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Arno Enners

AfD 25.06.2025 Sitzungen 21/43

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beraten heute über den Reformstaatsvertrag und den sechsten Medienänderungsstaatsvertrag. Beginnen möchte ich meine Ausführungen mit dem sechsten Medienänderungsstaatsvertrag. Ziel soll sein, den Jugendmedienschutz zu modernisieren. Gewiss, der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor altersunabhängigen und/oder schädlichen Inhalten ist und bleibt ein legitimes und wichtiges Anliegen. Dazu bekennt sich die AfD-Fraktion uneingeschränkt. (Beifall AfD) Was hier als Schutzmaßnahme ausgegeben wird, ist in Wahrheit ein subtiler Eingriff in digitale Grundfreiheiten nicht nur für Anbieter, sondern auch für Nutzerinnen Nutzer. Der Vertrag verpflichtet Anbieter von Betriebssystemen, Apps und Telemedien zu umfassenden schen Kontrollfunktionen. Das sind beispielsweise filter, Zugangsbeschränkungen und Bewertungsmechanismen. Der Staat definiert, was wie zugänglich sein auch über jugendgefährdende Inhalte hinaus. Damit eine schleichende Etablierung einer Zensurinfrastruktur unter dem Deckmäntelchen des Jugendschutzes. Wir das für unverhältnismäßig. (Beifall AfD – Zuruf Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Eltern brauchen in der digitalen Welt sachliche Unterstützungsangebote, aber keine staatlich verordnete Kontrolle über die Endgeräte ihrer Kinder. Zur Erinnerung: Der Erziehungsauftrag liegt nach Artikel Absatz 2 des Grundgesetzes nicht beim Staat, sondern den Eltern. (Beifall AfD) Abgesehen davon hinken die vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen in Zeiten von VPN-Angeboten und Co. der schen Entwicklung sowieso hinterher. Meine Damen und Herren, noch bedenklicher ist der formstaatsvertrag, der den öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren soll. Die AfD befürwortet sehr wohl Reform, allerdings eine echte, grundsätzliche, nachhaltige und dem Auftrag folgende Reform. Was uns aber hier vorgelegt wird, ist das Gegenteil. handelt sich um eine Ausweitung des Aufgabenprofils neue Gremien, neue Kanäle und neue Onlineangebote, les zulasten der Beitragszahler und in einer inhaltlichen Darbietung, die aus unserer Sicht teilweise nicht mehr Grundversorgungsauftrag entspricht. (Beifall AfD) Zentrale Begriffe wie Gesellschaftsdialog, gemeinwohlorientierte Plattformstrategie oder interaktive Partizipation klingen nett, sind aber Ausdruck eines Trends zur intendierten Medienlenkung. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten sollen mit Milliardenbeiträgen digitale Meinungsräume prägen, ausbauen dominieren, während kritische Stimmen in vielen oft außen vor bleiben. Medienvielfalt sieht anders aus. Die AfD fordert eine Verschlankung des öffentlich-rechtlichen Systems. Es braucht keine Dutzende Hörfunkwellen, keine auf Zielgruppen getrimmten Jugendkanäle mit weise fragwürdigem Bildungsangebot, keine tiefgreifenden Digitalstrategien, deren Inhalte kaum vom privaten enangebot zu unterscheiden sind, wohl aber finanziell Bürger zwangsweise getragen werden müssen. Meine Damen und Herren, das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentlich-rechtlichen Medien ist – dies besonders beim jüngeren Publikum – nicht wirklich gut. Daher als Parlament unsere Aufgabe, bei Missständen gegenzusteuern und nicht diesen Zustand durch die Billigung Strukturen auch noch zu zementieren. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, wir stehen für Medienfreiheit, für Selbstverantwortung in der Erziehung und für nen funktionalen, unabhängigen und schlanken öffentlichund rechtlichen Rundfunk. Vor allem aber stehen wir für den mündigen Bürger, aber nicht für seine medienpädagogische techni- Bevormundung. AltersIm Namen meiner Fraktion komme ich zu der Schlussfolgerung, dass wir beide Verträge aufgrund grundsätzlicher, darf, verfassungsrechtlicher und medienpolitischer Erwägungen droht in dieser Form wohl ablehnen werden. – Vielen Dank. halten (Beifall AfD)

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