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Daniel May

GRÜNE 26.06.2025 Sitzungen 21/44

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Vizepräsidentin Angela Dorn hat in ihrer vorerst letzten Rede in diesem Hause gestern noch einmal sehr deutlich nachgezeichnet, wieso es erforderlich ist, dass wir, was unsere Verteidigungsfähigkeit angeht – der Bundesverteidigungsminister spricht immer von „Kriegstüchtigkeit“ –, neu nachdenken müssen, warum wir alte Gewissheiten hinterfragen müssen und dass wir auch die Debatten darüber erneut führen müssen. Ich danke Angela Dorn ausdrücklich dafür, dass sie ihre vorerst letzte Rede hier im Parlament dazu genutzt hat, in und mit diesem Parlament und mit ihrem Mandat die politische Debatte noch einmal voranzubringen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Von daher ist es, wohlwollend betrachtet, erst einmal richtig, Kolleginnen und Kollegen von der FDP-Fraktion, wenn Sie den Versuch unternehmen, landespolitisch im Sinne der sogenannten Zeitenwende hier unterstützend tätig zu werden. Herr Dr. Büger, wenn Sie sich dann aber zu Formulierungen versteigen wie: „Wer für Sicherheit ist, der stimmt für unser Gesetz“, dann ist der Anspruch an Ihren Gesetzentwurf entsprechend hoch anzusetzen. Ob das alles sinnhaft ist, was Sie hier auf den Weg gebracht haben, daran habe ich schon in der ersten Lesung deutliche Fragezeichen gemacht, und auch die Anhörung zu Ihrem Gesetzentwurf hat deutliche Fragezeichen gesetzt. Da Sie die Meinung der VhU als Beleg für Ihre Position genannt haben, möchte ich es Ihnen nicht ersparen, aus der Stellungnahme der VhU zu dem Teil des Gesetzentwurfs, der das Hessische Energiegesetz betrifft, zu zitieren: „Aus Sicht der VhU ist unklar, inwieweit eine landesrechtliche Regelung dieser Art mit dem bestehenden Energierecht vereinbar ist. Das Energiewirtschaftsgesetz sieht eine derartige Priorisierung militärischer Einrichtungen beim Netzanschluss nicht explizit vor. Auch eine Länder-Öffnungsklausel für derartige Maßnahmen existiert nicht. Bereits heute existieren für den Verteidigungsfall Mechanismen auf Bundesebene, wie etwa Regelungen zur Lastverteilung. Inwiefern die vorgeschlagene Regelung außerhalb eines Verteidigungsfalls rechtlich möglich und praktikabel ist, sollte daher näher geprüft werden. Auch sollte eine etwaige Regelung bundeseinheitlich sein.“ So viel zur angeblichen Unterstützung durch die VhU. Das war, glaube ich, alles andere als eine befürwortende Stellungnahme. Herr Dr. Büger, da Sie den Naturwissenschaften verhaftet sind, möchte ich auch auf die Stellungnahme des VKU hinweisen, die ganz deutlich sagt: Im Prinzip ist es völlig unpraktisch und auch widersinnig, im Katastrophenoder Verteidigungsfall auf einen Netzbezug abzustellen, da es dann viel sinnvoller ist, mit Notstromaggregaten eine Versorgung zu gewährleisten. Wenn nämlich der Katastrophen- oder Verteidigungsfall eintritt und das Netz gestört ist, dann ist es höchstwahrscheinlich technisch unmöglich, Energie in die Verteidigung zu leiten. Herr Dr. Büger, da Sie ein Freund der Naturwissenschaften sind, sollte es Ihnen zu denken geben, wenn der VKU sagt, dass das, was Sie da vorschlagen, im Prinzip nicht nur rechtlich, sondern auch in Sachen Physik am Ziel vorbeigeht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD) Von daher gesehen, muss ich sagen: So brillant ist Ihr Gesetzentwurf nicht. Es sind, insgesamt gesehen, viele Regelungen dabei, die vielleicht in der Zielrichtung befürwortenswert sind, die aber technisch nicht zielführend sind. Sie haben eben Prof. Dr. Wörner zitiert. Dieser zu einer ganz anderen Schlussfolgerung als Sie. Auch kann ich Ihnen nicht ersparen. Er hat in seiner Stellungnahme die Überlegungen, die wir hier im Landtag zum Verteidigungsfähigkeit anstellen, durchaus nachvollzogen. Er kommt aber zu einem ganz anderen Schluss, was Frage des Kooperationsgebotes, einer Kooperationspflicht zwischen den Unis und der Bundeswehr betrifft. Ich re: „So klar meine Forderung nach einer neuen positionierung der Einrichtungen und der einzelnen Forschenden im Zusammenhang mit den Anforderungen an die Landesverteidigung ist, das auch Aktivitäten mit militärischer Perspektive Einzelnen zu bewerten und nicht automatisch pauschal zu verneinen, so klar ist auch meine on, die Institutionen und Individuen nicht per zu militärischer Forschung zu verpflichten. hier muss das Grundgesetz, Artikel 5, weiterhin ten.“ Sehr geehrter Herr Dr. Büger, auch das steht diametral Ihrem Gesetzentwurf. Von daher komme ich zu der stellung, dass das Ergebnis der Anhörung Ihrem entwurf viele Hürden entgegengestellt hat. Der ist vielleicht gut gemeint, aber auf jeden Fall nicht mungsfähig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und zelt SPD) Was das Thema Schule angeht, möchte ich nur noch verweisen – das war meiner Erinnerung nach bisher Auffassung der FDP-Fraktion –, dass es schon seit ganz ohne gesetzliche Grundlage eine hervorragende sammenarbeit der Jugendoffiziere und der Schulen auch eine Zusammenarbeit mit anderen außerschulischen Akteuren, beispielsweise mit Leuten, die aus der Friedensbewegung kommen. Mit diesen sollen sich die Schülerinnen und Schüler inhaltlich und im Disput messen aber eben auch mit den Jugendoffizieren. Das macht plurale Schule aus. Für diese Kooperation mit der wehr bedarf es aber keines Gesetzes. Von daher lehnen Ihren Gesetzentwurf ab. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und zelt SPD)

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