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Robert Lambrou

AfD 15.05.2025 Sitzungen 21/41

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir wissen alle, dass die Kommunen mit der Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern überlastet sind. Eine Entlastung ist dringend nötig. Ebenso ist uns allen hier bekannt, dass Abschiebungen abgelehnter und ausreisepflichtiger Asylbewerber immer wieder daran scheitern, dass diese nicht an der Wohnadresse angetroffen werden oder abgetaucht sind. Ein längerer Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung würde in vielen Fällen zur Lösung des Problems beitragen. Deutlich mehr Abschiebungen könnten erfolgreich durchgeführt werden. Ganz besonders trifft das auf sogenannte Dublin-Fälle und Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern zu. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Nach Auskunft von Innenminister Poseck lag im Jahr 2024 die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Asylbewerbern in der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung bei 56 Tagen – noch nicht einmal zwei Monate, meine Damen und Herren. Dabei liegt die Verfahrensdauer für BAMF-Entscheidungen in Hessen bei rund zwölf Monaten. Hinzu kommen durchschnittlich 24 Monate Verfahrensdauer bei den hessischen Verwaltungsgerichten. Bis zur endgültigen Entscheidung vergehen also durchschnittlich drei Jahre. Das bedeutet, dass viele Asylbewerber die hessische Erstaufnahmeeinrichtung in Richtung Kommunen verlassen, bevor auch nur eine BAMF-Entscheidung vorliegt – geschweige denn, die abschließende juristische Entscheidung. Selbst wenn der Anteil von Asylbewerbern, der aus der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung auf andere Bundesländer verteilt wird und sich deshalb nur wenige Tage in der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung aufhält, aus diesen 56 Tagen herausgerechnet wird, bleibt ein erheblicher Anteil an Asylbewerbern übrig, der ohne zwingenden Grund früher als notwendig an die Kommunen zugewiesen wird. Und ich frage: Warum ist das so? (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Schauen wir uns einmal den Status quo in Hessen an: Pflicht, in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes zu leben, wird gemäß § 48 Nr. 1 des Asylgesetzes die Zuweisung in die Kommune gemäß § 50 Absatz 4 Asylgesetzes beendet. Noch einmal: Die Pflicht, in Aufnahmeeinrichtung zu leben, wird durch die Zuweisung in die Kommune beendet. Gemäß § 2 Absatz 2 Satz des Landesaufnahmegesetzes ist das Regierungspräsidium Darmstadt für die Zuweisung zuständig. Darüber hinaus hat das Land Hessen bisher keine Regelungen darüber getroffen, wie lange Asylbewerber mindestens in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben Dabei räumt § 47 des Asylgesetzes den Bundesländern ausdrücklich ein, eine eigene Regelung zu treffen: „Die Länder können regeln, dass Ausländer chend von Absatz 1 verpflichtet sind, bis zur scheidung des Bundesamtes über den Asylantrag und im Falle der Ablehnung des Asylantrags als fensichtlich unbegründet oder als unzulässig bis Ausreise oder bis zum Vollzug der Abschiebungsandrohung oder -anordnung in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung, längstens für 24 Monate, zu wohnen.“ 24 Monate. Es ist völlig unverständlich, weshalb die sche Landesregierung an dieser Stelle trotz der Hilferufe der Kommunen, die oft von SPD- und CDU-Bürgermeistern regiert werden, und der Probleme bei Abschiebungen noch keine Regelung für Hessen getroffen hat. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Es wird noch nicht einmal die bereits bestehende lichkeit der Wohnsitzverpflichtung von 18 Monaten schöpft. Andere Bundesländer, wie zum Beispiel haben längst eigene Regelungen zum längeren getroffen. Dabei hat die schwarz-rote Koalition selbst Handlungsbedarf erkannt. Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag: „Gleichzeitig werden wir die Residenzpflicht regeln, sodass Ausländerinnen und Ausländer pflichtet werden, bis zur Entscheidung des amtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Asylantrag und im Falle der Ablehnung Asylantrags als offensichtlich unbegründet oder unzulässig bis zur Ausreise oder bis zum Vollzug Abschiebungsandrohung oder -anordnung in der ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung, längstens jedoch für 24 Monate, zu wohnen.“ Jetzt stellt sich doch die Frage: Wieso haben Sie das über einem Jahr im Amt immer noch nicht umgesetzt? (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Zuständig ist Ministerin Hofmann vom Koalitionspartner SPD. Sie hat die Fachaufsicht über das Regierungspräsidium Darmstadt als Zuweisungsstelle. Im Februar erklärte Frau Ministerin Hofmann im Arbeits- und politischen Ausschuss, dass man eine Arbeitsgruppe angesetzt habe, um eine Konzeption zu erarbeiten. konnte oder wollte die Sozialministerin dazu im Ausschuss nicht sagen. Seitdem ist mehr als ein Jahr vergangen. Vielleicht es auch deswegen so lange, weil der Fokus der rin gar nicht so sehr auf der Entlastung der Kommunen liegt, sondern auf der Entlastung der Erstaufnahmeeinrich-Die tungen, wie man aus einer Antwort der Ministerin auf eine Hessen Kleine Anfrage der GRÜNEN schließen darf. Ich zitiere durch aus dieser Kleinen Anfrage: des „Durch ein kontinuierliches enges Monitoring des einer Zugangsgeschehens und einen regelmäßigen Austausch mit den Gebietskörperschaften konnte der Umfang der Zuweisung im gesamten Jahr 2024 konstant zwischen 250 bis zu rund 450 Personen (im Durchschnitt 323 Personen) zur Entlastung der eigenen EAEH aufrechterhalten werden.“ sollen. (Beifall AfD) Zur Entlastung der Erstaufnahmeeinrichtung also. Zurück zu unserem Antrag und unseren konkreten FordeabweiEnt- rungen: Erstens. Wir fordern die Landesregierung auf, umgehend ofeine rechtliche Regelung zu erlassen, mit der eine Wohnzur sitzverpflichtung in der Erstaufnahmeeinrichtung in allen gesetzlich zulässigen Fällen von 18 bzw. 24 Monaten in Form einer Verordnung oder als gesetzliche Regelung bejedoch stimmt wird. Hier bietet sich beispielsweise das Landesaufnahmegesetz an. HessiZweitens. Wir fordern die Landesregierung auf, Ausländer frühestens nach Ablauf der in § 47 Asylgesetz genannten jeweils längstmöglichen Wohnsitzverpflichtung in der Erstaufnahmeeinrichtung an die Kommunen zuzuweisen. Natürlich gibt es gesetzlich geregelte Ausnahmen, zum Beispiel für Familien mit Kindern. Aber in allen anderen Fällen kann und muss der zulässige Zeitrahmen für eine MögWohnsitzpflicht in der Erstaufnahmeeinrichtung voll ausausgegeschöpft werden. Bayern, Verbleib (Beifall AfD) den Drittens. Wir fordern die Landesregierung auf, die für eine Verlängerung der Wohnsitzverpflichtung erforderlichen zusätzlichen Kapazitäten in der Erstaufnahmeeinrichtung zu besser schaffen. Die Erstaufnahmeeinrichtung ist im Moment aber vernoch nicht einmal zur Hälfte ausgelastet, und die Zahlen Bundesfür Neuankömmlinge sind rückläufig. Kurzfristig wäre also über keine Erweiterung der Kapazitäten erforderlich, um unsere des Forderungen und das, was im Koalitionsvertrag steht, umals zusetzen. der für (Beifall AfD) Insofern halte ich fest: Eine Entlastung der Erstaufnahmeeinrichtung, wie die Ministerin es formulierte, ist ganz nach sicher nicht nötig. Zurzeit sind die Hauptherkunftsländer bei den zugewiesenen Asylbewerbern Afghanistan, Syrien und die Türkei. Die Entscheidungen für Syrien sind ausgesetzt. Es dürften also keine Zuweisungen in die Kommunen mehr folgen. Für die Türkei ist die Anerkennungsquote sehr niedrig. Auch Asylbewerber aus der Türkei sollten mit 2024 Ausnahme von Familien nicht mehr vor Ablauf der von Sozialuns beantragten 18 bzw. 24 Monate aus der Aufnahmeeindar- richtung in die hessischen Kommunen zugewiesen werden. Mehr Fazit: Mit unserem Antrag fordern wir die schwarz-rote Landesregierung auf, etwas umzusetzen, was sie selbst ausweislich ihres Koalitionspapieres für notwendig und dauert machbar befunden hat, aber bisher nicht umgesetzt hat. – MinisteVielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Anhaltender Beifall AfD)

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