Esther Kalveram
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und legen! Ich habe mir, ähnlich wie Frau Dahlke, in der bereitung auf die heutige Debatte das Protokoll der durchgelesen, die wir hier vor fast einem Jahr – es wirklich lange her – geführt haben. Keines der inhaltlichen Argumente, die wir damals vorgetragen haben, war und falsch. Der Gesetzentwurf, von den GRÜNEN eingebracht, ist Grunde das Ergebnis schwarz-grüner Beratungen aus letzten Wahlperiode. Frau Dahlke hat auch das Wir haben als SPD-Fraktion in der letzten Wahlperiode nen ähnlichen Antrag eingebracht. Er trug den Titel sisches Grundsteuergesetz ändern – Grundsteuer A für Freiflächen-Photovoltaikanlagen bebaute land- und wirtschaftliche Flächen“. Schwarz-Grün hat diesen damals abgelehnt. Im schwarz-roten Koalitionsvertrag gibt es eine Passage auch die wurde eben schon erwähnt –, nach der wir ander vereinbart haben, dass wir bei landwirtschaftlichen Flächen, die durch Nutzung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu gewerblichen Flächen werden, eine der Grundsteuer erreichen wollen. Im Grunde liegen alle also in der Zielsetzung ziemlich nahe beieinander oder jedenfalls nicht so weit voneinander entfernt, wie vermuten könnte. Kollege Reul hat den Vorschlag gemacht – auch das gesagt worden –, dass wir unsere Ideen im Ausschuss meinsam weiterentwickeln sollten. Diesen Weg sind auch gegangen. Wir haben über den Gesetzentwurf Ausschuss beraten, und wir haben eine wirklich gute, fassende Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Die Aussagen der Anzuhörenden waren nicht immer eindeutig positiv, wie uns die GRÜNEN heute hier zu klären versuchen. Es gab – auch das ist schon angedeutet worden – durchaus auch nachvollziehbare Vorbehalte Blick auf die Auswirkungen, die das Vorhaben mit bringen würde. Wir als Koalition haben im Laufe der Beratungen stellt, dass wir die Umsetzung dieses Gesetzentwurfs de jetzt und so, wie er uns vorliegt, nicht für zielführend halten. Der Gesetzentwurf hat nämlich Auswirkungen das ist eben vom Kollegen Müller schon erläutert den –, die wir als Koalition so nicht haben wollen. schoben heißt aber nicht aufgehoben. In der Sache sind uns nach wie vor eigentlich einig. Diesem Gesetzentwurf stimmen wir aber nicht zu. Ein Koalitionsvertrag – es möge mir erlaubt sein, das einmal zu sagen – gilt für fünf Jahre und eben nicht nur lange, wie es die GRÜNEN meinen, und dieser Vertrag im Übrigen auch noch bei der dritten Lesung. (Beifall SPD und CDU) Wir werden zu gegebener Zeit einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen. Auch das ist schon gesagt worden. leicht stimmen die GRÜNEN diesem dann ja zu. (Beifall SPD und CDU)
