt eher en passant behandelt und sozusagen etwas unter dem Radar. Lieber Herr Frömmrich, da muss ich Ihnen widersprechen. Der hat es in sich, weniger der Reformstaatsvertrag. (Beifall AfD – Zuruf Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Ich denke, es besteht Konsens, dass Kinder und Jugendliche besseren Schutz verdienen, aber der Sechste änderungsstaatsvertrag trägt diesen guten Vorsätzen Rechnung. Im Gegenteil, er droht, Freiheitsrechte höhlen, Innovationen zu ersticken und die digitale zu schwächen. Gut gemeint mag das alles sein, aber gemeint ist häufig das Gegenteil von gut gemacht. (Beifall AfD) Zentrale Punkte dieser Novelle sind verpflichtende ter, Alterskennzeichnungen und technische Vorrichtungen auf Betriebssystemebene. Das heißt, Hersteller von phones und Tablets zum Beispiel sollen künftig schutz-Features als Opt-in implementieren, andernfalls bleibt das Gerät für Jugendliche ungeschützt. Auf den ten Blick klingt das nach Transparenz und Wahlfreiheit. In Wahrheit aber überträgt der Staatsvertrag die Definition von Jugendgefährdung von Eltern und Pädagogen auf technokratische Instanz: die Kommission für Jugendmedienschutz, kurz KJM. Diese Kommission erhält weitreichende Befugnisse. Sie darf Inhalte bewerten, Software klassifizieren und technische Standards vorschreiben. Was auf den ersten Blick kinderschutzfreundlich erscheint, kann sehr schnell zu einem Instrument staatlicher Regulierung ganzer Plattformen mu- (BÜND- tieren. YouTube, TikTok und Facebook sollen gefiltert laufen, Apps werden systematisch einer behördlichen Inhaltskontrolle unterzogen. Wo bleibt da der verantwortungsbeIhwusste Umgang, den wir in Bildungseinrichtungen vermitRund- teln wollen? wenig (Beifall AfD) sich Ein algorithmisch definierter Jugendmedienschutz läuft Gefahr, künstlerische Beiträge, politische Diskurse oder gute kritische Jugendformate zu blockieren – aus Übervorsicht bringen, oder wegen mangelhafter Klassifikation der App, oder meine kurz: Es besteht die Gefahr des Overblockings. Das heißt, dass auch Inhalte ausgeblendet werden, die vollkommen unbedenklich sind. Auch wenn ich hier niemandem etwas unterstellen will – aber all das ist nur ein sehr schmaler Grat hin zur Zensur. Hier wird eine technische Infrastruktur geschaffen, die im Augenblick dem Jugendschutz dienen mag, aber AfD. erfahrungsgemäß werden damit neue Begehrlichkeiten für staatliche Kontrollen geweckt. (Beifall AfD – Zuruf Katy Walther (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)) KolAls Maßstab für die Vorgaben – damit auch die Grundlage Gefür rechtliche Maßnahmen seitens der Aufsichtsbehörden, jetzt das heißt der Landesmedienanstalten – dient der Schutz der wir persönlichen Integrität von Kindern und Jugendlichen. Der Begriff stammt zwar aus dem Jugendschutzgesetz, ist aber hat nirgends klar definiert. Da mangelt es aus unserer Sicht Weschon grundlegend an juristischer Bestimmtheit. Auf die weiteren rechtlichen Bedenken, die von Verbänden Sechste geäußert wurden, will ich im Detail nicht eingehen. Es sei benur darauf verwiesen, dass es gerade aus EU-rechtlicher flog Sicht nicht wenige Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Gesetzesnovelle gibt. und Darüber hinaus unterschätzt der Staatsvertrag die technische und finanzielle Belastung, gerade für kleine und mittlere Unternehmen. Der Aufwand für Entwickler ist enorm. Jede App muss mit einer Altersangabe durch ein von der KJM anerkanntes automatisiertes Bewertungssystem einer anerkannten Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle Medienversehen werden, die vom Betriebssystem ausgelesen wernicht den kann. Ist sie das nicht, steht die App für Jugendliche auszunicht zur Verfügung. Bildung gut Verschärfte Prüfpflichten, laufende Updates an Bundesund EU-Regelungen, die Angst vor Bußgeldern – all das verlagert Investitionen mittlerweile weg von kreativer Produktentwicklung hin zu Compliance-Abteilungen. Kleine innovative Firmen kapitulieren womöglich schon, bevor Filsie überhaupt gestartet sind. Smart- (Dr. Frank Grobe (AfD): Genau!) JugendDie Stärkung des Jugendschutzes ist fraglos ein wichtiers- ges Ziel, jedoch hinterlässt die vorgelegte Gesetzesnovelle Zweifel und Bedenken. Der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag birgt trotz guter Absichten Risiken für die eine Meinungsfreiheit durch mögliche Zensur und für die technische Umsetzung durch hohe Komplexität und Kosten. Gerade beim Thema Meinungsfreiheit gilt: Der Weg in die Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall AfD)

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