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Stephan Grüger

SPD 26.06.2025 Sitzungen 21/44

Meine sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, Herr Kollege May hat es gerade gesagt: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. – ist eigentlich schon alles, was man zu Ihrem Gesetzentwurf sagen kann. Ich danke dem Kollegen May dafür, dass schon so viel Vorarbeit geleistet hat. Ich habe ein Zettel, die ich sonst für Zitate mitgenommen hätte, Platz liegen lassen; denn die Zitate sind schon vorgetragen worden. Da verweise ich im Einzelfall dann auf Sie, May. kommt Worum geht es? Die Fraktion der Freien Demokraten hat das uns einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem in sechs Artikeln mehrere gesetzliche Grundlagen geändert werden solThema len. Dabei geht es um Änderungen im Hessischen Hochschulgesetz, im Hessischen Schulgesetz, im Hessischen die Denkmalschutzgesetz, im Hessischen Landesplanungsgesetz, in der Hessischen Bauordnung und im Hessischen zitie- Energiegesetz. Machen wir es ganz einfach. Ich werde die Punkte einfach abarbeiten, damit jeder weiß, woran er ist. Wir haben zu dem Gesetzentwurf eine Anhörung durchgeSelbstführt. Aus den Stellungnahmen wurde schon mehrfach zitiert. Kommen wir zu Artikel 1, betreffend eine Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes. Wir haben die Frage heißt, im der sogenannten Zivilklauseln schon rauf und runter diskuund tiert, auch in dieser Plenarwoche. Ich kann es nur noch einmal wiederholen: Es ist völlig unnötig, da etwas zu PositiGesetz regeln, denn Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz gilt bezüglich Auch aller Zivilklauseln, die wir in Hessen haben. Daher muss man da nichts ändern. gelWeil Sie, Herr Dr. Büger, Herrn Prof. Dr. von Coelln zitiert und gemeint haben, er habe Sie in Ihrer Auffassung zu bestärkt, habe ich Ihnen folgendes Zitat mitgebracht: FestGesetz„Die Zivilklauseln sind so ein Dauerbrenner im Entwurf Hochschulbereich. Das ist aus hochschulrechtlicher zustimSicht eine vergleichsweise langweilige Diskussion, weil die Sache geklärt ist. Es gibt, wenn ich es scharf und knapp formulieren darf, zwei Arten von vereinZivilklauseln. Es gibt Zivilklauseln, die so weich gehalten sind, dass sie nichts bewirken. Und es gibt verfassungswidrige Zivilklauseln. Also, wenn darauf sie etwas bewirkt, wenn ich wirklich etwas damit die ausschließen will, dann verstößt es gegen die WisLangem senschaftsfreiheit. Und wenn ich nichts damit ausZuschließe, dann ist es eine Willenserklärung ohne gibt, rechtliche Konsequenzen. Das ist verfassungsrechtlich zulässig, bewirkt nur eben nichts. Insofern spricht die hier vorgeschlagene Gesetzesänkönnen, derung zum Teil einfach nur eine verfassungsrechteine liche Selbstverständlichkeit aus. Es ist wiederum Bundesdie Frage des einzelnen Forschers, der einzelnen wir Forscherin, ob er/sie sich mit Verteidigungsthemen etc. befasst. Was vom Grundgesetz verboten ist, ist die Vorbereitung eines Angriffskrieges. Aber da vereindas Grundgesetz selbst eine funktionsfähige und bewaffnete Bundeswehr voraussetzt, ist da verfassungsrechtlich wenig Substanz drin.“ (Beifall SPD und vereinzelt CDU) der Damit ist gemeint: In Ihrem Vorschlag ist wenig Substanz. Der Knaller ist aber: Sie setzen noch einen drauf. Sie drehen das einfach um und sagen: Wir wollen die Zivilklauseln weghaben, weil sie gegen Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes verstoßen. – Wie gerade herausgearbeitet worden ist, auch von Herrn Prof. von Coelln, ist das aber nicht der Fall. von schon Weiter sagen Sie: Deswegen wollen wir eine VerpflichDas tungsklausel einführen, mit der verpflichtet werden kann, dass militärisch geforscht wird. – Liebe Kolleginnen und er Kollegen von den Freien Demokraten, das ist ein massiver paar Verstoß gegen die Wissenschaftsfreiheit, gegen Artikel 5 am Absatz 3. Das müsste Ihnen eigentlich ziemlich klar sein. Herr (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Davon lassen wir mal schön die Finger. Artikel 1 Ihres tollen Gesetzes ist damit schon mal hinfällig. Schulgesetz – unnötig. Wir haben bereits eine Regelung zu den Jugendoffizieren. Warum sollen wir das jetzt anfassen und da etwas anderes machen? Wir haben eine funktionierende Regelung. Wenn Sie es nicht glauben, dann lassen Sie sich einfach einmal einladen und begleiten das. In meiner Fraktion haben das schon einzelne Abgeordnete gemacht. Das steht Ihnen sicherlich auch offen. Dann werden Sie sehen: Das funktioniert hervorragend. Das ist also völlig überflüssig. Artikel 3: Denkmalschutzgesetz. Wir haben im Denkmalschutzgesetz bereits jetzt das überwiegende öffentliche Interesse beschrieben. Das ist völlig ausreichend im Interessenausgleich zwischen Denkmalschutz und militärischen Interessen. Von daher ist auch das unnötig. Das brauchen wir nicht. (Beifall SPD und CDU) – Vielen Dank, dafür kann man auch einmal Beifall klatschen, weil das vielleicht noch einmal klargestellt werden muss. Bei der Hessischen Bauordnung hat Prof. Dr. Pützenbacher klar gesagt – das haben Sie wahrscheinlich unterschlagen oder übersehen oder überlesen –, er hätte starke Bedenken, weil hier die Bauaufsicht ausgehebelt wird. Es ist keine gute Idee, die Bauaufsicht auszuhebeln. Denn die sichert ja, dass beim Bauen nicht Dinge gemacht werden, die nachher vielleicht zum Beispiel zu Todesfällen führen können, weil das Gebäude nicht richtig statisch geprüft worden ist, weil es nicht richtig gebaut wurde, weil Leitungen falsch verlegt worden sind. Das ist nicht wünschenswert. Ich sage es einmal so: Dem ist nichts hinzuzufügen. Wir haben auch starke Bedenken. Daher ist auch das unnötig, brauchen wir nicht. Artikel 5 ist auch nicht gut. (Beifall SPD und CDU) Zum Energiegesetz wurde gerade schon vom Kollegen May – vielen Dank – das vernichtende Urteil der VhU vorgetragen. Ich hätte angenommen, dass die VhU sehr wohlwollend gegenüber den Freien Demokraten wäre. Sie hat ziemlich klar gesagt, dass das nicht mit dem Energierecht vereinbar ist. Setzen, Sechs. – Das ist ja auch Artikel 6. Den brauchen wir also auch nicht. Von daher plädieren wir für Ablehnung. – Vielen Dank. (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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