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Prof. Dr. R. Alexander Lorz

14.05.2025 Sitzungen 21/40

Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist nicht das erste Mal, dass wir uns in diesem Hohen Hause mit der Grundsteuer und ihrer Reform beschäftigen, weder in dieser Legislaturperiode noch in dieser Plenarrunde. Ich nutze sehr gerne die Gelegenheit, um die wichtigsten grundlegenden Aspekte dieser Steuer noch einmal zu konstatieren. Die Grundsteuer dient maßgeblich der Finanzierung der Kommunen oder, um noch genauer zu sein, der kommunalen Infrastruktur, von der nicht nur, aber insbesondere die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer profitieren. Wie bei allen Steuern sollten ihre Berechnung transparent und für die Bürgerinnen und Bürger verlässlich, ihre Erhebung möglichst einfach und ihr Aufkommen tendenziell stabil sein. Dazu steht der vorliegende Gesetzentwurf der GRÜNEN tendenziell im Widerspruch, weil er das von uns gewählte Flächen-Faktor-Verfahren – wir haben uns darüber gestern schon unterhalten – komplizierter macht und ein Sonderregime für eine bestimmte Fallkonstellation schafft. Dem steht freilich ein lobenswertes Ziel gegenüber, nämlich die Energiewende voranzubringen und den Ausbauzielen für die erneuerbaren Energien in Hessen näher zu kommen, indem Landwirtinnen und Landwirte, wenn sie ihre Ackerflächen mit Photovoltaikanlagen bestücken möchten, davon nicht durch die steuerliche Behandlung abgeschreckt werden sollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen haben wir auch das Ziel einer Absenkung der Grundsteuer für diese Sachlagen im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Was ich bereits vor fast einem Jahr, im Juni 2024, in diesem Hohen Hause gesagt habe, gilt auch weiterhin: Die Landesregierung ist einer entsprechenden Steuerermäßigung für Grundstücke mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen gegenüber aufgeschlossen. Aber zwei Fragen sind damit noch nicht beantwortet, zum einen die Frage nach Art und, vor allem, Höhe dieser Ermäßigung und zum anderen die Frage nach ihrem richtigen Timing. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem müssen wir Rücksicht darauf nehmen, dass jede Ermäßigung an dieser Stelle Einnahmenausfälle für die Kommunen bedeutet. Deswegen haben die Kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf ihre Ablehnung geäußert bzw. für eine Verschiebung des Vorhabens oder jedenfalls für eine bescheidenere Ermäßigung plädiert, als der vorliegende Gesetzentwurf sie vorsieht. Meine Damen und Herren, ich sage, wir müssen diese Bedenken ernst nehmen. Die Kommunen sind – ich glaube, dem wird in diesem Kreis niemand widersprechen – gerade in einer sehr schwierigen finanziellen Situation. Sie stecken in der Schere zwischen einer sehr dynamischen Ausgabenentwicklung und einer Einnahmesituation, die derzeit noch auf allen staatlichen Ebenen hinter den tungen zurückbleibt. Darüber haben wir in diesem schon mehrfach diskutiert. Ich fürchte, dass uns die laufende Steuerschätzung, deren Ergebnisse wir noch dieser Woche bekommen werden, in dieser Hinsicht keine Entwarnung signalisieren wird. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, plädiere dafür, dass wir uns die Zeit nehmen, Umfang und täten einer potenziellen Steuerermäßigung für FreiflächenPhotovoltaik noch einmal genau zu betrachten und abzuwägen. Vielleicht sollten wir eine Zeit abwarten, der die wirtschaftliche Entwicklung, und damit die einnahmen, wieder nach oben zeigt und sich die finanzielle Situation auch der Kommunen wieder rosiger Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung in lin enthält dafür vielversprechende Ansätze. Wie wäre wenn wir diese sich einfach erst einmal entfalten ließen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD)

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