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Kaya Kinkel

GRÜNE 14.05.2025 Sitzungen 21/40

doch Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Von Sonne und von Wind sollen alle in der KommuKopf ne profitieren. Daher freue ich mich sehr, heute unseren noch Gesetzentwurf zur Beteiligung an erneuerbaren Energien ich einzubringen. priganz Die neue Landesregierung ist seit fast eineinhalb Jahren im Amt, und es gab noch keine einzige energiepolitische Initiative. Deshalb helfen wir heute gerne auf die Sprünaus- ge und schlagen mit diesem Gesetzentwurf vor, dass die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger an den Erträgen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen oder von Windenergieanlagen in der Nähe beteiligt werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Windräder und Photovoltaikanlagen sind nicht nur ökologisch sinnvoll – wir wissen, wir brauchen die Energiewende, um unsere Klimaziele zu erreichen –, sondern sie lohnen sich auch ökonomisch. Deshalb sollen auch die Menschen vor Ort davon profitieren. Das steigert die Akzeptanz, und das schafft einen zusätzlichen Anreiz, damit die Kommunen und Gemeinden Photovoltaik- und Windenergieanlagen auch in der eigenen Gemeinde zulassen. Der Mechanismus dieses Gesetzentwurfs ist relativ einfach, er ist unbürokratisch und schlank gehalten. Der Kern dieses Gesetzentwurfs ist die Beteiligungsvereinbarung, die zwischen dem Investor, also dem, der die Anlage baut, und der Kommune ausgehandelt wird. Dabei schreiben wir nicht vor, wie diese Beteiligung genau aussehen soll; das kann vor Ort am besten entschieden werden. Wir haben dazu ein paar Ideen in den Gesetzentwurf geschrieben. Das kann zum Beispiel in Form einer Direktzahlung an die Kommune erfolgen. Wir wissen alle, wie es in den kommunalen Kassen aktuell aussieht, und es kann vielleicht vor Ort helfen, die Kita zu modernisieren. Oder es gibt eine Energiegenossenschaft, die sich an den Windrädern oder der Photovoltaikanlage beteiligen will. Oder ein lokaler Stromtarif wird angeboten, der noch mal vergünstigten Strom anbietet, wenn der Wind stark weht oder die Sonne viel scheint – das ist bei mir im Heimatort der Fall. Oder es gibt vielleicht einen kommunalen Energieversorger, der ein ganzes Windrad übernehmen möchte. Es gibt also viele Möglichkeiten, wie diese Beteiligungsvereinbarung mit Leben gefüllt werden kann. Wir glauben, dass diese Entscheidung in der Kommune getroffen werden muss, weshalb wir da keine Vorgaben gemacht haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, man schaut anders auf das Windrad, wenn man an dem Vorhaben beteiligt ist und wenn man finanziell daran mitverdient. Diese Akzeptanz ist so wichtig für den Ausbau der erneuerbaren Energien; denn, je höher die Akzeptanz, desto weniger Verzögerungen haben wir, und desto weniger Rechtsstreitigkeiten gibt es beim Ausbau. Wir wissen – wir haben heute Morgen über die Bezahlbarkeit der Energiewende diskutiert –: Je weniger Rechtsstreitigkeiten es gibt und je schneller die Vorhaben umgesetzt werden können, desto günstiger wird am Ende auch die gesamte Energiewende. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Andreas Lichert (AfD): Hört, hört!) Es gibt auch heute schon gute Beteiligungsmöglichkeiten für die Menschen vor Ort. Das stimmt. Das Problem ist allerdings bisher, dass die Beteiligung davon abhängig ist, ob der Investor, der das Windrad baut, auch eine solche zulässt. Bisher musste der Investor das eben nicht machen. Im Gesetzentwurf haben wir jetzt eine sogenannte Ausgleichsabgabe vorgesehen. Das heißt, wenn die Verhandlungen zwischen der Kommune und dem Projektierer nicht erfolgreich sind, wenn keine Beteiligungsvereinbarung zustande kommt, dann greift eine sogenannte Ausgleichsabgabe in Höhe von 0,4 Cent pro Kilowattstunde. Die zahlt dann der Projektierer an die Kommune. Das bedeutet, die Kommune profitiert auf jeden Fall von solchen Windrädern vor Ort; und das ist ganz wichtig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sind nicht die Einzigen mit einem solchen Beteiligungsgesetz, es gibt ähnliche Modelle in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen. Viele weitere Bundesländer haben bereits Vorgaben zur Beteiligung von Kommunen gemacht. – Übrigens, Herr Kollege Rock, auch in Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz, wo die FDP mitregiert, sind solche Gesetze in Planung. Also ist es sinnvoll, ein solches Gesetz auch für Hessen zu erarbeiten. Wenn Sie jetzt fragen: „Warum haben Sie das nicht schon früher gemacht?“ – ich wusste, dass diese Frage kommt –, dann kann ich Ihnen sagen: Auf Bundesebene war es im Gespräch, eine bundesweite Regelung zu treffen, aber das passiert nicht. Klar ist, das steht nicht im Koalitionsvertrag, und wir sind eines der sehr wenigen Länder – ich glaube, drei oder vier sind es am Ende –, die noch kein Beteiligungsgesetz haben. Daher sollten wir, weil es eben auf Bundesebene keine Regelung geben wird, in Hessen dazu Vorgaben machen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, abschließend – meine Redezeit ist, glaube ich, um –: Wir haben einen wirklich sinnvollen, schlanken Gesetzentwurf zum Ausbau der erneuerbaren Energien vorgelegt, der nachweislich schneller geht, wenn die Akzeptanz höher ist. Unser Gesetzentwurf ermöglicht faire Beteiligungen, individuelle Lösungen und ist deshalb wichtig für die Energiewende in Hessen. Ich freue mich auf die Diskussion. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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