Daniel May
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es ist sinnvoll, über Gefahren von Smartphones in Kinderhänden zu sprechen. Ja, es ist sinnvoll, dass es an Grundschulen keine Handys geben soll. Aber ein pauschales Verbot für alle digitalen Endgeräte an allen Schulen macht offensichtlich keinen Sinn und löst auch kein Problem. Aber das ist der Kern Ihres Gesetzentwurfs. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Die Rednerinnen und Redner der Koalition haben wilde Pirouetten gedreht, um von dem Wort „Verbot“ loszukommen; da wird über „Schutzzonen“ gesprochen oder behauptet, dass gar nicht alles verboten wird. Von daher muss ich auch in dritter Lesung dem Kollegen Wendel noch einmal seinen Gesetzentwurf zitieren; denn anscheinend ist das sinnerfassende Lesen so eine Sache. Vielleicht wird es durch Vorlesen besser. Deswegen zitiere ich: „Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen ist die Verwendung von mobilen digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude und auf dem Schulgelände grundsätzlich unzulässig.“ (Sebastian Sommer (Hochtaunus) (CDU): Falsch gelesen!) Punkt. – Das ist das, was Sie beantragen. (Sebastian Sommer (Hochtaunus) (CDU): Sie müssen weiterlesen! Das geht noch weiter!) Das ist der O-Ton Ihres Gesetzes. Damit sind alle digitalen Endgeräte erfasst, und zwar auch diejenigen, die beispielsweise der Schulträger angeschafft hat. Sie sehen, das ist an Absurdität nicht zu überbieten, was Sie da machen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Von daher komme ich zu dem Schluss: Das Handyverbotsgesetz, das Sie hier auf den Weg gebracht haben, ist an dieser Stelle vollkommen übergriffig und ist im weiteren Verlauf maximal verwirrend. Denn nach diesem grundsätzlichen Verbot kommt dann ein wilder Strauß von Ausnahmetatbeständen, wo letztendlich die Regelung wieder den Lehrerinnen und Lehrern vor die Füße gekippt wird. Am Ende des Tages wird der Handygebrauch in jeder Lerngruppe einzeln auszudiskutieren sein. Also, was daran eine gute Nachricht für Lehrerinnen und Lehrer sein soll, kann ich nicht erkennen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Von daher haben wir als GRÜNE uns die Mühe gemacht, Ihnen einen Änderungsantrag vorzulegen, wie man den Gesetzentwurf vom Kopf auf die Füße stellen kann. Den haben Sie zwar in der zweiten Lesung als konstruktiv geadelt, dann aber nichts weiter daraus folgen lassen. Unser Änderungsantrag hätte dazu geführt, dass geregelt wird, was zu regeln ist, nämlich die Frage von privaten Smartphones, dass wir aber gleichzeitig einen Weg aufzeigen, wie wir digitale Bildung grundsätzlich an den Schulen ermöglichen. Da wundert es mich doch sehr, wenn als weiteres Argument der Kollege Wendel sagt, man sorge dafür, dass Schülerinnen und Schüler ohne Ablenkung durch private Endgeräte lernen würden. Dabei musste ich an die Rede der Kollegin Geis in der zweiten Lesung denken, die gesagt hat, die Ausnahmetatbestände würden gerade dafür sorgen, dass im Bedarfsfall Schülerinnen und Schüler mit ihrem eigenen Gerät arbeiten können. – Da sehen Sie Ihren Denkfehler. Sobald das private Endgerät in die Hand genommen wird, haben Sie doch all das, was Sie eigentlich nicht wollen, das heißt die Ablenkung, das Daddeln, das Swipen, all das, was wir nicht wollen. Aber Sie wollen ja kein Standardendgerät für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stellen. Vor allen Dingen zeigt das eines: Sie sind immer noch der Auffassung, dass irgendetwas Digitales schon reichen würde. In Ihrer Vorstellung ist nicht vorgesehen, so wie wir das wollen, dass es einen Standard gibt, dass es eine Auswahl gibt, dass wir Best Practice haben, womit wir den Schülerinnen und Schülern und den Lehrerinnen und Lehrern an die Hand geben, welches die digitalen Anwendungen sind, die Sinn machen. Sie wollen irgendetwas mit digitalen Endgeräten machen. Das ist wirklich von vorgestern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich komme zum Schluss. Was Hessens Schulen bräuchten, wäre eine Koalition, die bereit ist, sie beim digitalen Wandel tatkräftig zu unterstützen, eine Koalition, die die Kraft hätte, die Digitalisierung als Gewinn für die Schulen einzusetzen und gleichzeitig die Schülerinnen und Schüler stark zu machen beim Umgang mit digitalen Medien. Was die Schulen erhalten werden, ist ein pauschales Verbot. Ein Verbot ist aber keine Medienbildung. Von daher werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
