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Vanessa Gronemann

GRÜNE 25.06.2025 Sitzungen 21/43

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innenminister hat quasi vorausgesagt, wie die Argumentation der AfD sein würde; insoweit ist das nicht überraschend. (Zurufe AfD) Sie haben erneut so getan bzw. unterstellt, dass der Verfassungsschutz als Instrument genutzt würde, um Sie politisch zu verfolgen. (Zuruf AfD: Ist doch so! – Weitere Zurufe AfD) Ich habe es hier schon tausendmal gesagt: Wenn Sie tatsächlich politisch verfolgt würden, hätten Sie nicht die Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen, was Sie ja auch tun. Wir leben in einem Rechtsstaat, und der Verfassungsschutz arbeitet rechtsstaatlich. Das können Sie einfach mal anerkennen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und Freie Demokraten – Zurufe AfD) Jetzt möchte ich aber zu dem Gesetzentwurf reden. In dem vorgelegten Gesetzentwurf haben wir mehrere Änderungen, die unterschiedliche Aspekte betreffen. Ich fange einmal mit den aus unserer Sicht eher unkritischen Punkten an, dem Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz. Der Staatsgerichtshof hatte mit seiner Entscheidung vom 6. März 2025 eine Verletzung des Zitiergebots festgestellt. Dies soll mit dem Bezug auf die entsprechende Grundrechtseinschränkung korrigiert werden. Zudem wird auch § 27 neu gefasst. Das ist folgerichtig, und das begrüßen wir ausdrücklich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch ein Großteil der Änderungen am Verfassungsschutzgesetz ergibt sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus 2024. Hier geht es zum Beispiel wie bei der Frage der Beobachtungsbedürftigkeit darum, die bisherigen Regelungen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anzupassen. Auch das halten wir an der Stelle für vollkommen richtig. Ein Punkt, den wir ausdrücklich begrüßen, ist die Rechtsgrundlage für die Öffentlichkeitsarbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz. Der Verfassungsschutz muss die Möglichkeit haben, die Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen zu unterrichten und sie davor zu warnen; denn auch das ist ein Bestandteil der Prävention, die der Verfassungsschutz leisten muss. Deshalb unterstützen wir das an der Stelle und halten es für absolut richtig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Ein weiterer Punkt ist die Frage der Speicherdauer von Daten minderjähriger Personen. Hier soll die Behördenleitung im Einzelfall und ausnahmsweise entscheiden können, dass die Speicherhöchstdauer von fünf Jahren überschritten werden kann. Leider ist es tatsächlich so, dass sich immer jüngere Menschen radikalisieren. Es ist sogar die gezielte Strategie unter anderem von Rechtsextremisten, gerade junge Menschen anzusprechen, etwa über TikTok, rechte Influencer usw. Ich erinnere hier an den 14-Jährigen aus dem Lahn-Dill-Kreis, der unter Tatverdacht steht, Mitglied der sogenannten Letzten Verteidigungswelle zu sein, einer mutmaßlich rechten Terrorzelle, oder an den geplanten Angriff von fünf Neonazis zwischen 15 und 19 Jahren auf einen schwulen Mann in Wetzlar im letzten Jahr. Das ist eine besorgniserregende Entwicklung, und daher halte ich die Änderung inhaltlich auch für nachvollziehbar. Ich halte es aber auch für notwendig, gerade vor dem Hintergrund, dass es hier um Minderjährige geht und dass es eine Ausnahme sein soll, dass es eine gesetzliche Verpflichtung geben sollte, der PKV über eine solche Entscheidung der Behördenleitung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu berichten und auch die Gründe für diese Entscheidung zu erläutern. Das wäre aus meiner Sicht vor allem deswegen sinnvoll, weil es insgesamt die Balance zwischen Befugnissen und Kontrolle wahrt. Unabhängig davon, ob man ohnehin in der PKV berichten würde, wäre die gesetzliche Verpflichtung eine Möglichkeit, um hier mehr Akzeptanz und Vertrauen in diese Entscheidungen im Einzelfall zu schaffen. Wir halten das an dieser Stelle sinnvoll. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kommen wir zu dem Teil, der wahrscheinlich sowohl diesem Haus als auch in der Bevölkerung am kritischsten gesehen wird. Die Landesregierung plant, dem hessischen Verfassungsschutz die Befugnis zur sogenannten durchsuchung zu erteilen. Das ist ein Instrument, das in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger eingreift, tiefer, als es jede Hausdurchsuchung könnte. Es ist Instrument, das technisch komplex ist und gewisse mit sich bringen kann, wenn zum Beispiel Sicherheitslücken in IT-Systemen nicht geschlossen werden, weil sie für den Zugriff benötigen könnte. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht ohne Grund Grundrecht der Gewährleistung auf Vertraulichkeit die Integrität informationstechnischer Systeme mehrfach betont. Es hat erkannt, dass der Zugriff auf unsere len Systeme einen besonders schweren Grundrechtseingriff darstellt, einen Eingriff, der nur unter den strengsten aussetzungen zulässig sein kann. Deshalb versehen wir den Punkt, ob der Verfassungsschutz die Möglichkeit bekommen soll, diese Onlinedurchsuchungen durchzuführen, noch mit einem großen Fragezeichen. Es ist ja so, dass die Strafprozessordnung die Möglichkeit der Onlinedurchsuchung schon jetzt vorsieht. Auch HSOG sieht die Möglichkeit der Onlinedurchsuchung Gefahrenabwehr vor. Ich möchte an dieser Stelle einmal eine Frage aufwerfen. Ich glaube, die Möglichkeit im HSOG existiert seit Jahren. Ich weiß nicht, wie oft davon Gebrauch worden ist. Ich weiß nur, dass 2022 und 2023 insgesamt einmal die Möglichkeit der Onlinedurchsuchung wurde. Wir wissen, dass die Anforderungen, sowohl nisch als auch rechtlich gesehen, wahnsinnig hoch Ich glaube, vor diesem Hintergrund muss man schon Frage stellen, ob der Verfassungsschutz diese Onlinedurchsuchung braucht. Kann er überhaupt mit diesem Instrument arbeiten? Wenn ja, zu welchem konkreten Zweck? Die wehr konkreter Gefahr wird in diesem Gesetz genannt. ist ja eigentlich originäre Aufgabe der Polizei, weswegen sich für uns die Frage stellt, wie es sich hier mit der diarität verhält. Sie sehen, wir haben noch viele Fragezeichen. Ich dass wir sie im Rahmen der Anhörung und der Beratung im Ausschuss beantworten können. Es ist unsere Aufgabe, uns für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger setzen. Es ist aber auch unsere Aufgabe, ihre Freiheit ihre Grundrechte zu verteidigen. Beides gehört zusammen, und dafür setzt sich auch der Verfassungsschutz ein. sind daher gespannt auf die Anhörung und auf die tung im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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