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Volker Richter

AfD 26.06.2025 Sitzungen 21/44

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten men und Herren! Der uns hier vorliegende Gesetzesentwurf nimmt scheinbar einige sinnvolle Änderungen § 1 wird durch die Einbeziehung von Suchterkrankungen präzisiert. Das ist durchaus ein Schritt in die richtige tung; denn es kann nun einmal nicht sein, dass Bürger schweren Abhängigkeitserkrankungen vom Gesetz klar erfasst werden. Der zweite Punkt in Ihrem Gesetzesentwurf betrifft § also konkret die Informationsweitergabe bei Fremdgefährdung. Hier sieht der Entwurf vor, dass Sozialpsychiatrische Dienste und psychiatrische Kliniken künftig informieren dürfen, wenn von einem Patienten eine akute Gefahr geht. Das Gesetz allein wird aber definitiv keine Wunder ken, solange die Hessische Landesregierung nicht sind, die nötigen Konsequenzen – und zwar in ganz – zu ziehen. Dazu gehören erheblich mehr Investitionen in Psychiatrie- und Therapieangebote, ein spürbarer von Bürokratie zugunsten der Patientenversorgung eine Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik, die die seelische dass Gesundheit der Menschen berücksichtigt, statt sie immer Szene weiter zu belasten. Wir fordern deswegen die Landesregierung auf, endlich vom Reagieren ins Agieren zu kommen. nicht, (Beifall AfD) Gesetze nutzen nun einmal niemandem, wenn es an der Umsetzung hapert, und dieser Gesetzentwurf krankt an einer erheblichen Diskrepanz zwischen Anspruch und RealiDas tät. Die von Ihnen geplanten Änderungen können gar nicht der anders, als in der Praxis ins Leere zu laufen, wenn Sie keine ausreichenden Ressourcen bereitstellen und die damit verbundene erhebliche Umsetzungskomplexität unterschätzen. viel als Ein Beispiel: Sie wollen, dass nach § 28 der Sozialpsychiatrische Dienst bei Entlassung eines Patienten informiert zwar wird, um nachgehende Hilfen zu leisten. Eine hervorragenEinrichde Idee auf dem Papier, nur: Wer soll denn diese Hilfen erbringen, wenn unsere Sozialpsychiatrischen Dienste seit Jahren personell mehr als nur am Limit sind? den (Beifall AfD) Schon heute klagen Angehörige, dass Sozialpsychiatrische Dienste in Krisen oft kaum eingreifen können, weil sie völlig überlastet sind. Außerhalb der Bürozeiten stehen in vielen Regionen keine ausreichenden Krisenangebote zur Verfügung. Hier hätte die Hessische Landesregierung wirklich längst in die Infrastruktur investieren müssen. Hessen hat aber bis heute – wir haben es eben gehört – keinen flächendeckenden Krisendienst etabliert, der in akuten seelischen Notlagen rund um die Uhr aufsuchend helfen kann. die hoffen, Meine Damen und Herren, so etwas nennt man präventives in Versagen, und darin haben Sie – leider – jahrzehntelange Erfahrung. (Beifall AfD) Die Folge: Wenn eine psychische Krise eskaliert, endet sie oft in einer Zwangseinweisung oder in einem Polizeieinsatz, und das ist viel zu spät und traumatisierend für alle Herrn Beteiligten. Leider setzt dieses Gesetz weiterhin auf spätes Eingreifen, anstatt proaktiv niedrigschwellige Hilfen auszubauen. Meine Damen und Herren, proaktiv zu handeln ist aber Ihre Pflicht als Landesregierung. Da- (Beifall AfD) Kommen wir zur Therapie- und Klinikversorgung. Was vor. nützt es, per Gesetz mehr Menschen als hilfebedürftig zu definieren – was wir bei den Suchtkranken grundsätzlich Richgut finden; das ist eben gut definiert worden –, wenn mit nicht wir viel zu wenige Therapieplätze und Klinikbetten haben? Viele Patienten bekommen zwar innerhalb von – das muss man sich wirklich klarmachen – vier Wochen ein 28, Erstgespräch bei einem Psychotherapeuten, doch anschließend