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Daniel May

GRÜNE 14.05.2025 Sitzungen 21/40

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und der Kollegen! Auch der verehrte Staatsminister wollte in seinem Redebeitrag auf den Gesetzestext eingehen. Er hat diesem ihn aber nicht ganz griffsicher parat. Ich glaube, ich muss dazu noch ein paar Takte sagen. Es geht um den Unterschied, weshalb wir einen Änderungsantrag eingebracht haben. Das, was Sie beantragen, ist letztlich ein Verbot für alle digitalen Endgeräte. Das lese ich Ihnen noch einmal vor. Eben ging das nicht ganz so flüssig, weil meine Handschrift nicht ganz so flüssig war. Aber mit diesem Gerät geht das natürlich ganz hervorragend. „Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen ist die Verwendung von privaten …“ Quatsch, das ist ja meiner, Entschuldigung. (Heiterkeit) Jetzt bin ich beim richtigen. Da haben Sie etwas von „privaten“ gehört. Da haben Sie sich schon gefreut. – Das ist Ihrer. Jetzt kommt der richtige Text. „Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen ist die Verwendung von mobilen digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude und auf dem Schulgelände grundsätzlich unzulässig.“ Das steht in dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD, Drucks. 21/2048. Das betrifft also alle Endgeräte, auch diejenigen, die im schulischen Kontext angeschafft wurden. So viel dazu. Ich komme zum Thema Anhörung. Da ist auch das eine oder andere behauptet worden. Weil wir schon geahnt hatten, was da geschehen würde, hatten wir eine öffentliche Sitzung des Kultuspolitischen Ausschusses beantragt. Sie können ganz genau nachlesen, wie der Beratungsverlauf war. Es war die Opposition der Fraktionen der GRÜNEN und der Freien Demokraten, die darauf gedrängt haben, dass wir eine mündliche Anhörung mit einer ordentlichen Frist im Ausschuss haben. Da haben Sie sich das eine und andere Mal verweigert. Das war unser Teil. Sie haben sich einer kritischen öffentlichen Debatte verweigert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Ich habe nur drei Minuten Redezeit. Es geht jetzt um das Medienbildungskonzept der Stadt Wiesbaden. Ich stelle Folgendes fest: Die Stadt Wiesbaden hat sich auf den Weg gemacht, um für alle Schülerinnen und Schüler zumindest an den Gesamtschulen ein digitales Endgerät anzuschaffen. Das ist genau das, was wir mit unserem Änderungsantrag als Ziel für ganz Hessen postulieren. Das ist etwas, was Vorbildcharakter hat. Herr Kollege Christian Wendel und der Herr Staatsminister haben darauf hingewiesen, dass uns alle nachahmen würden. Das stimmt nicht so ganz. Drüben tagt der Landtag von Rheinland-Pfalz. Er berät einen Gesetzentwurf, der dem ähnlich ist, der heute hier zur Abstimmung steht. Aber der wurde von der oppositionellen CDU vorgelegt. Sie können sich vielleicht nicht mehr vorstellen, dass es die CDU auch in der Opposition gibt. Ich würde es einmal so sagen: Dass dieser Gesetzentwurf dort eine Mehrheit finden wird, ist dann doch eher gewagt. Ich würde eine Wette dagegen eingehen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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