Martina Feldmayer
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Anlass für unsere heutige Aktuelle Stunde ist der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung. Es wurde zwar vieles kritisiert beim Schutz für Mieterinnen und Mieter, aber im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ist doch mehr für Mieterinnen und Mieter drin als hier in Hessen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erfreulich ist, dass die Mietpreisbremse fortgesetzt wird; das machen wir auch hier in Hessen. Was aber sehr bitter für die Mieterinnen und Mieter in Hessen ist, ist, dass der Genehmigungsvorbehalt in Hessen auslaufen soll. Hier geht es um die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Da haben bis zum Jahresende die Kommunen in Hessen die Möglichkeit, das zu versagen, wenn das geschehen soll. Aber die Bundesregierung ermöglicht jetzt, fünf Jahre lang den Bundesländern diese Verordnung zu verlängern. Hessen möchte es nicht machen, so steht es im Koalitionsvertrag dieser Koalition. Wir fordern diese Koalition und die Regierung mit unserem Antrag auf, diese Möglichkeit zu ergreifen, die der neue Koalitionsvertrag auf Bundesebene bietet, und den Genehmigungsvorbehalt in Hessen fortzusetzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben steigende Mieten in Hessen. Wir haben steigende Mieten in den Ballungsräumen. Wir haben Mieterinnen und Mieter, die sich ihre Wohnung nicht mehr leisten können. Wir haben Angebotsmieten von 20 Euro pro Quadratmeter. Das ist ein wirkliches soziales Problem. Wenn es noch dazu kommt, dass Mieterinnen und Mieter ihr Haus verlassen müssen, weil das Haus verkauft worden ist und weil die einzelnen Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden – wir wissen, es gibt Mittel und Wege, die Mieterinnen und Mieter zum Auszug zu bringen, etwa durch Luxussanierungen, und was es da noch alles gibt –, dann sehen sie sich mit Angebotsmieten von 20 Euro pro Quadratmeter in Frankfurt konfrontiert. Sie müssen sich eine neue Wohnung suchen und werden aus ihren Quartieren verdrängt. Deswegen ist es ganz wichtig, dass dieser Genehmigungsvorbehalt in Hessen fortgesetzt wird und nicht ausläuft. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Vorgängerregierung in Hessen hat es ermöglicht, dass es diesen Schutz vor der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gibt, Herr Al-Wazir hat es noch auf den Weg gebracht. Die SPD hat heftig kritisiert, dass der Genehmigungsvorbehalt nicht schon ab der ersten Wohnung greifen würde; er gilt jetzt ab der sechsten Wohnung. Sie haben es heftig kritisiert. Liebe Genossinnen und Genossen, dann kommen Sie an die Regierung, und was machen Sie? Sie streichen es komplett. Zum Ende dieses Jahres soll dieser Genehmigungsvorbehalt auslaufen. Das ist wirklich falsch. Das ist ganz schlecht für die Mieterinnen und Mieter hier in Hessen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dieser Genehmigungsvorbehalt hat gewirkt. Es geht nicht um irgendetwas, sondern um ein sehr wirksames Instrument des Schutzes der Mieterinnen und Mieter. Wenn man sich zum Beispiel den Immobilienmarktbericht 2024 für Frankfurt anschaut, bemerkt man, dass genau aufgelistet ist, wie viele Mietwohnungen zwischen 2021 und 2024 in Eigentumswohnungen umgewandelt worden sind. 2021 wurden so in Frankfurt 842 Wohnungen umgewandelt. Im Immobilienmarktbericht 2024 zeigt sich, dass es 2023 nur 80 Wohnungen waren. Also: Der Genehmigungsvorbehalt ist ein extrem effektives Mittel, um Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen. Deswegen muss dieses Instrument beibehalten werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Minister sagte immer, das Eigentumsrecht gehe nicht gegen das Mietrecht. (Zustimmung Minister Kaweh Mansoori) – Genau. – Das heißt, das Mietrecht besteht weiter fort. Das stimmt. Die Mieterinnen und Mieter haben sogar einen speziellen Kündigungsschutz, wenn die Wohnung umgewandelt wird. Aber es ist doch besonders zynisch, dass gerade diese Regierung diesen Kündigungsschutz dann noch um zwei Jahre kürzen will. Sie sagen: Der Kündigungsschutz gilt weiterhin; man hat weiterhin einen Mietvertrag. – Im gleichen Atemzug streichen Sie zwei Jahre Kündigungsschutz auf Kosten des Schutzes von Mieterinnen und Mietern. Das ist wirklich zynisch. Wir halten das für falsch. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Nur bei Eigenbedarf! –
