Bernd Erich Vohl
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte und Herren Abgeordnete! Wir begrüßen es, dass die gierungskoalition nach anderen Bundesländern, wie denburg schon vor vielen Jahren oder Baden-Württemberg vor Kurzem, jetzt auch in Hessen einen Gesetzentwurf ein Erprobungsgesetz vorlegt. Auch die hessischen munen sollen jetzt die Möglichkeit bekommen, sich der Anwendung einzelner Landesregelungen befreien lassen. Das Flexibilisierungsgesetz ermöglicht es Gemeinden Landkreisen, auf Antrag für einen befristeten Zeitraum bestimmten landesrechtlichen Vorschriften abzuweichen. Das ist ein, wenn auch kleiner, Schritt hin zu vereinfachten, kosteneffizienteren Verwaltungsverfahren. Der tungseffekt bleibt aber allein schon deshalb sehr begrenzt, da viele gesetzliche Standards auf europäischem oder desrecht beruhen und daher nicht vom Landesgesetz werden. Der Abbau bürokratischer Hürden sowie die sche Prüfung von Aufgaben und Standards müssen gen künftig auf allen Ebenen konsequent verfolgt werden. (Beifall AfD) Zugleich bleibt festzuhalten, dass eine echte Aufgabenund Standardbereinigung nur vom Gesetzgeber werden kann und auch muss. Wie wirksam dieses ist, kann nur die Praxis zeigen. So können die Kommunen ihre Ausnahmeregelungen nicht so einfach beantragen, sondern sie müssen es ausführlich begründen. Anschließend müssen sie einen angemessenen Zeitraum abwarten, bis man dann die Entscheidung trifft. Wenn sie den richtig begründet haben und auf verständige Ministerialbeamte treffen, wird der Antrag genehmigt. Sollte das dige Ministerium den Antrag allerdings ablehnen ist zunächst eine Anhörung vorgesehen, um eine Einigung zu erzielen. Doch irgendwann ist auch dieser Weg zu und der Antrag wird, falls keine Einigung erzielt abgelehnt. Das ist natürlich nicht so ganz unbürokratisch. Meine Damen und Herren, ich bin tatsächlich gespannt, wie diese Erprobung laufen wird. Es ist nämlich nicht eine Erprobung für Regelungsbefreiungen, die man tragen kann, sodass bestimmte Regelungen dann vielleicht nicht gelten, sondern es ist vor allem eine Erprobung unsere Ministerialbürokratie. Für uns, die AfD-Fraktion, stellt sich nämlich die Frage, ob die Fachministerien bereit sind, wenn es um ihre eigenen Regelungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums die Kommunen tatsächlich von diesen Regelungen zu entlasten. Dazu jeder bereit sein, das jeweilige Ziel vielleicht nicht 100 %, sondern vielleicht nur zu 80 % erreichen zu dafür aber zum Beispiel eine Baumaßnahme wie die richtung einer Kita oder dergleichen überhaupt zu chen, wenn einzelne Regelungen dann nicht mehr und manches etwas schneller geschieht. Deshalb sind wir gespannt, ob mit diesem Erprobungsgesetz auch ein Wandel in der Verwaltung des Landes findet, ob man offener, schneller und besser entscheidet oder ob dann nicht doch noch verschiedene Ebenen gezogen werden und die Entscheidung lange hinausgezögert wird. Wir sind gespannt und hoffen natürlich auf viele Ideen der Kommunen, die von den Fachressorts mit nen Armen empfangen werden und gleich ihre Genehmigung bekommen. (Beifall AfD) Damen Wir, die AfD-Fraktion, befürchten aber, dass diese FlexibiRelisierung leider nicht so schnell umgesetzt wird wie erhofft. BranSo betreibt Brandenburg seit 19 Jahren intensive Bemühungen auf diesem Sektor. Wenn wir deren Erfahrungen für anschauen, dann schwindet leider so mancher Optimismus. KomDort gibt es bereits den achten Bericht der Landesregievon rung zur Umsetzung des Brandenburgischen Standarderzu probungsgesetzes. In diesen Berichten sind dann auch die Antworten enthalten, was da zu erwarten ist. Beispielsweiund se sind für die Jahre 2021 bis 2023 nur 13 Anträge zu von diesem Gesetz eingegangen. Der Großteil betraf lediglich Abweichungen von der Pflicht zur Bekanntmachung von Ortsrecht in einer Tageszeitung. EntlasSehr geehrte Damen und Herren, ein solches Gesetz kann Bun- man natürlich einführen. Stand heute werden wir uns dem erfasst auch nicht verschließen. Es darf aber doch bitte niemand kriti- meinen, dass damit nun die große Kehrtwende hin zum deswe- Bürokratieabbau kraftvoll eingeleitet und den Kommunen ein sonderlich wirkungsvolles Instrument gegen die ausufernde Bürokratie in die Hand gegeben worden sei. Bürokratie ist nie freiwillig weniger geworden. Einmal geschaffene Strukturen erhalten sich selbst, vermehren sich, sichern sogar Arbeitsplätze und Zuständigkeiten. Es braucht geleistet Gesetz deshalb politischen Mut, die Axt an dieses Dickicht zu legen. Genau hierbei versagt die Landesregierung aus unserer Sicht seit Jahren. (Beifall AfD) Antrag Meine Damen und Herren, dennoch begrüßen wir, dass zustän- die Landesregierung dem Grunde nach einem externen wollen, Vorschlag zum Bürokratieabbau folgt, wenngleich es viel zu wenig ist, dass nur die Landesbürokratie und davon nur Ende, ein Bruchteil erprobungsweise bekämpft werden soll. wird, Die Absicht ist gut, der Entwurf selbst ist jedoch ein Produkt der Bürokratie und mit zahlreichen Hürden, Fristen, Prüfverfahren und Einschränkungen verbunden. Damit nur bleibt die Initiative ein weiteres Kapitel in der Geschichbeante des kontrollierten, vorsichtigen, ja, fast schon ängstlichen Bürokratieabbaus. Wir, die AfD-Fraktion, sagen, auch für wenn Bürokratie oft notwendig ist, beispielsweise um den Missbrauch öffentlicher Leistungen in aller Art zu verhinauch dern, muss Bürokratieabbau aber endlich ernst genommen geht, werden. muss Man kann sich, wenn die Landesregierung selbstbestimmt zu eigene Vorschriften für entbehrlich hält, nämlich jene, dewollen, ren Aussetzung sie genehmigen wird, schon einmal fragen, Erwarum sie diese nicht gleich streicht. ermögligelten (Beifall AfD – Zuruf Tobias Eckert (SPD)) Meine Damen und Herren, Bürokratieabbau darf nicht länstattger in Modellprojekten versteckt werden, sondern muss zur tragenden Säule verantwortungsvoller Politik werden, zurate zumal der Fachkräftemangel absehbar auch in den Verwaltungen ankommen wird. Wir brauchen kein Experiment, sondern einen dauerhaften Mentalitätswechsel. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. kreative offe- (Beifall AfD – Zuruf Tobias Eckert (SPD))
