Markus Fuchs
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich kurzfassen, weil der Kern eigentlich unstrittig ist. Immer wenn wir über Digitalisierung sprechen, wie es während des letzten Plenums nach der Regierungserklärung sehr ausgiebig der Fall war, steht das Thema Ausbau der digitalen Infrastruktur ganz oben auf der Prioritätenliste aller Redner. Zur digitalen Infrastruktur gehört ein flächendeckendes Mobilfunknetz elementar dazu. Dass wir in Hessen noch ein paar Hausaufgaben zu machen haben, ist kein Geheimnis, und auch hier im Hause ist das ein Dauerthema; das müssen wir jetzt nicht ausführlich erläutern. Ich sprach es bereits letztens an. Letztlich hat das Land Hessen nur zwei Möglichkeiten, um den er- und gewünschten Ausbau des Mobilfunknetzes voranzutreiben: erstens durch die Vergabe von Fördermitteln, was aber bisher nur sehr bedingt erfolgreich war. Ich möchte nur an die hier schon mehrfach besprochene Tatsache erinnern, dass im Zeitraum von 2020 bis Ende 2024 nur fünf Förderbescheide erlassen wurden und dann allerdings kein einziger Mobilfunkmast durch das Förderprogramm errichtet wurde; man kann die Unternehmen ja nicht dazu zwingen. Die zweite Möglichkeit, die das Land hat, um den Ausbau des Mobilfunknetzes voranzutreiben, ist, den Netzbetreibern so wenige Hürden wie möglich in den Weg zu stellen. Das Zauberwort lautet „Entbürokratisierung“. Genau hier setzt dieses Gesetz an, und das ist auch gut so. (Beifall AfD, Sascha Herr und Maximilian Müger (fraktionslos)) Im Kern ist die hier vorgeschlagene Änderung der Hessischen Bauordnung nicht umstritten, weder in der Politik noch in der Wirtschaft. Wie wir den schriftlichen Stellungnahmen entnehmen konnten, stößt der Gesetzentwurf bei Wirtschaftsverbänden und Unternehmen auf breiteste Zustimmung. Das muss ich hier auch nicht in extenso ausführen. Der einzige relevante Kritikpunkt, der von dieser Seite kam, ist der Wunsch, die Genehmigungsfiktion noch mit einer Vollständigkeitsfiktion zu verbinden. Der Punkt ist durchaus valide, stellt aber aus unserer Sicht keinen Grund dar, dieses Gesetz abzulehnen. Ein Einwand, der uns tatsächlich etwas bedenklich stimmt, ist die Kritik des Hessischen Städtetags und des Hessischen Städte- und Gemeindebunds, die beide unisono kritisieren, der vorgelegte Gesetzentwurf würde den Kommunen jegliche Eingriffsmöglichkeit bei der Errichtung von Antennenanlagen nehmen und damit die kommunale Planungshoheit einschränken. Das wiegt aus unserer Sicht durchaus schwer. Interessant finde ich, dass wir gestern noch bei der Debatte zur Grundsteuer C ausführlich über die kommunale Selbstverwaltung gesprochen haben. Diese scheint hier jetzt nicht mehr so relevant zu sein. Der Gesetzentwurf ist im Kern zu begrüßen. Aus den gerade genannten Gründen können wir ihm aber nicht zustimmen. Die AfD-Fraktion votiert deswegen mit Enthaltung. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
