Marcus Bocklet
was Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die zu Fraktionen der SPD und der CDU legen heute einen Gesetzentwurf zur Reform des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes vor. Dazu möchte ich die Vorgeschichte gerne noch einmal nennen. Dieses Gesetz hat vor wenigen Jahren große Übereinstimzu mung in diesem Haus erzielt. Man hat bei dem einen oder Hilanderen Detail vielleicht Unterschiede herausarbeiten könkeine nen. Aber im Kern wurde es von allen demokratischen Fraktionen mit verabschiedet. Es hat das Freiheitsentziehungsgesetz von 1952 abgelöst. Dabei ging es um die Frage, wann wir mit Zwangsmaßnahmen gegen psychisch im erkrankte Personen vorgehen dürfen. Die Definition dieses BeGesetzes ist weitgehend, und sie ist klar. viele Frau Ravensburg, Sie werden sich erinnern. Es ging um die Frage, wer gegen seinen Willen in die Psychiatrie eingewiesen werden darf. Da gibt es eine relativ einfache, aber sehr weit gefasste Definition. Jeder, der sich selbst oder Anandere gefährdet, darf gegen seinen Willen in die Psychiatrie gebracht werden. Das haben wir so definiert. Dazu gehört aber auch, dass ein Richter nach 24 Stunden mit einem ärztlichen Gutachten die weitere Zwangseinweisung tatsächlich freigeben und genehmigen muss. Dafür gibt es klare Verfahren. hervor. Zu diesem weiten Begriff „jede Person, die sich selbst kein oder Fremde gefährdet“ gehören in der Mengenlehre logiWird der scherweise auch die Suchtkranken. Wir haben damals vermieden, in dem Gesetz einzelne Zielgruppen zu definieren. Man hätte auch Kegelvereine, Fußballfans oder Suchtkranpsychike aufführen können. Aber das ist explizit eine Eingrenzung, oder Sie wollen es als eine Ergänzung. Wir haben nichts dagegen. Ich wollte nur sagen: Der Begriff ist rechtlich sehr klar. Alle Personen dieses Landes, egal welcher Nationalität, welcher Krankheit oder welcher Motivation, belastete dürfen, wenn sie sich selbst oder Fremde gefährden, in eine ist Psychiatrie eingewiesen werden und haben das Recht auf Hilfen. Deswegen sehen wir da eigentlich keinen großen Widerspruch. Spannender wird die Frage der Datenübermittlung. Ich will es im ersten Reflex einmal so sagen: Wir sind da sehr kritisch-aufmerksam und begleiten die Anhörung sehr intensiv in dieser Frage; denn ich glaube, es nutzt wenig, das der Polizei zu melden. In Bayern beispielsweise – Frau Ravensburg, das wird Sie interessieren – gibt es diese Gesetzesänderung schon. Sie hat aber die schreckliche Tat in Aschaffenburg auch nicht verhindert. Es war ein psychisch Kranker, der schon aktenkundig war. 74.000 vollstationäre Unterbringungen hatten wir 2023; das war die letzte aktuelle Zahl. Davon sind 30 %, also etwa 25.000, unfreiwillig. Jetzt rechne ich einmal konservativ: Von diesen 25.000 Menschen ist die eine Hälfte wegen Fremdgefährdung, die andere Hälfte wegen Selbstgefährdung drin. Dann reden wir von gut 12.000 Menschen, die im Jahr entlassen werden. Das melden wir jetzt den Polizeistationen bzw. den Polizeirevieren und sagen: Achtung, da kommt jetzt der Herr Müller; der wohnt im Nordend in der Straße X. – Was macht die Polizei denn damit? Stellt sie da eine Minna vor die Tür, oder kriegt er eine Fußfessel? Das nutzt also nichts. Was etwas nutzt – jetzt wird es spannend –, ist das, was wir in § 5 Absatz 