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Bernd Erich Vohl

AfD 27.03.2025 Sitzungen 21/37

halte Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Ich Herren Abgeordnete! Da wir uns heute in der dritten Ledie sung befinden, wir bereits alle wesentlichen Argumente legt ausgetauscht haben und auch die Sachverständigen angeer- hört haben, möchte ich in diesem Redebeitrag nur auf die mehr gröbsten Verfehlungen in diesem Gesetzentwurf und die ob noch kurzfristig eingefügte Bevorzugung der Altparteien eingehen. (Lisa Gnadl (SPD): Irgendwann ist es auch mal gut, oder?) Gerne will ich noch einmal betonen, dass dieser Gesetzentwurf einige positive Ansätze aufweist, aber leider auch übergriffig ist, die Bürgerrechte einschränkt und insbesondere von Ihren parteieigenen Interessen geprägt ist. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, als kommunalpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion kann ich nicht umhin, am Anfang mit einem Satz zu erwähnen, dass die geplante Ausweitung der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen im Wohnungsbau nicht nur der gewerblichen Wirtschaft schadet, sondern auch mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken für unsere Kommunen einhergeht. Dies halten wir für einen sehr großen Fehler. (Beifall AfD – Zuruf Alexander Bauer (CDU)) Für absolut unzumutbar halten wir, die AfD-Fraktion, aber folgende Änderungen: Mit diesem Gesetzentwurf wollen die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen CDU und SPD einen richtig einschneidenden Eingriff in die elementaren Partizipationsmöglichkeiten der Bevölkerung vornehmen. Künftig sollen alle Bürger nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens nicht mehr die Möglichkeit haben, bei Bau- und Infrastrukturmaßnahmen Bürgerbegehren durchzuführen. Unter dem Deckmantel der Effizienzsteigerung sollen wichtige Rechte unserer hessischen Bürger eingeschränkt werden. Das ist zutiefst undemokratisch und absolut und entschieden abzulehnen. (Beifall AfD – Alexander Bauer (CDU): Sie sollen beteiligt werden!) Meine Damen und Herren, auch zutiefst undemokratisch ist die geplante Benachteiligung kleinerer Parteien durch die Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens. Aus purem Eigeninteresse hat sich die schwarz-rote Landesregierung für die Einführung des veralteten und in Deutschland weitgehend abgeschafften d’Hondt-Systems entschieden. Dieser Rückschritt – das haben wir gehört – ist nicht nur verfassungsrechtlich problematisch (Alexander Bauer (CDU): Was? Wo steht das denn?) – das haben Sachverständige in der Anhörung schon ganz klar und deutlich gesagt, Herr Bauer –, (Beifall AfD – Alexander Bauer (CDU): Welcher? Kein Einziger!) weil er Wählerstimmen ungerecht repräsentiert. (Alexander Bauer (CDU): Stimmt doch gar nicht!) Dieser Rückschritt verstößt auch gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit. (Beifall AfD – Lucas Schmitz (CDU): Stimmt doch überhaupt nicht! – Lisa Gnadl (SPD): Das haben wir doch extra noch in der Sondersitzung geklärt! – Glockenzeichen) Dieser Rückschritt entspricht nicht dem Wählerwillen, und dieser Rückschritt beschädigt die demokratische Pluralität in unserem Lande. (Alexander Bauer (CDU): Nennen Sie mir einen Sachverständigen, der das gesagt hat!) Ob wir nun das Verfahren nach Hare/Niemeyer oder nach Sainte-Laguë/Schepers nehmen: Beide sind wesentlich besser als das von Ihnen bevorzugte veraltete d’HondtVerfahren. (Beifall AfD – Zuruf Alexander Bauer (CDU)) Damit nicht genug, jetzt bringen Sie zusammen mit dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den letzten Metern einen Änderungsantrag ein und wollen aus parteieigenen Interessen ganz schnell noch die Definition des kommunalen Alterspräsidenten ändern. (Unruhe) Jetzt soll nicht mehr der Älteste an Lebensjahren, sondern der Dienstälteste die erste Sitzung in den Kommunalvertretungen leiten. (Zuruf: Wir wollen jemanden, der erfahren ist, damit die Abläufe funktionieren! – Weitere Zurufe) Sie orientieren sich damit an der mehr als fragwürdigen, (Robert Lambrou (AfD): Das ist eine „Lex AfD“! – Anhaltende Unruhe – Glockenzeichen) vom Bundestag im Jahr 2017 beschlossenen Änderung der Geschäftsordnung. (Lisa Gnadl (SPD): Wir wollen erfahrene Kommunalpolitiker! – Weitere Zurufe) Meine Damen und Herren, Sie wissen genau, dass die damalige Begründung der ausreichend einschlägigen Erfahrung nur vorgeschoben war. Der Hintergrund dieser Änderung war jedoch die Tatsache, dass die AfD im Jahr 2017 erstmals ins Parlament einzog und mit dem Abgeordneten Wilhelm von Gottberg den Alterspräsidenten gestellt hätte. (Beifall AfD – Zuruf AfD: Das war der Grund!) Jetzt wollen Sie diese zu Recht als „Lex AfD“ bezeichnete Regelung auch in den hessischen Kommunalparlamenten einführen. (Stephan Grüger (SPD): Verschwörungsmärchen! –

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