Tanja Hartdegen
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben eben schon von der Anhörung gehört. Die Anhörung im Ausschuss hat gezeigt, dass unser Gesetzentwurf ganz überwiegend als der bevorzugte Gesetzentwurf angesehen wird. Dabei wird als ganz besonders wichtig angesehen, dass wir mit unserem Gesetzentwurf den Hochschulen die Freiheit geben, die Ausgestaltung und die Umsetzung selbst vorzunehmen, und damit die Hochschulautonomie in besonderer Weise respektieren und damit dann auch zu einer Vielfalt in den Ausbildungsmöglichkeiten beitragen. In der Anhörung hat sich auch gezeigt, dass erwartet wird, dass gerade durch die Möglichkeit, einen Bachelorabschluss abzulegen, die Qualität der Ausbildung steigen wird und damit auch die Chance auf eine Exzellenz steigen wird. (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da von der AfD immer das Gegenteil behauptet bleibt festzustellen, dass genau dieses Argument, das immer angeführt wird, von allen Experten negiert wird genau die umgekehrte Sichtweise richtig ist. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Insgesamt wurden die grundsätzliche Einführung Abschlussmöglichkeit und auch die Art und Weise, wir das machen, in ganz überwiegender Mehrheit sodass wir uns mit unserem Gesetzentwurf auf jeden bestätigt sehen können. Wir haben eben auch schon gehört, wir haben einen rungsantrag eingebracht, und mit diesem tragen wir dem Begehren der Studentenvertretungen Rechnung. es ist nachvollziehbar – wir haben es eben schon gehört dass die Corona-Pandemie schon vor dem ersten down ihre Auswirkungen gezeigt hat. Bereits Ende 2020 hatten wir einen ersten Fall einer nachgewiesenen Erkrankung in Deutschland. Damit begannen die Unsicherheit und die Ungewissheit, wie es denn weitergehen Daher ist die Festlegung auf den 01.01.2020 sehr gut zuvollziehen und auch sehr gut zu begründen, und unser Änderungsantrag. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Mit dem zweiten Teil unserer Änderungen tragen wir Bedürfnissen der Universitäten Rechnung, dass so natürlich gut vorbereitet werden muss, dass die ordnungen verändert werden müssen. Das soll mit passieren und nicht hopplahopp. Deshalb wird das treten auf den 1. Oktober festgelegt. Auch damit tragen den Bedürfnissen Rechnung. (Beifall SPD und CDU) Alles in allem zeigt sich, dass es eine sehr gute Idee dass wir den Bachelorabschluss in das rechtswissenschaftliche Studium einführen. Das ist nicht nur gut für die dierenden, sondern das ist auch gut für unsere Wirtschaft; denn wir brauchen die gut ausgebildeten Kräfte. Wir nen es uns nicht leisten, das Wissen, das dort angesammelt wurde, auf der Straße liegen zu lassen. Daher freue mich sehr, wenn wir es heute hinbekommen, dass wir Bachelor beschließen, und das werden wir. Damit ist dann auch eines sicher: Die Qualität der bildung an unseren Universitäten wird steigen, und Staatsexamen wird nicht darunter leiden. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und CDU)
