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Stefan Schneider

CDU 27.03.2025 Sitzungen 21/37

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe ginnen, liebe Kollegen! Frau Weegels, ich nehme an – haben zur ersten Lesung nicht gesprochen –, dass Sie Plenarprotokoll gelesen haben. Ich muss konstatieren: haben es zumindest nicht verstanden. (Sandra Weegels (AfD): Ah, erklären Sie mir die Welt!) – Sie können sich noch einmal melden. Deswegen kann ich mir jetzt einige Ausführungen verkneifen. Ich habe bei der ersten Lesung die aufgeworfen, inwiefern man das Urteil des Bundesverfassungsgerichts – das bleibt ein Faktum –, das sich schließlich auf Nordrhein-Westfalen bezieht, 1 : 1 auf sen übertragen kann, wie die FDP behauptet hat. Ich habe gesagt: Wir sehen dann doch noch entscheidende Unterschiede in der Struktur und in der Aufgabenverteilung der Polizeiführung. Wir haben in Hessen nicht in NRW 36 Polizeipräsidenten, die nur für einzelne zuständig sind, sondern größere regionale und auch tionale Zuständigkeiten, die mit mehr Eigenverantwortung einhergehen. Das war kein Einwand, Frau Weegels. Das war ein über den ich gesagt habe: Den müssen wir prüfen. – den haben wir geprüft. Daher ist auch Ihr Einwand, die Gutachter hätten mich da versenkt, komplett am Thema vorbei. Das ist ein Punkt, der zu machen ist. DeIch sage Ihnen das auch ganz deutlich: Wenn das Bundesverfassungsgericht die hessische Regelung geprüft hätte, hätte es die natürlich auch wesentlich tiefer gehend und im Detail geprüft, als es in so einer Anhörung geschehen wäre. eingeSie haben die Stellungnahmen gesehen. Die waren dann unterdoch in der Summe relativ kurz nach dem Motto: Das könfallen, nen wir so machen, das alles ist okay. – Das Bundesverfassungsgericht – es tut mir leid, wenn Sie die Urteile einmal De- lesen, merken Sie es – prüft schon wesentlich gründlicher. Der Bund hat das gleiche Thema mit den politischen Beamten. Vielleicht kommen wir da auch noch zu einem Erkenntnisgewinn. oder Ich will noch einmal auf den FDP-Entwurf zu sprechen kommen. (Sandra Weegels (AfD): Das ist ja schön!) Frage werDer hat nämlich ein paar Unzulänglichkeiten. Sie haben zum Beispiel vergessen, dass wir in § 120a Hessisches Beamtengesetz eine Übergangsregelung haben. Sie wird konsequenterweise nicht mit aufgenommen; die Kollegin brau- Kunz-Strueder hat das eben auch schon angesprochen. Sie es wäre überflüssig im Gesetz verblieben. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Wir freuen Freie uns auf Ihren Änderungsantrag!) Scholz Ebenso basiert Ihr Gesetzentwurf noch auf einer älteren – Version des Beamtengesetzes, (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Ja!) was dann auch eine saubere Umsetzung erschwert hätte. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Ja!) – Herr Naas, nicht aufregen. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Nein!) KolleDas sind keine fundamentalen Fehler; das sage ich nicht. Sie Aber sie zeigen, dass Sie die Lösung nicht mit der notdas wendigen Sorgfalt vorbereitet haben. Sie wollten halt die Sie Ersten sein – super, prima. Wir haben „Lieber safe als sorry!“ gesagt und uns für einen mal anderen Weg entschieden. Wir haben gesagt: Wir ändern dieses Gesetz. Aber wir tun es gründlich, wir tun es fehlerfrei, und wir tun es so, dass es nicht nachträglich noch korrigiert werden muss. nicht Frage (Beifall CDU und SPD) Um das auch einmal ganz deutlich zu sagen: Es ist nicht ausunsere Aufgabe als regierungstragende Fraktionen, Ihre Hesfehlerhaften Anträge und Gesetzentwürfe zu korrigieren. So funktioniert das nicht. (Beifall CDU und vereinzelt SPD – Dr. Stefan Naas wie (Freie Demokraten): Die rechtsförmliche Prüfung Kreise der Staatskanzlei kann uns zur Verfügung gestellt werden!) funk– Ach, bleiben Sie doch mal ruhig. – Ich gebe zu, dass wir auch Regelungsbedarf aufgrund des Urteils des BunPunkt, desverfassungsgerichts sehen. Wir setzen es doch auch um. Und Nur tun wir es in einem geordneten und rechtssicheren die Verfahren; die Kollegin hat es eben schon erklärt. Die notwendigen Änderungen sind in dem Änderungsantrag zur Kommunalrechtsnovelle enthalten. Das