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Prof. Dr. R. Alexander Lorz

10.09.2025 Sitzungen 21/46

zusätzFrau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Revolutionen verändern den Alltag der Menschen von er Grund auf, manchmal auch einfach nur zum Guten. Mit entleisten einer solchen Revolution haben wir es hier zu tun – um genau zu sein, natürlich mit der Pilotierung einer solchen Revolution. So habe ich das auch in der Pressekonferenz ausgedrückt. ausgeAber worin genau liegt denn das revolutionäre Potenzial dieses Pilotprojekts? Meine Damen und Herren, es verändurch dert das Verhältnis unserer Bürgerinnen und Bürger zur Verwaltung, zur Finanzverwaltung im Besonderen – aber das lässt sich auf ganz viele Bereiche übertragen –, von denn Grund auf. der Sie müssen sich nicht mehr als Bittsteller oder Adressaten staatlicher Eingriffsmaßnahmen fühlen, sondern die Verwaltung tritt ihnen als serviceorientierter Dienstleister gegenüber. Selbstverständlich müssen die fälligen Steuern ge- am Ende bezahlt werden. Aber der Weg dorthin wird aus Einkomeiner ganz anderen Perspektive beschritten. Ich bin stolz Ebene darauf – das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich sagen –, dass unsere hessische Steuerverwaltung mit ihrer Innovationsbereitschaft für das dahinterstehende Pilotprojekt verantwortlich ist. Dafür ein ganz herzliches Dankeschön. etwas (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, warum gehen wir diesen Weg gerade als Steuerverwaltung? Wir alle wissen, dass die jährliche Abgabe der Steuererklärung für viele, vielleicht sogar die meisten Bürgerinnen und Bürger, eine, sagen wir einmal, wiederkehrende Herausforderung ist. Für die Erstellung der Erklärung ist es erforderlich, dass zahlreiche Daten gesammelt, in die Steuererklärung eingetragen und dem Finanzamt übermittelt werden. Zum SteuTeil handelt es sich dabei um Daten, die der SteuerverwalSteuern tung aufgrund von gesetzlich verankerten Meldepflichten tragen bereits vorliegen – beispielsweise über Lohn, Rente und die Versicherung. der Ich glaube, es ist absolut nachvollziehbar, wenn sich Menschen darüber wundern, vielleicht sogar ärgern, wenn sie diese Daten bei der Abgabe der Steuererklärung noch einmal angeben müssen. Dazu kommt die berüchtigte KomEin- plexität des deutschen Steuerrechts. Darauf will ich gleich mit noch einmal separat zu sprechen kommen. Dies Genau hier setzen wir an. Wir haben eine Gruppe von sich Steuerpflichtigen identifiziert, die bisher keine Steuererklämit rung abgegeben haben, steuerlich nicht vertreten sind und bei denen uns mutmaßlich alle notwendigen Daten elektrobe- nisch vorliegen. Diese Steuerpflichtigen würden jetzt norzu malerweise eine mehr oder weniger freundlich formulierte lautstark Erinnerung bekommen, und stattdessen erhalten sie einen bei Festsetzungsvorschlag auf der Basis der uns vorliegenden klein Daten. Die Bürgerinnen und Bürger müssen – ja, das müssen sie allerdings – diesen Festsetzungsvorschlag nur noch prüfen. Wenn sie damit einverstanden sind, dann müssen sie nichts weiter unternehmen und bekommen nach Ablauf einer Frist von vier Wochen ihren Steuerbescheid zugesandt. Meine Damen und Herren, das ist schlank, das ist einfach, das ist bequem, und das ist in meinen Augen die Zukunft. (Beifall CDU und SPD) Sollten die Bürgerinnen und Bürger mit dem Festsetzungsvorschlag nicht einverstanden sein, können sie selbstverständlich weitere Aufwendungen geltend machen, und zwar, ohne dass eine Steuererklärung eingereicht werden muss. Sie können aber auch eine einreichen. Wir wollen explizit nichts streichen oder untersagen, sondern einfach ein zeitsparendes und innovatives zusätzliches Angebot unterbreiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Ihnen sagen, das Pilotprojekt in Kassel ist gut angelaufen. Ich habe mir heute Morgen noch die aktuellen Zahlen geben lassen. Die will ich dem Hohen Haus natürlich nicht vorenthalten. Wir haben dem Piloten über 6.700 Steuerfälle zugrunde gelegt – es sind sogar etwas mehr, als wir ursprünglich gedacht hatten – und konnten dazu bislang 4.600 Festsetzungsvorschläge unterbreiten. Das bedeutet: 4.600-mal statt eines vielleicht mittelmäßig einfühlsamen Erinnerungsschreitens ein Festsetzungsvorschlag, der sich im Idealfall ohne weiteres Zutun in einen