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Jochen K. Roos

AfD 09.09.2025 Sitzungen 21/45

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Was soll ich sagen? – Der heute hier zu besprechende Gesetzentwurf der Landesregierung bestätigt erneut einen allgemeinen Trend, den wir im Hessischen Landtag schon seit Anfang der Legislaturperiode beobachten können. Denn im Januar 2024 hat die schwarz-rote Landesregierung mit ihrer Arbeit zwar besonders schwach angefangen, dafür dann aber – und das bis zum heutigen Tag – besonders stark nachgelassen. Chapeau. (Heiterkeit und Beifall AfD) Das zeigt auch der hier vorliegende Gesetzentwurf wieder einmal allzu deutlich. Das ist schade, da die staatliche Anerkennung von Sozialarbeitern doch ein wichtiges Thema für unser Land Hessen ist und es sich eigentlich verbietet, die aktuell sowieso schon angespannte Situation durch unsinnige Ergänzungen und Änderungen noch weiter zu verschlimmbessern. (Beifall AfD) Dass hier wieder einmal nichts Gutes zustande kam, geht nämlich eindeutig aus der Anhörung hervor. Wie ein Echo hallen die immer gleichen Kritikpunkte durch nahezu alle schriftlichen Anhörungsberichte. Da ist zum einen die völlig unsaubere Formulierung, zukünftig neben dem Studiengang Soziale Arbeit auch einen vergleichbaren Studiengang zur Anerkennung staatlicher Sozialarbeit zuzulassen. Offen bleibt nach Ansicht der Anzuhörenden, wer die Vergleichbarkeit eigentlich definieren soll. Befürchtet wird in diesem Zusammenhang eine fortlaufende Deprofessionalisierung der Sozialen Arbeit und eine Absenkung der fachlichen Anforderungen. (Beifall AfD – Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das sind die grundlegenden und einschneidenden Fragen, welche wir uns in Zeiten des allgemeinen Fachkräftemangels, den Sie alle zu verantworten haben, einfach nicht erlauben dürfen. (Beifall AfD) Das, was Sie hier vorhaben, hat bei Ihnen System. Es ist nämlich nicht das erste Mal in dieser Legislaturperiode, dass Sie hier versuchen, ein über Jahre hinweg bestehendes hausgemachtes Problem bei der personellen Versorgung durch die Senkung fachlicher Standards zu beheben. Ich erinnere an dieser Stelle nur an das sogenannte Ein-FachLehrer-Gesetz – der Kollege von den GRÜNEN, Herr May, hat es heute schon angesprochen –, welches den Lehrermangel bekämpfen sollte, das aber, wie wir sehen, einfach nicht funktioniert. Ich kann Ihnen sagen: Es wird auch in Zukunft nicht funktionieren. (Beifall AfD) Ähnlich ist es auch hier, bei der geplanten Änderung des Sozialberufeanerkennungsgesetzes. Die Anzuhörenden lehnen nämlich eine Ersetzung der bislang einjährigen Praxisphase durch eine mindestens 100-tägige Praxisphase entschieden ab. Auch hier ist offensichtlich, dass mit der neuen Regelung ein weiterer Qualitätsverlust in der Ausbildung einhergehen würde. Wie sollen sich junge Menschen auf ihren späteren Arbeitsalltag angemessen vorbereiten, wenn ihnen schlicht und ergreifend die Praxis dafür fehlt? (Beifall AfD) Wozu führt das, Herr Staatsminister? – Das wird dazu führen, dass viele Sozialarbeiter ihr Arbeitsleben unvorbereitet beginnen und im schlimmsten Fall an der mitunter anspruchsvollen Realität alltäglicher Praxissituationen verzweifeln. Das kann nicht in Ihrem Interesse sein, Herr Staatsminister und sehr geehrte Damen und Herren von der Landesregierung. Es ist daher dringend geboten, die einjährige Praxisphase für die staatliche Anerkennung beizubehalten. Außerdem darf es keine Öffnung für nicht sozialarbeitsbezogene Studiengänge geben, wie sie durch Ihre Formulierung im Gesetzentwurf droht. Nur so können die Qualität und die hohen Standards der Sozialarbeit beibehalten werden. Hören Sie also bitte auf die zahlreichen Warnungen und auf die Verbesserungsvorschläge der Anzuhörenden. Das sind Sie allen Menschen in Hessen schuldig, die im Bereich der Sozialen Arbeit tätig oder auf entsprechend gut geschulte Sozialarbeiter in ihrem alltäglichen Leben angewiesen sind. (Beifall AfD)

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