Martina Feldmayer
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Leerstand wird per se nicht verboten. Die Kommunen bekommen es per Satzung ermöglicht; wahrscheinlich werden nur zwei Kommunen darauf zurückgreifen. Dann gibt es sehr viele Tatbestände. Man kann sich einen Leerstand auch genehmigen lassen. Das ist nicht per se verboten, auch wenn man eine Satzung hat. Wenn man eine Wohnung hat und sie leer stehen lassen möchte, kann man sie aus vielerlei Gründen leer stehen lassen. (Zuruf SPD: Berechtigt!) Eigentlich sind das alles die Gründe, die üblich sind, etwa im Fall von Erbstreitigkeiten, oder wenn es nicht wirtschaftlich zumutbar ist, die Wohnung instand zu setzen. Dann gibt es umfassende Sanierungen usw. usf. Es gibt also sehr viele Begründungen. Deswegen sind diese Begründungen die Schlupflöcher, die am Ende genutzt werden können. (Elke Barth (SPD): Es erlaubt auch längere Leerstände! Nicht generelle!) – Es gibt auch längere Leerstände. Frau Barth, Sie haben genau den Grund genannt, warum es vielleicht auch einmal längere Leerstände gibt: Man spekuliert, dass, wenn man das Haus leer stehen hat und umfassend saniert, was nach diesem Gesetz nicht verboten ist, man die Wohnung dann einzeln als Eigentumswohnung gewinnbringend verkauft. Das Problem ist, dass Sie genau das nicht mehr unterbinden wollen. Sie wollen nämlich diesen Genehmigungsvorbehalt – dazu komme ich gleich noch – auslaufen lassen. Damit machen Sie genau Tür und Tor für diese Fälle auf, die Sie als spekulativen Leerstand bezeichnen. Deswegen halten wir das für grundfalsch, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Tanja Jost (CDU)) Sie gehen zwar mit dem Gesetzentwurf einen Schritt in die richtige Richtung, aber Sie gehen drei Schritte zurück. Auch das ist der Grund, warum die CDU-Fraktion gelächelt hat. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Bei Ihnen lächelt jetzt keiner!) Sie bekommen ein Instrument, nämlich das Leerstandsgesetz. Dieses Leerstandsgesetz ist, wie gesagt, löchrig wie ein Schweizer Käse. Drei Dinge werden gestrichen: Erstens wird der Genehmigungsvorbehalt in angespannten Wohnungsmärkten bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gestrichen, der auslaufen soll. (Tanja Jost (CDU): Kauf bricht Mietrecht nicht!) Zweitens. Nicht nur in diesen angespannten Wohnungsmärkten hatten die Kommunen die Möglichkeit, sondern sie hatten auch die Möglichkeit per Satzung dort, wo keine angespannten Wohnungsmärkte sind, zu unterbinden, dass massenhaft preiswerte Mietwohnungen – wir wissen das – in teurere Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Der dritte Punkt, der die CDU lächeln lässt, ist, dass die Kündigungssperrfrist für die Menschen, die davon betroffen sind, wenn die Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, geschleift wird. Ich halte es sehr zynisch, genau da anzusetzen. Das sind diese drei Schritte zurück. Das halten wir falsch. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
