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Daniel May

GRÜNE 14.05.2025 Sitzungen 21/40

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und legen! Wie so oft im Leben ist es auch bei dem Gesetzentwurf, der jetzt vorliegt, so: Gut gemeint ist nicht tisch gut gemacht. Kommen wir erst einmal dazu, glaube ich, schon gut gemeint ist. Das möchte ich anerkennen: Dass der Minister im ten Jahr im Herbst eine Debatte losgetreten hat, ob nicht eine Regelung zur Nutzung privater Smartphones Schulen bräuchten, das war richtig. Ich fand auch den puls richtig, zu sagen: Lasst uns schauen, dass wir möglichst länderübergreifend, bundesweit eine einheitliche Regelung schaffen. Zwar gab es an den Schulen bisher schon einzelne gelungen durch Schulordnungen oder andere Beschlüsse, aber zu sagen: „Jetzt lasst uns einmal eine Regelung fen, die allgemein verständlich und auch möglichst mein gültig ist“, wäre sicherlich sinnvoll gewesen und te zur Akzeptanz geführt. Doch leider ist es dann eben ausgegangen, dass die versprochene allgemeine Lösung ganz Deutschland nicht gekommen ist. Auch das, was Koalitionsfraktionen CDU und SPD hier an Regelungen vorlegen, wird nicht zur hessenweit einheitlichen Regelung führen. Daher: Statt einer einheitlichen verständlichen gelung sehen wir hier eher größtmögliches Durcheinander. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Promny (Freie Demokraten)) Dieses Durcheinander entsteht durch die Widersprüchlichkeit des Gesetzes in sich und teilweise durch die über die zu rechtfertigenden Ziele hinausschießenden gelungen. Denn, lieber Kollege Christian Wendel, was denn der tiefere Sinn dabei sein, dass man per Gesetz einmal grundsätzlich alle digitalen Endgeräte verbietet damit auch solche, die vom Schulträger oder in Kooperation mit anderen Stellen für den schulischen Unterricht angeschafft wurden? Das kann mir keiner erklären. Ich wirklich schwer irritiert, dass der Redner der CDU-Fraktion abseits des Gesetzestextes nicht glaubt, dass es in seinem Gesetzentwurf gibt. Da würde ich dann einmal nachlesen, aber ich zitiere es auch gerne: „Zum Schutz … ist die … [Nutzung] von digitalen Endgeräten für Schülerinnen und … grundsätzlich unzulässig.“ Also: Mobile digitale Endgeräte für Schülerinnen Schüler – alle sind dort beschrieben. Das macht nun lich keinen Sinn. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und zelt Freie Demokraten) Es zeigt vielmehr, dass er den vollkommen falschen satz in diesem Bereich der Bildungspolitik hat: Nur den te – das ist keine Medienbildung aus einem Guss. Das Rücken haben auch die Anzuhörenden CDU und SPD ins Stammbuch geschrieben. Dabei hatten die Anzuhörenden nun wirklich sehr wenig Zeit. Das ist, finde ich, ein einmaliger Vorgang, dass ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von diesen nicht zu einer ordentlichen Anhörung gestellt wird. Die Frist für die Anzuhörenden betrug vier Wochen – das ist eben schon der einmal gesagt worden –, von denen zwei Wochen in den Osterferien lagen. (Zuruf Sebastian Sommer (Hochtaunus) (CDU)) Von daher war vom Beschluss bis zur Auswertung der Koltatsächliche Zeitdruck noch viel größer. automa- (Sebastian Sommer (Hochtaunus) (CDU): Sie wollwas, ten verzögern!) Das zeigt ganz deutlich, wie groß die Angst von CDU und letzSPD vor einer kritischen Debatte mit der Öffentlichkeit ist. wir in (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freie DemoImkraten und Robert Lambrou (AfD)) daraus Das hat aber die Anzuhörenden nicht aufgehalten. Wir haben viele wertvolle Hinweise bekommen. Wir haben diese Hinweise aufgenommen und haben die ZielvorstelRelung, die es in diesem Gesetzentwurf auch gibt, noch einmal nachgeschärft. Denn, das haben wir am Montag auch schafwieder beim VhU-Bildungsforum gelernt, die Anpassung allgevon schulischem Unterricht an geänderten technologischen