dauert es zwischen sechs und neun Monaten, bis die eigentliche Therapie beginnen kann. Sechs bis neun Monate sind für jemanden mit Depressioausnen oder Angststörung eine unendlich lange Zeit voller Leid und ohne richtige Hilfe. In dieser Zeit können und bewirwerden sich Symptome verschlimmern oder verfestigen. bereit Oft geben Betroffene sogar auf, weil sie – gerade in einer Hessen psychischen Belastungssituation – jegliche Kraft verlieren, monatelang Praxen abzuklappern, um Termine zu erhalten. Abbau sowie Meine Damen und Herren, das ist Realität in Hessen, und das ist leider das Resultat Ihrer Politik. (Beifall AfD) Bei Kindern und Jugendlichen ist die Lage noch kritischer. Selbst schwere Fälle müssen zunehmend länger auf Klinikplätze oder ambulante Therapien warten. Viele finden überhaupt keine Versorgungsmöglichkeit mehr, warnte die Psychotherapeutenkammer Hessen. Diese Worte muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: „Viele finden überhaupt keine Möglichkeit der Versorgung …“ Ebenso dramatisch sieht es in den psychiatrischen Kliniken aus: Überbelegung, Personalmangel und marode Bausubstanz finden wir in ganz Hessen. Wenn Patienten im Flur fixiert werden müssen, weil Überwachungszimmer und Personal für die Betreuung fehlen, dann läuft in Hessen etwas ganz mächtig aus dem Ruder. Solche Zustände sind inakzeptabel. Sie verletzen die Würde und die Rechte der Betroffenen. Sie bestehen nicht erst seit gestern, sie bestehen leider seit Jahren. (Zustimmung AfD) Die Realität erfordert Investitionen in Gebäude und in Stellen für Ärzte, Pfleger, Therapeuten und Sozialarbeiter. Auch die Umsetzung der nun vorgesehenen Informationsweitergabe nach § 28 Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz, also bei Fremdgefährdung, ist außerordentlich komplex. Wer entscheidet verbindlich, wann eine akute Gefährdungslage vorliegt, die ein Durchbrechen der Schweigepflicht rechtfertigt? Wie stellen Sie sicher, dass die Informationen auch bei den richtigen behördlichen Stellen ankommen und dort dann auch zügig behandelt werden? Ja klar, das soll der Arzt machen, den Sie erst einmal finden müssen. Wie stellen Sie das sicher? Das ist die große Frage. Um das sicherzustellen, braucht man klare Handlungsleitfäden, Schulungen und die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsbehörden, Polizei und gegebenenfalls der Justiz. Ansonsten laufen die Regelungen, die wir später beschließen wollen, schlicht und einfach ins Leere. Gute Absichten allein reichen eben nicht. Das Gesetz wird auch mit den vorgesehenen Änderungen Stückwerk bleiben, da die praktische Basis fehlt. Sie wollen die Zuständigkeiten und Pflichten erweitern, wollen aber nicht für die personell und finanziell notwendigen Mittel sorgen. Ihr Gesetzentwurf illustriert leider auch die Tendenz zur Symbolpolitik und ein sehr verspätetes Problembewusstsein der Landesregierung. Man gewinnt den Eindruck, dass erst erheblicher öffentlicher Druck oder gar tragische Ereignisse nötig waren, bis seitens der Landesregierung überhaupt gehandelt wurde. Dass Abhängigkeitserkrankungen integraler Bestandteil psychiatrischer Erkrankungen sind, weiß jeder Experte seit Jahrzehnten. Aber erst jetzt schaffen Sie es, die Definition anzupassen. Wir haben kostbare Zeit verloren, in der Suchtkranke in ihrer wirklich schwierigen Situation alleingelassen wurden. Ebenso gilt das für die Meldung bei Fremdgefährdung. Der Anschlag in Hanau war im Jahr 2020. Die Angehörigenverbände forderten direkt danach bessere Informationsmöglichkeiten. Aber erst jetzt, fünf Jahre später, soll es ins Gesetz geschrieben werden.

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