hessischer-landtag.de ↗

Vanessa Gronemann

GRÜNE 27.03.2025 Sitzungen 21/37

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einem seltenen Lob an die Freien Demokraten beginnen. (Heiterkeit Wiebke Knell (Freie Demokraten) – Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Geht doch!) Sie haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem geregelt werden soll, dass die hessischen Präsidentinnen und Präsidenten der Polizeipräsidien sowie die LKA-Präsidentin oder der LKA-Präsident zukünftig keine politischen Beamtinnen und Beamten mehr sein sollen. Hintergrund ist vor allem der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom April 2024 anlässlich einer Klage gegen das Landesbeamtengesetz NRW. Es ging dabei um die Frage, ob Polizeipräsidenten verfrüht in den Ruhestand geschickt werden dürfen. Der Beschluss hat im Wesentlichen klargestellt, dass bei politischen Beamten die Ausnahme vom Lebenszeitprinzip grundsätzlich sachlich gerechtfertigt ist, weil „diese nach der Art ihrer Aufgaben in besonderer Weise des politischen Vertrauens der Staatsführung bedürfen und in fortwährender Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen“. Aber in Bezug auf die Präsidentinnen und Präsidenten der Polizeipräsidien kam das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis, dass die Ausübung dieses Amtes „nicht in besonderer Weise des politischen Vertrauens der Landesregierung“ bedarf und „nicht in fortwährender Übereinstimmung mit ihren grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen stehen“ muss. Auch die Anhörung zum Gesetzentwurf hat gezeigt, dass die Situation in Hessen keine andere ist und Handlungsbedarf besteht. Da hat die FDP früh ihren Gesetzentwurf eingebracht und damit einen Vorschlag gemacht, dem wir im Ausschuss bereits zugestimmt haben. Auch CDU und SPD haben festgestellt, dass das sinnvoll ist. In Ihren Änderungsantrag zu den Kommunalgesetzen haben Sie die Änderungen des Beamtengesetzes noch hineingeschoben. Natürlich hätten Sie auch einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der FDP machen können. Dann hätten wir ein bisschen mehr Transparenz in diesem Gesetzgebungsverfahren. Sie haben im Ausschuss mit „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ argumentiert. Ich kann es mir nicht verkneifen: „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ hätte ich mir besonders beim HSOG gewünscht, insbesondere, wenn Sie Gründlichkeit da vorangestellt hätten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie mokraten) Wenn das Ihr Credo ist, ziehen Sie es bitte konsequent durch. Ich möchte zuletzt noch ganz kurz auf Frau Weegels hen, weil Sie erneut dem Verfassungsschutz Willkür stellt haben. Sie lassen dabei erneut unter den Tisch dass wir in einem Rechtsstaat leben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie mokraten – Zuruf Sandra Weegels (AfD)) Am Ende werden Gerichte entscheiden, ob eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz gerechtfertigt ist nicht. (Sandra Weegels (AfD): Regierungsschutz!) Wir wissen auch, dass es nicht wenige Urteile zu der gibt, ob die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet den darf oder nicht. (Sandra Weegels (AfD): Ja!) Wir wissen alle, wie sie ausgegangen sind. Deshalb chen wir Ihnen gar nicht die Frage zu stellen, wie Sie mit der Demokratie halten; wir wissen es. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Demokraten und vereinzelt CDU – Heiko (AfD): Ei, ei, ei! – Zuruf Sandra Weegels (AfD) Weitere Zurufe)

Alle Reden von Vanessa Gronemann Protokoll ↗