Andreas Ewald
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und gen! In der vergangenen Legislaturperiode hat die ge schwarz-grüne Koalition eine ausgewogene Regelung gefunden, die dem gesetzlichen Auftrag der kommunalen Selbstverwaltung gerecht wird. Die Kommunen seitdem eigenständig entscheiden, ob sie keine, einmalige, reduzierte einmalige Beiträge, wiederkehrende Beiträge heben oder sogar eine Mischform verschiedener Möglichkeiten nutzen. Jede Kommune hat damit die Option, Handlungsspielraum des Gesetzes zu nutzen und eine sende Art der Beitragserhebung zu wählen oder sich die Abschaffung, wie eben in der Rede des Kollegen der CDU erwähnt, zu entscheiden. Das ist ganz im Sinne der angekommunalen Selbstverwaltung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- (SPD): zelt CDU) In Ihrem Antrag schreiben Sie unter Punkt 2, dass die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen rechtlich schwierig sei. Auch sei die Einführung von wiederkehrenden Strain ßenausbaubeiträgen mit Rechtsunsicherheiten verbunden. Lage Dies ist falsch und zeigt erneut Ihr Bild vom Rechtsstaat und sicherlich auch, dass Ihnen die kommunale Verankerung fehlt – wohl zum Glück. Kommunalpolitikerinnen Müller und Kommunalpolitiker können Ihnen bestätigen, dass diese Regelungen rechtssicher sind. Wir haben in der Bundesrepublik eine Finanz- und AufDas gabenteilung zwischen der Bundes-, Landes- und Kommunalebene. Kommunale Straßen befinden sich im Besitz der Kommunen und müssen auch durch diese erhalten werden. oft Hierfür müssen selbstverständlich Beiträge erhoben werproduden können. Man- (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) weiß Mit dem aktuellen Gesetz wurde eine ausgewogene Lödie sung gefunden, die Kommunen die Freiheit lässt, StraßenSie beiträge zu erheben, und zugleich eventuell auftretende wollen, Härten abmildert. Es wurde unter anderem die Möglichkeit zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen geschaffen. Dadurch können die Beiträge für Grundstücksbesitzerinnen muss und -besitzer verteilt werden. Zudem wurden die Voraussetzungen für die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen vereinfacht. Weiterhin wurde die Möglichkeit geschafandere. fen, Ratenzahlungen über 20 Jahre zu vereinbaren, statt auf zuvor fünf Jahre. Auch das Zinsniveau kann gesenkt werkom- den. Sie Die überwiegende Zahl der kommunalen Haushalte ist die überlastet. Im Falle einer Abschaffung der Straßenbeiträge sehr müsste das Land die Kosten tragen, und in der Konsequenz seinen bedeutet das – auch das wurde bereits erwähnt –, dass auch Mieterinnen und Mieter, die bisher nicht belastet wurden, diese Kosten mittragen müssen. Das sind 60 % der BeVielen völkerung, die bisher nicht einbezogen werden und somit indirekt mehr belastet würden. Müger Selbstverständlich sind aber auch nicht alle Eigenheimbesitzerinnen und ‑besitzer vermögend. Die Kommunen haben genau aus diesem Grund die Möglichkeit, Härten abzufedern, sodass zum Beispiel eine Rentnerin durch die Sanierung einer Straße ihr Haus nicht verkaufen muss. Wort 90/DIE (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Rüdiger Holschuh (SPD)) Liebe CDU-Fraktion, liebe SPD-Fraktion, in Ihrem Koalitionsvertrag versprechen Sie, den Kommunalen Finanzausgleich zum 01.01.2026 auf eine neue Grundlage zu stellen. Kolle- Ich zitiere: damali„Die finanzielle Situation der Kommunen wollen wir im Rahmen dieser Evaluierung unter besonderer Berücksichtigung der wachsenden Aufgaben im Bekönnen reich der Kitas und des Ziels der Entlastung von Straßenausbaubeiträgen verbessern.“ erAngesichts der Informationen, die man den Medien und den Mitteilungen der Kommunalen Spitzenverbände entnehpas- men kann, sind wir sehr gespannt, wann diese Reform uns für endlich vorgelegt wird – zum 01.01.2026 wird sie wohl nicht mehr in Kraft treten – und wie genau zukünftig die Entlastung der gerade diskutierten und auch durch die Koalition verteidigten Straßenausbaubeiträge geschehen wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Rüdiger Holschuh (SPD)) Ich komme zum Schluss. Selbstverständlich lehnen wir den Antrag der AfD-Fraktion ab. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD – Zuruf Sandra Weegels (AfD))