Steuerbescheid entwickelt. Das ist Entbürokratisierung at its best. (Beifall CDU und SPD) Gleichzeitig steigern wir damit natürlich die Effizienz der Steuerverwaltung. Wir können uns Verfahrensschritte sparen. Wir können wertvolle Ressourcen für andere relevante Tätigkeiten freisetzen, sodass die Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern mehr Zeit haben, komplexe Fälle entsprechend gründlich zu beleuchten. Aber, meine Damen und Herren, lassen Sie mich im Kontext dieses Pilotprojekts noch auf zwei wichtige Aspekte hinweisen, die teilweise schon in der Debatte aufgetaucht sind – darüber bin ich sehr froh – und denen wir auf der Bundesebene Rechnung tragen müssen. Zum einen: Wir stehen als Steuerverwaltung vor der großen Herausforderung, weitere Daten elektronisch zu erhalten, um möglichst alle steuerrelevanten Aspekte berücksichtigen zu können; denn, wenn uns diese Daten fehlen – das ist hier zu Recht bemerkt worden –, kann auch kein oder lediglich ein unvollständiger Festsetzungsvorschlag gemacht werden. Unser Ziel muss es jedoch sein, immer mehr Bürgerinnen und Bürger von unserem Service profitieren zu lassen. Dafür brauchen wir, beispielsweise im Spendenbereich – richtiger Hinweis, Herr Kollege Bausch –, weitere elektronische Abgabeverpflichtungen. Zum anderen werde ich mich mit Nachdruck dafür einsetzen, die Vereinfachung unseres extrem komplexen Steuerrechts durch Pauschalierung und Typisierung voranzutreiben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin sehr froh, dass wir diese Aspekte länderseitig auch schon mit dem Bundesfinanzministerium diskutieren können; denn andere Staaten machen uns das vor. Da hat Frau Kollegin SchardtSauer in der Tat recht. Nehmen Sie als Beispiel Italien, das die Werbungskosten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern allein mit einem pauschalen Abzug berücksichtigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir ein zeitgemäßes Steuerrecht haben wollen, das einfach, nachvollziehbar und schnell zu Ergebnissen für die Bürgerinnen und Bürger führt, wenn wir die Regelungsdichte reduzieren und den administrativen Aufwand verschlanken wollen, dann müssen wir uns auch von der Illusion – ich sage auch manchmal Obsession – verabschieden, jedem noch so seltenen oder fernliegenden Einzelfall bis ins Detail gerecht werden zu können. Ja, lieber Kollege Sascha Meier, dann muss man auch die eine oder andere Ungenauigkeit, vielleicht sogar die eine oder andere kleine Mindereinnahme in Kauf nehmen. Trotzdem: Danke schön für die grundsätzliche Unterstützung. Über die Details werden wir uns mit Sicherheit bei anderer Gelegenheit noch intensiv austauschen können. Meine Damen und Herren, wir brauchen zum Beispiel keine Regelung für Bürgerinnen und Bürger, die nicht weit weg von ihrer Arbeitsstelle wohnen, die auf den Tag genau Fahrtkosten und Aufwendungen für das Homeoffice unterscheidet. Es könnte mit einer Arbeitstagepauschale viel einfacher gehen. Für solche Ideen werbe ich und setze mich ein. Ich fange auch gleich wieder damit an; denn in Berlin tagt heute und morgen die Finanzministerkonferenz. Ich mache mich auch gleich auf den Weg dorthin. Wir haben genau diese Themen auf der Tagesordnung, weil sich auch andere Länder bereits in diesem Bereich engagieren. Jetzt müssen wir darum ringen, wie wir all diese Bemühungen möglichst sinnvoll zu einem Ganzen zusammenbringen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin überzeugt, wenn wir hier vorankommen und das noch mit den Möglichkeiten der digitalen Transformation kombinieren, dann können wir in der Steuerverwaltung tatsächlich eine kleine Revolution auslösen. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit unserem Projekt auf dem besten Weg sind, unseren Bürgerinnen und Bürgern in Hessen zu zeigen, dass Verwaltung sehr wohl bürokratiearm und digital arbeiten und unkomplizierte Angebote machen kann. Die ersten Rückmeldungen aus Kassel spornen uns an, noch mehr Menschen zufrieden zu machen. (Beifall CDU und SPD) Den einen Satz füge ich jetzt doch noch hinzu; denn das habe ich heute in diesem Hohen Hause gespürt, und das macht mich sehr froh: Ich freue mich, wenn Sie uns auf diesem Weg weiter unterstützen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD)

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