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Esther Kalveram

SPD 13.05.2025 Sitzungen 21/39

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Rede der AfD hat, wie nicht anders zu erwarten, wieder einmal vor Behauptungen nur so gestrotzt, (Dr. Frank Grobe (AfD): Fakten!) Behauptungen, für die Sie, wie immer, keinerlei seriöse Quellen darlegen. (Zuruf AfD – Lachen Dr. Frank Grobe (AfD)) Wir beschäftigen uns auch in diesem Plenum wieder mit der Grundsteuerreform, diesmal auf Antrag der AfD mit der Grundsteuer C. Das ist ein bisschen wie bei einem Bauvorhaben: Alle wissen, dass es schon seit Jahren beschlossen wurde. Aber erst wenn die Bagger tatsächlich rollen, fällt vielen auf, dass sie jetzt doch noch einmal darüber reden müssten. (Robert Lambrou (AfD): Wir waren immer gegen die Grundsteuer C! Das haben wir schon im Wahlkampf gesagt!) – Ja. Ich sage das gleich auch noch einmal. – Dem wohnt eine gehörige Portion Populismus inne; das kennt man ja auch. Deshalb wiederhole ich kurz die Fakten: Der Landtag hat durch das Gesetz zur Regelung einer Landesgrundsteuer am 14. Dezember 2021 von seiner Möglichkeit, ein vom Grundsteuergesetz des Bundes abweichendes Landesgesetz zu erlassen, Gebrauch gemacht. Das haben wir in diesem Haus sehr ausführlich und sehr kontrovers diskutiert. Ich erwähne, wie jedes Mal an dieser Stelle: Die SPD-Fraktion hat dieses hessische Grundsteuermodell stets kritisch gesehen. Das Gesetz wurde hier mit schwarz-grüner Mehrheit beschlossen, und es gilt seitdem. Unsere Kritik galt damals allerdings nicht der Wiedereinführung der Grundsteuer C. Wir halten diese für ein geeignetes Instrument, die Baulandmobilisierung durch steuerliche Maßnahmen zu verbessern, Spekulationen zu verteuern und finanzielle Anreize zu setzen, um auf baureifen Grundstücken tatsächlich auch Wohnraum zu schaffen. (Vereinzelter Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Robert Lambrou (AfD): Das Protokoll schreibt „tosender Applaus“!) Denn Grundstücke – das ist nun einmal die Realität – werden teilweise nur gekauft, um eine Wertsteigerung abzuwarten und sie anschließend gewinnbringend wieder zu veräußern. (Zuruf AfD: Das ist Populismus! – Unruhe) – Nein, das ist kein Populismus, das ist die Realität. – Hessen hat ergänzend zur Bundesregelung noch die Möglichkeit für die Kommunen geschaffen, die Grundsteuer nach Baureife des Grundstückes abzustufen, und eine Höchstgrenze eingeführt. (Anhaltende Unruhe – Glockenzeichen) Die Stadt Hamburg, die die Grundsteuer C übrigens schon 2025 eingeführt hat, ist relativ zuversichtlich, dass diese Lenkungswirkung auch eintritt. In Hessen liegt die Umsetzung hingegen in der Hand der Kommunen; wir haben es gehört. Wir finden, dass sie da auch sehr gut aufgehoben ist. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Die Diskussion wird dort zurzeit sehr unterschiedlich geführt. In vielen Kommunen wird zunächst einmal erhoben, welche Grundstücke denn überhaupt betroffen sind, ob sich der Verwaltungsaufwand, der mit so einer Einführung selbstverständlich einhergeht, überhaupt lohnt. Es gibt Kommunen, die in der Einführung der Grundsteuer C eine mögliche finanzielle Entlastung sehen. Von kommunaler Seite wird auch immer wieder erwähnt, dass sich durch die so generierten Einnahmen der Druck mindern ließe, die Grundsteuer B anzuheben, und somit die breite Bevölkerung von steigenden Hebesätzen entlastet würde. (Beifall SPD und CDU) Auch andere Kommunen, beispielsweise Frankfurt und meine Heimatstadt Kassel, haben schon entschieden, zumindest vorerst keine Grundsteuer C zu erheben. Das ist eine Entscheidung, die den Kommunen vollständig freisteht. Wir finden genau das richtig. Eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ist nämlich gerade jetzt wichtiger denn je, auch wenn die AfD das gerne immer wieder infrage stellt. Es ist also nicht neu, dass die AfD sich gegen die kommunale Möglichkeit, Einnahmen zu generieren, wendet. Auf Bundesebene möchten Sie die Grundsteuer vollständig abschaffen. Hier – das haben Sie eben betont – waren Sie immer sehr skeptisch bei der Grundsteuerreform und immer gegen die Einführung der Grundsteuer C. Sie haben dem vehement widersprochen. Sie haben in den letzten vier Jahren allerdings überhaupt keine neuen Argumente gefunden. (Dr. Frank Grobe (AfD): Was?) Der Gesetzentwurf ist nichts als ein alter Hut. (Beifall SPD) Jetzt ein letztes Wort zu dem auch in diesem Gesetzentwurf erhobenen Vorwurf, die Grundsteuerreform sei auf keiner Ebene aufkommensneutral: Das ist schlicht und fach falsch. (Robert Lambrou (AfD): Tatsachen!) Die Tatsache, dass etliche Kommunen Hebesätze der Empfehlungen des Landes erheben, ist nicht mit Grundsteuerreform begründbar und schon gar nicht der Einführung der Grundsteuer C, sondern liegt im sentlichen in der finanziellen Situation vieler Kommunen begründet. (Andreas Lichert (AfD): Woher kommt die?) Den Kommunen jetzt also auch noch die Möglichkeit nehmen, mit der Grundsteuer C eine optionale Einnahme zu generieren, die gleichzeitig dazu führen würde, Bauland in angespannten Wohnungsmärkten zu generieren, das lehnen wir wirklich ganz deutlich ab. (Beifall SPD – Robert Lambrou (AfD): Wie wollen Sie die Steuern in Deutschland eigentlich noch machen? Wir sind schon Europameister bei Steuern!) Aber für uns ist eben auch klar: Die Adressaten sind kulanten, nicht die Oma, die ein Grundstück zur Bebauung für ihre Enkel zurückhält. Dieses ist in der Regel auch noch nicht baureif. Der AfD geht es erkennbar, wieder in dieser Rede und mit diesem Gesetzentwurf, nichts anderes als darum, Spekulationsgewinne zu zen. (Lachen AfD) Alles andere wird wie immer lediglich vorgeschoben. Herzlichen Dank. (Beifall SPD – Zurufe AfD)

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