Stephan Grüger
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ Sie haben es sicherlich erkannt: Ich habe nicht Kant zitiert, sondern das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Darin steht eigentlich alles, was diese Debatte prägt und was diese Debatte auflöst. Denn wir haben es in Deutschland – darauf wurde schon hingewiesen – und auch hier in Hessen so geregelt, wie das in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft geregelt sein muss. Freie Religionsausübung und Religionsfreiheit heißt auch, dass man frei von der Religionsausübung anderer sein kann, also nicht dazu gezwungen werden kann, eine Religion auszuüben. Aber jede Person ist berechtigt, ihre Religion auszuüben. So muss das eigentlich überall sein, aber so ist es nicht überall. Darauf wurde auch hier hingewiesen. Aber die Sprache, mit der der Antrag der AfD eingebracht wurde, beweist, dass es gar nicht um den Inhalt des Antrages geht, nicht um Christenverfolgung, nicht um Religionsfreiheit, sondern um undifferenzierte Hetze insbesondere gegen unsere muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, und das lehnen wir stark ab. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Denn es widerspricht dem Geist des Grundgesetzes. Auch unsere muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger haben das Recht auf freie Religionsausübung. Sie sind darin genauso geschützt wie die Christinnen und Christen, die Jüdinnen und Juden und Vertreter aller anderen Religionen, die es in der Bundesrepublik Deutschland gibt, die es in Hessen gibt. Sie können auf Art. 4 Grundgesetz pochen, und dafür stehen wir ein mit aller Staatsmacht und mit allem, was uns zur Verfügung steht. (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das heißt auch, dass wir uns vehement gegen jede Art von Hass und Hetze stellen: gegen Hass und Hetze, wie wir sie gerade gehört haben bei der Einbringungsrede der AfD, aber auch gegen Hass und Hetze von Islamisten und Islamistinnen in den sozialen Medien – es ist sehr unschön, was man da lesen kann –, aber auch gegen Hass und Hetze von anti-islamischen Personen. Wir müssen leider feststellen, dass diese Art von gesellschaftlicher Spaltung auf beiden extremistischen Seiten weiter betrieben wird. Wir als Hessen-Koalition und als demokratische Mitte in diesem Parlament stellen uns genau gegen diese Spaltung. Wir stehen auf dem Boden des Grundgesetzes, auf dem Boden von Art. 4 Grundgesetz, und wir wissen, dass wir damit für die große Mehrheit unserer Gesellschaft stehen. (Beifall SPD und CDU) In der Konsequenz heißt das natürlich auch: Wir lehnen die Verfolgung von Andersdenkenden ab, egal ob es sich dabei um Menschen handelt, die anders denken, weil sie eine andere Religion ausüben wollen, oder Menschen, die vielleicht keine Religion ausüben wollen und von einem religiös motivierten Staat dazu gezwungen werden, sich einer bestimmten Religion anzuschließen. Wir lehnen dies alles ab. Wir sind gegen diese Art von Zwang zur Religionsausübung oder Zwang, eine bestimmte Religion auszuüben. Wir setzen uns dafür ein, dass in allen Ländern der Welt, mit denen wir auch diplomatisch verbunden sind, die Grundidee des Art. 4 Grundgesetz gilt. Das ist die Maßgabe all unserer Politik. Das war sie schon immer, und das wird sie immer sein. (Beifall SPD und CDU) Deswegen ist es völlig unnötig, werte Damen und Herren der AfD, uns hier zu belehren zu versuchen. Denn wir machen das schon. Deswegen haben Sie einen Gegenantrag auf dem Tisch liegen, in dem wir das noch einmal klarstellen. Sie haben sich selbst bei der Einbringungsrede entlarvt, dass es Ihnen gar nicht um die Sache geht, sondern vor allem darum, rassistisch zu hetzen. Das wird von uns nicht gutgeheißen. Deswegen werden wir dem Gegenantrag zustimmen und Ihren ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Zuruf AfD: Es geht um Christenmorde!)
