Lisa Gnadl
Frau Präsidentin, vielen Dank. – Das scheint wirklich ein sehr bewegender Gesetzentwurf zu sein. Ich schaue mir dazu an, wie hier die Mitglieder der Fraktion der AfD agieren und reagieren. Es wurde niemandem das Rederecht abgesprochen. Ich habe lediglich gesagt, dass es interessant ist, dass ausgerechnet der Herr Herr, der sich mit Combat-18- Mitgliedern, also mit Rechtsextremen, ablichten lässt, bei dieser Debatte ans Rednerpult tritt. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Sicherlich ist Ihnen der Satz bekannt: „Wer aus den Fehlern der Vergangenheit nicht lernt, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen.“ Genau darum geht es in dieser Debatte. In unserem Land kommt man nicht an der Tatsache vorbei, dass einer der wesentlichen Gründe für das Scheitern der ersten deutschen Republik der Mangel an Demokratinnen und Demokraten im Staatsapparat und an den politischen Schaltstellen war. Eine wesentliche politische Schaltstelle sind zweifellos die Parlamente, also die erste Gewalt in unserem Staatswesen. Aus der Weimarer Republik haben wir gelernt, dass eine Demokratie unbedingt auf demokratische Beamtinnen und Beamte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen ist. Wir haben auch gelernt, wohin die Aushöhlung des demokratischen Staatswesens und seiner Institutionen durch seine Feinde führen kann. Der Bund und die Länder verstehen sich deshalb als wehrhafte Demokratie. Zu dieser Wehrhaftigkeit gehört es, erklärte Gegner unserer freiheitlichen demokratischen Ordnung nicht innerhalb des Staatsapparates gegen diesen agieren zu lassen. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Das ist keineswegs undemokratisches Handeln. Natürlich trifft dieses Gebot demokratischer Aufmerksamkeit und Wehrhaftigkeit in besonderer Weise auf die erste Gewalt, nämlich auf das Parlament, zu. Hier werden Gesetze beraten, die Kontrolle der Regierung sichergestellt und in Untersuchungsausschüssen oder bei der Kontrolle der Geheimdienste besonders geschützte Sachverhalte erörtert. Die Parlamente sind schlichtweg die Herzkammern unserer Demokratie. Es ist deshalb mehr als folgerichtig, dass sich die Parlamente gegen ihre Vereinnahmung durch Extremistinnen und Extremisten sowie durch Verfassungsfeinde in besonderer Weise schützen. (Beifall SPD, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sie sollen keinen Zugang zu den Arbeitsmitteln des Parlaments oder zu den besonders geschützten Daten erhalten. Mit diesem Ansatz ist Hessen übrigens nicht allein. In vielen Bundesländern wird darüber diskutiert, wie sich die Parlamente vor den Verfassungsfeinden schützen können. Einige, wie auch unser Nachbarland Rheinland-Pfalz, haben bereits gesetzgeberisch gehandelt und entsprechende Gesetzentwürfe in die Landtage eingebracht. Herr Grobe, Sie fangen schon wieder an, dazwischenzuquatschen. Ich muss sagen, wie Sie sich gegenüber unserer Landtagspräsidentin, die für uns alle in diesem Parlament steht, von diesem Pult aus verhalten haben, wie Sie von diesem Pult aus über unsere Präsidentin gesprochen haben, das war respektlos, unverständlich und unbegreiflich. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Wir sind als Fraktion der Landtagspräsidentin sehr dankbar, dass sie vor wenigen Wochen allen Fraktionen dieses Hauses einen Vorschlag unterbreitet hat. Diesen greifen wir als Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Freien Demokraten auf und bringen ihn als gemeinsamen Gesetzentwurf ein. Ich finde es ungeheuerlich, der Landtagspräsidentin als Abgeordnete dieses Hauses das Recht abzusprechen, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten. Sie konnte diesen Gesetzentwurf alleine gar nicht in diesen Landtag einbringen. Das machen die Fraktionen dieses Hauses. Aber sie hat doch das Recht, bei einem solchen Thema einen Gesetzentwurf zu unterbreiten, einen Vorschlag zu machen. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Ich würde sogar weitergehen. Sie hat nicht nur das Recht, sie hat auch die Pflicht, so zu handeln und als unsere Landtagspräsidentin unsere Demokratie zu schützen. Der gemeinsam eingebrachte Gesetzentwurf ist maßvoll, praxistauglich und konsequent. Wir setzen auf ein abgestuftes Verfahren, das im Zweifelsfall Mitarbeitern von Fraktionen oder Abgeordneten die Möglichkeit einer Stellungnahme bietet. Damit können mögliche Missverständnisse ausgeräumt werden. Dabei geht es um die individuelle Betrachtung der Einzelfälle und nicht um irgendeinen Automatismus, der in diesem Gesetzentwurf vorgesehen wäre. Gleichzeitig benötigen die Landtagspräsidentin und dieser Landtag aber auch Mittel und Sanktionsmöglichkeiten, um das Hausrecht am Ende auch wirksam durchsetzen zu können. Es reicht eben nicht aus, für Personen, von denen solche verfassungsfeindlichen Bestrebungen hen, deren Prüfung dies ergeben hat, allein den zu beschränken, wie es der AfD-Vorschlag vorsieht. AfD-Vorschlag unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt auch von dem Vorschlag der übrigen Fraktionen dieses Hauses. Das zeigt, wie löchrig Ihr Gesetzentwurf ist. Sie wollen eben keine konsequenten Mittel und tionen anwenden. Sie wollen gerade nicht das Einstellen von Zahlungen an verfassungsfeindliche, extremistische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das sieht Ihr AfD-Gesetzentwurf nicht vor, und darin unterscheiden sich Gesetzentwürfe. Wir wollen einen Gesetzentwurf, bei dem man am auch Mittel und Sanktionsmöglichkeiten hat, um sich Demokratinnen und Demokraten nachhaltig und gegen Verfassungsfeinde und Extremisten wehren zu nen. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt Freie Demokraten)