6 festgehalten haben, nämlich dass wir das den Sozialpsychiatrischen Diensten der Kommunen melden. Diese haben weitestgehende Möglichkeiten. Die Sozialpsychiatrischen Dienste haben die Möglichkeit, eine Person direkt anzusprechen, sie einzuladen und eine ärztliche Untersuchung über sie ergehen zu lassen, wenn sie der Meinung sind: Da droht eine Gefährdung. – Sie haben weitestgehende Möglichkeiten. Wir haben in dem Gesetz damals auch geregelt, dass wir flächendeckend solche Krisendienste vorhalten. Da heißt es, außerhalb der Regelarbeitszeiten sind solche Krisendienste vorzuhalten. Jetzt hat unsere Kleine Anfrage ergeben – das ist eine Auskunft der Landesregierung –, dass wir in Hessen lediglich in Darmstadt-Dieburg, in Frankfurt und im Schwalm-Eder-Kreis solche Dienste vorhalten. Das sind drei von 26 Landkreisen. Das sollte doch den Lösungsweg aufzeigen: Wenn wir wirklich wollen, dass wir hilflose Personen, die sich selbst gefährden oder die fremdgefährden, egal welcher Motivation, im Griff behalten, brauchen wir eine engmaschige Betreuung und Begleitung nach der stationären Unterbringung. Wenn wir aber da keine Angebote haben, obwohl wir im Haushalt Geld haben, und uns in der kursorischen Lesung gesagt wurde, der Ansatz werde um eine halbe Million Euro für diesen Bereich reduziert, gehen Sie offensichtlich einen falschen Weg. Wir brauchen die Ausweitung der Krisen- und der Notdienste, um die Menschen wirklich intensiv zu begleiten. Dann haben wir effektive Hilfen, dass solche grausamen Taten nicht mehr stattfinden und dass auch Drogenkranke besser betreut werden. Dafür lassen Sie jegliche Antwort offen. Nur zu sagen: „Wir melden es der Polizei“, ist nice to have. Es wird den Sozialpsychiatrischen Diensten auch schon gemeldet, aber es gibt zu wenige in den Gesundheitsämtern. Deswegen ist es doch völlig offensichtlich, wie wir eine Verbesserung der Situation hinbekommen. Aschaffenburg wäre vielleicht zu verhindern gewesen, wenn dieser psychisch Kranke tatsächlich vorher einen Hausbesuch bekommen hätte und wenn man ihm einen Arzt zugewiesen hätte, der tatsächlich darüber redet. Insofern: Gehen Sie das im Gesetz an. Sie definieren jetzt auch „Suchtkranke“, wobei auch das schon vorher möglich gewesen wäre. Wenn sie dort liegen in der Straße, sie sich selbst gefährdet haben und man sieht, dass es ihnen elend geht, darf man sie natürlich jetzt schon nach Niederrad bringen. Sie umgehen trotzdem nicht den Fakt, dass eine suchtkranke Person nach 24 Stunden wieder herauskommt; denn ein Richter muss das genehmigen. Eine suchtkranke Person, die sich nicht selbst gefährdet oder die nicht fremdgefährdet, wird dort nicht bleiben. Wohin wird sie denn dann wieder gehen? In das Bahnhofsviertel. Ob Sie damit also Ihrem 7-Punkte-Plan einen großen Dienst erweisen, mag dahingestellt sein. Ich habe nichts dagegen, diesen Begriff da hineinzuschreiben. (Zuruf CDU: Also!) Ich habe auch nichts dagegen, dass man diese Daten weitergibt. Lassen Sie uns das vom Datenschutzbeauftragten kritisch prüfen. Ich habe aber etwas dagegen, dass Sie nichts tun, um die Krisendienste so massiv auszuweiten, dass solche Fälle nie wieder vorkommen. Ich wünsche mir, dass Sie da noch korrigieren. – Danke schön. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Yanki Pürsün (Freie Demokraten))