hätKontext ist die große Aufgabe unserer Zeit. so für (Moritz Promny (Freie Demokraten): Das ist längst die überfällig!) Von daher freue ich mich, dass Sie anerkennen, dass wir Re- viel investiert haben. Dann sollten Sie aber auch den Schritt gehen und das aufnehmen, was die Experten uns gesagt haben; denn das ist notwendig: Wir brauchen klare Moritz Zielvorstellungen, um die digitale Transformation an unseren Schulen tatsächlich leben zu können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Deweit mokraten) Resoll Auch beim Einsatz von digitalen Endgeräten trennen die erst Koalition und uns Welten. Wie gesagt, ein Verbot aller und digitalen Endgeräte in der Schule kann doch nicht Sinn der Sache sein. bin (Zuruf Sebastian Sommer (Hochtaunus) (CDU)) Stattdessen brauchen wir doch ein Modell, dass alle Schüdas lerinnen und Schüler, zumindest ab der Mittelstufe, ein doch digitales Endgerät als Standardarbeitsgerät in der Schule verwenden. Deswegen haben wir unseren Änderungsanmobilen trag zum Schulgesetz auch so aufgebaut, dass wir sagen: Schüler Grundsätzlich zulässig sind natürlich solche Geräte, die für den Einsatz an der Schule angeschafft wurden, sei es vom Schulträger oder sei es in Kooperation mit den Eltern. – und Es kann doch nicht wahr sein, dass Geräte, die für den wirkUnterricht gekauft wurden, erst einmal verboten werden und dann wieder erlaubt werden sollen. Das sollte doch auch Ihnen einleuchten, dass das keinen Sinn macht. verein- (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie DeAn- mokraten – Zuruf Sebastian Sommer (Hochtaunus) Verbo- (CDU)) Der Einsatz von digitalen Medien im Unterricht ist auch das, was die Schülerinnen und Schüler sich wünschen. Heute hat der Bitkom-Verband eine repräsentative Umfrage veröffentlicht, aus der ich zitieren möchte: „86 % der Schülerinnen und Schüler wollen mit Laptops bzw. Notebooks lernen, … Fast neun von zehn Schülerinnen und Schülern (88 %) wünschen sich, dass digitale Lernmedien wie Lern-Apps, Lernplattformen oder digitale Arbeitsblätter stärker zum Einsatz kommen.“ Daher brauchen wir doch einen Fahrplan, wie der Einsatz von digitalen Medien in der Schule in Hessen Standard wird, anstatt ein weitreichendes Verbot auszusprechen. Von daher: Denken Sie noch einmal darüber nach. Das ist der falsche Weg, den Sie gehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Auch in der Anhörung ist das thematisiert worden. Die GEW schreibt: „Um diesen Bildungs- und Erziehungsauftrag überhaupt umsetzen zu können, müssen die dafür notwendigen digitalen Lernplattformen, das heißt die notwendige Hard- (PCs, Laptops, Notebooks) und Software zur Verfügung gestellt werden; …“ Dass Kinderhilfswerk macht deutlich: „Zugang bedeutet bei Kindern einerseits, beim Internetzugang Chancengleichheit herzustellen, beispielsweise über die Bereitstellung digitaler Endgeräte.“ Das zeigt ganz deutlich: Wir brauchen eine Regelung für die digitale Zukunft in der Breite der Schule. Das entbindet uns nicht von der Frage, wie wir mit privaten Endgeräten in der Schule umgehen sollen. Aber ein einseitiges Verbot ist keine Medienbildung. Wir machen Schülerinnen und Schüler nicht mit Trockenübungen medienkompetent, sondern das Gerät muss dabei sein, ansonsten wird es nicht funktionieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Von daher hoffe ich, dass Sie noch einmal in sich gehen und sich die Expertise, die wir eingefahren haben, noch einmal zu Gemüte führen. Reflektieren Sie noch einmal den Montag und die Frage, welche zentrale Bedeutung die digitale Transformation für Schule hat. Es würde uns guttun, wenn wir den Gesetzentwurf an dieser Stelle noch einmal verbessern. Von daher beantragen wir als GRÜNE die dritte Lesung dieses Gesetzentwurfs. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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