verabschieden wir heute in dritter Lesung. Damit haben wir nicht nur eine gründlich ausgearbeitete Lösung, sondern wir setzen sie auch schneller um. Frau Gronemann hat gesagt: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. – Auch da muss ich Sie enttäuschen: Wir sind sogar schneller als der FDP-Entwurf. (Beifall CDU und SPD) Ich hatte gesagt: Der FDP-Entwurf ist juristisch unsauber. – Deswegen will ich mich jetzt auch noch einmal mit dem Änderungsantrag der AfD auseinandersetzen; denn er hat eine ganz andere Dimension. Das ist nämlich der Versuch, den Schutz unserer Demokratie zu schwächen. (Sandra Weegels (AfD): Regierungsschutz vor allen Dingen!) Sie wollen nicht nur die Polizeipräsidenten und den Präsidenten des LKA aus dem Kreis der politischen Beamten nehmen, sondern auch – ganz bemerkenswert – den Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz. Die entscheidende Frage ist doch, warum. (Sandra Weegels (AfD): Ich habe es Ihnen eben erklärt!) Warum will denn die AfD ausgerechnet die Behörde, die für den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zuständig ist, (Dr. Frank Grobe (AfD) winkt ab.) in ihrer Handlungsfähigkeit einschränken? Warum sollte der Verfassungsschutz, der in einem besonderen Maße im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Bürgerrechten steht, nicht mehr unter diese Regelungen fallen? (Zuruf Heiko Scholz (AfD)) Es ist doch kein Geheimnis, dass Teile Ihrer Partei selbst vom Verfassungsschutz betrachtet werden, und genau darin liegt auch das wahre Motiv Ihres Antrags. (Zuruf Heiko Scholz (AfD)) Es geht Ihnen doch nicht um eine sachliche Neuregelung, sondern um den Versuch, eine Behörde, die sich mit den extremistischen Strukturen Ihrer Partei auseinandersetzt, zu schwächen. Wie haltet ihr es mit der Demokratie? Da gibt es gerade aus Ihrer Partei Tausende Beispiele, dass Ihre Truppe mit der Demokratie überhaupt nichts am Hut hat. (Heiko Scholz (AfD): Tausende? Aber mindestens!) Wir haben das am prominentesten Beispiel bei der Konstituierung des Thüringer Landtags gesehen. (Dr. Frank Grobe (AfD): Genau das Gegenteil war doch der Fall! Das war doch seine Aufgabe!) Von Herrn Höcke will ich jetzt nicht sprechen. (Beifall CDU) Der Verfassungsschutz ist keine gewöhnliche Behörde. Er hat die Aufgabe, demokratiegefährdende Bestrebungen wie Sie zu beobachten, unabhängig von der politischen Richtung. Deswegen ist es auch erforderlich, dass ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht. Dieses Vertrauensverhältnis wollen Sie aus durchsichtigen Gründen aufbrechen. Wer sich in den Fokus des Verfassungsschutzes bewegt, der hat ein Interesse daran, seine Arbeit zu erschweren, meine Damen und Herren. Frau Weegels hat die Maske hier auch fallen lassen. (Beifall CDU und SPD – Sandra Weegels (AfD): Ja, ja, genau! – Weitere Zurufe AfD – Sandra Weegels (AfD): Jetzt haben Sie mich! – Heiko Scholz (AfD): Sie hat es nicht nötig, eine Maske zu tragen!) Diesen Versuch, staatliche Institutionen zu schwächen, lehnen wir ab. Meine Damen und Herren, wir haben in Hessen in den letzten Jahren gute Erfahrungen mit den bestehenden Strukturen gemacht. Die Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten unseres Landes sind angesehene Führungspersönlichkeiten, die sowohl in der Polizei als auch in der Politik ganz hohes Vertrauen genießen. Das Vertrauen zwischen ihnen und der Regierung hat sich bewährt. Deswegen setzen wir jetzt die notwendigen Änderungen mit Augenmaß um. Vorhin hatte ich erklärt, dass wir den FDP-Entwurf wegen Unsauberkeiten ablehnen. Auch den Änderungsantrag der AfD lehnen wir ab. Wir sehen ihn als gezielten Angriff auf unsere Demokratie. Herr Orbán lässt grüßen. (Volker Richter (AfD): Auf Ihre Demokratie?) Herr Promny, wir brauchen keine parteipolitisch motivierten Schnellschüsse. (Zuruf AfD: Sie haben nur Angst!) Wir brauchen keine Versuche, zentrale Institutionen zu schwächen. Wir brauchen eine rechtssichere, eine wohlüberlegte und an die hessischen Gegebenheiten angepasste Lösung. Genau das tun wir heute Nachmittag. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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